Permanente blinker

  • Du meinst so eine Art "US-Style"-Blinker, als Positionslicht?


    Kann man ab Werk nicht programmieren, aber unter dem Schlagwort "US-Style Blinker" findest Du bei google Steuermodule, die Du zwischenklemmen kannst.

    In diesem Sinne,


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

  • ...was aber hier genau genommen ebenso nicht zulässig ist. Möglich wäre, mit (zugelassenen) seitlichen Positionsleuchten zu arbeiten, die in den Stoßfänger eingesetzt werden. Die Versionen mit LEDs strahlen jedoch stark gebündelt zur Seite ab, von vorn wäre ihr Licht praktisch kaum noch zu sehen. Die Ausführungen mit Glühlampe strahlen breiter ab und könnten so auch von vorn noch gesehen werden. Zugegeben, die Positionsleuchten an PKW sind hier weiterhin nicht zwingend gefordert und die zum (erlaubten) Nachrüsten sind inzwischen aus der Mode gekommen.

  • ...was aber hier genau genommen ebenso nicht zulässig ist. Möglich wäre, mit (zugelassenen) seitlichen Positionsleuchten zu arbeiten, die in den Stoßfänger eingesetzt werden. Die Versionen mit LEDs strahlen jedoch stark gebündelt zur Seite ab, von vorn wäre ihr Licht praktisch kaum noch zu sehen. Die Ausführungen mit Glühlampe strahlen breiter ab und könnten so auch von vorn noch gesehen werden. Zugegeben, die Positionsleuchten an PKW sind hier weiterhin nicht zwingend gefordert und die zum (erlaubten) Nachrüsten sind inzwischen aus der Mode gekommen.

    Dass es nicht zulässig ist, weiß ich, denn hier in Luxemburg sind sie auch extrem pingelich mit Veränderungen am Fahrzeug ^^

  • Unser TÜV hatte beim Azubi nichts gegen das Modul. Hat zwar erst ein wenig geschaut, aber durchgewunken. Hat irgendwas mit 6 zulässigen permanent leuchtenden Lichtquellen an der Front gesagt. Sprich Hauptscheinwerfer, Nebler und in dem Fall Blinker. Dazu kommt, dass die Blinker ja gedimmt leuchten.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Unser TÜV hatte beim Azubi nichts gegen das Modul. Hat zwar erst ein wenig geschaut, aber durchgewunken. Hat irgendwas mit 6 zulässigen permanent leuchtenden Lichtquellen an der Front gesagt. Sprich Hauptscheinwerfer, Nebler und in dem Fall Blinker. Dazu kommt, dass die Blinker ja gedimmt leuchten.

    Hast du vielleicht eine Referenznummer des Moduls oder wo ich es finden könnte?


    Keine Ahnung wie das hier läuft mit zulässigen Lichtquellen, müsste ich mal testen bei der nächsten Kontrolle 2019?

  • Unser TÜV hatte beim Azubi nichts gegen das Modul. Hat zwar erst ein wenig geschaut, aber durchgewunken. Hat irgendwas mit 6 zulässigen permanent leuchtenden Lichtquellen an der Front gesagt. Sprich Hauptscheinwerfer, Nebler und in dem Fall Blinker. Dazu kommt, dass die Blinker ja gedimmt leuchten.

    Auch wenn dein TÜVer nichts dagegen hatte bzw. ein Auge zugedrückt hat, ists trotzdem nicht zulässig ;) Alles was nach vorn strahlt, muss/darf nur weißes Licht abgeben.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...


    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Falsch! Nebelscheinwerfer dürfen weiß oder auch gelb leuchten. Sei es ab Werk mit gelber Linse, Bsp Lexus IS300 beim Kumpel oder durch gelbe Lampen mit weißer Linse, wie bei mir. ;)

    Warum sollen da nicht die Blinker gedimmt leuchten dürfen, Blendgefahr besteht nicht.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Es sieht bei vielen Modellen einfach bescheiden aus, finde ich.


    Es passt nicht zu allen Autos die hier in Deutschland so rum gurken. Aber leider ist das auch wieder so eine Modeerscheinung, denn bei uns fährt jeder dritte damit rum. Also nichts besonderes mehr...


    Grüße

  • Zum Thema "Legal, illegal, sche..egal" hier mal ein Merkblatt vom TÜV. Die "Dauerblinker" würden streng genommen als Tagfahrlicht eingestuft werden und fallen daher schon wegen der Farbe aus.


    Auch der Versuch das ganze über die Import-Bestimmungen für US-Fahrzeuge durchzuboxen würde scheitern, wiederum wegen der Farbe...


    Und abgesehen davon..... Beim Swift..... <X<X<X Aber die Geschmäcker sind verschieden. ;)

    In diesem Sinne,


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

  • Beim Ignis I (FH) sah es ganz gut aus, dessen Standlichter mit WY5W zu bestücken. Also den orangen Lämpchen für Seitenblinker. Gab nie Probleme damit, zur HU kamen aber klare Lämpchen rein. Bei meinem Swift MZ würde das doof aussehen, also blieb es bei den normalen Lämpchen.