Guten Abend liebe Leute
Darf ich Original NZ Alufelgen mit 185 55 R16 legal auf einem MZ fahren?
Der Lochkreis sowie die ET und auch der Nabendurchmesser ist identisch. Die NZ Felgen sind von einem 2010er Modell und mein MZ bzw der meiner Freundin ist von 2007.
Mfg Tobi
NZ Alufelgen auf MZ
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Es handelt sich übrigens um SU0028 Felgen. Ich werde da einfach nicht schlau draus
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Hat denn keiner hier eine Idee ob ich die Kombination fahren darf? Übrigens handelt es sich um den Lochkreis 4x100
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Hi,
pauschal würde ich sagen, dass das zwar geht, aber nicht legal ist, da die Felge keine ABE oder ähnliches für dein Fahrzeug hat. Ergo keine Freigabe.
Dann kommt man schnell zur Frage, ob das jemandem auffallen würde.Eine andere Variante wäre, den Hersteller zu Fragen oder eine Einzelabnahme (vllt schon für ca 50€ möglich, wenn alles identisch ist) anzustreben.
Meine Wege wären Suzuki Deutschland und mal eine unverbindliche Anfrage beim TÜV.
Ich glaube leider nicht, dass seitens Suzuki so eine Freigabe besteht, will dich aber nicht entmutigen.
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Ich fahre die NZ auf dem MZ Sport. Beide Felgen/Reifen sind von den Größte identisch und düfen dementsprechend gefahren werden
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Ich fahre die NZ auf dem MZ Sport. Beide Felgen/Reifen sind von den Größte identisch und düfen dementsprechend gefahren werden
Steht das in deinem Gutachten oder der ABE der Felgen? Pauschal ist das mit der Größe bei Felgen leider nicht so, da wäre ich vorsichtig. Abgesehen davon, dass es definitiv technisch passt und wie gesagt sicher kaum jemand merkt.
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ne. Aber wieso sollte es Probleme geben. Im Fahzeugschein bzw. im Handbuch sind doch die jeweiligen zugelassenen Reifen/Felgen eingetragen. Wieso sollte es Probleme geben, wenn jede Größe/Lochkreis etc. identisch ist, nur das Design der Felgen anders ist ?
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naja die reifengrößen sind eingetragen. die felgen sind sicherlich auch von einem anderen hersteller (enkei) und müssen pro fahrzeug eine zulassung haben. du kannst ja auch nicht aus dem zubehör felgen ohne abe etc. nehmen und argumentieren, dass die größe gleich ist, nur das design anders.
obs in der praxis probleme gibt ist was anderes.
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Frag doch bei deim S-Händler einfach mal nach ob das geht
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Grundsätzlich: wenn man andere als die Serienfelgen fahren will, muss dazu eine ABE / Teilegutachten für dein Fahrzeug existieren, egal ob das genau die gleichen Abmessungen sind oder andere!
Für die NZ Felgen aufm MZ wird es kein solches Dokument geben, d.h. es müsste eine so genannte Einzelabnahme (§21 StVZO) gemacht werden und sofort eingetragen werden, um sie legal darauf fahren zu dürfen. Ansonsten fährst Du aktuell mit erloschener Betriebserlaubnis.
Wenn das bisher keinem aufgefallen ist, dann liegt das eher an der Unkenntnis der Personen, welche Suzuki-Felge auf welchen Suzuki-Modell Serie war. Im Ernstfall, nämlich dann wenn z.B. die Versicherung bei einem Unfall zahlen muss und herausfindet, das Du ohne BE unterwegs warst, dann ist man schnell der Dumme, weil man am falschen Ende gespart hat.