Frage zu orig. Felgen und Reifen

  • Hallo zusammen :)

    habe heute meinen 1. SSS Bj. 2015 mit 40tkm gekauft!

    Als ich dann mit dem Fahrzeug daheim war und mal alle Rechnungen etc. durchgeschaut habe, ist mir jetzt folgendes aufgefallen und werde da nicht schlau:


    Also, aktuell sind 16er Felgen mit Winterreifen drauf ( 195/50R16 ) - für diese ist ein Gutachten erstellt worden und genau diese Reifengröße steht auch im Fhzg.schein.

    Dann habe ich noch die Standard orig. 17" Suzuki Alus mit 195er Bereifung mitbekommen - für diese habe ich jetzt aber weder eine ABE/Gutachten noch ist diese Felgen/Reifengröße im Fhzg.schein eingetragen !?

    Kann ich dann die 17"er im Frühling bedenkenlos montieren ohne Angst vor einer Kontrolle zu haben, oder benötige ich da ein Gutachten / oder einen Eintrag im Fhzg.schein ???


    Habe mich wage erinnert, dass ich bei nem Auto mal eine COC Bescheinigung in der Hand hatte, wo das glaub drin stand - allerdings war jetzt bei dem Swift Sport keine COC dabei ( habe schon den Verkäufer angeschrieben, ob er die noch irgendwie rumfahren hat... mal sehen ).

    Hoffe mir kann jemand Klarheit wegen den 17er Alus schaffen :/


    Vielen Dank im Voraus!


    LG David

  • Hallo,


    Hab meinen zweiten neuen auch letzte Woche geholt. Die Felgen sind im Brief eingetragen. Der Polizist der dich kontrolliert muss sich die Größen selbst besorgen die eingetragen sind.


    Mfg

  • Hoi,


    habe gerade im Brief geschaut - dort steht überhaupt keine Reifengröße. Die steht bei mir nur im Schein unter 15.1 und 15.2 - und dort beides 195/50R16 84V.

    Was heißt der muss sich die Größen selbst besorgen?


    LG David

  • Bei mir standen die drin. Dann sollten die in den coc papieren stehen. Glaube da waren die drin, hab die nur leider nicht mehr hier.

    Das er im prinzip für deine Fahrgestellnummer die zugelassenen Reifen erfragen kann/muss. Mach dir wegen den Originalen Reifen mal keine Sorgen. Fahren ja genug von rum.

  • Wie schon gesagt, habe keine COC hier.

    Klar fahren von den orig. Alus/Reifen einige herum... aber ob die oder der nette Polizeibeamte/in sich daran erinnern kann halte ich für fragwürdig :P

    Habe nur irgendo mal gelesen, dass die bei einer Kontrolle die KBA Nummer der Felge abfragen können... das würde ja dann reichen, oder ?


    Ist ja nicht nur wegen einer Kontrolle, hat ja auch was mit dem Versicherungsschutz zu tun! Wenn ich jetzt z.B. einen Unfall baue und hab eine nicht eingetragene / erlaubte Felgen/Reifen-Kombo drauf, kann das ganz schön Ärger geben und die Versicherung stellt sich quer... glaube so einfach ist das nicht, oder ?

  • Moin.


    Der COC Wisch ist halt leider bei den Unterlagen nicht dabei... und hab' ich jetzt auch gestern beim Gebrauchtkauf ehrlich gesagt nicht darauf geachtet, das hatte ich nicht auf'm Schirm.


    Dass man das COC bei der Zulassung vorlegen muß mag vielleicht bei der 1. Zulassung ( Neuzulassung ) eines Fahrzeuges möglich sein ( habe noch nie ein ganz neues gekauft ) - aber wenn es nur umgemeldet wird, also schon zugelassen ist, habe ich noch nie eine COC vorlegen müssen ( Baden Württemberg ).


    Hey Didi... sehe gerade du hast auf deinem Avatar ja auch die orig. 17" Alus drauf... hast du da eine ABE / Gutachten dafür, das du mir schicken könntest? :S


    Gruß David

  • Es gibt keine Gutachten für die originalen Felgen, da diese für das Auto beim KBA typisiert sind. Möchte man die Felge jetzt auf ein anderes Auto (Alter Swift zb) schrauben, so braucht man die Herstellerfreigabe von Suzuki, und damit tun die sich echt schwer. So lange es die originalen Räder sind würde ich mir da gar keine Platte drum machen.


    Du bist unschuldig, bis das Gegenteil beweisen ist ;)

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Hi Robert :)


    okay, dann lass ich das mal so stehen.

    TÜV ist eh immer im Februar fällig - da sind ja dann die 16er drauf die eingetragen sind :P


    Dann kauf' ich jetzt mal in aller Ruhe meine Sportauspuffanlage!


    Schönen Sonntag noch!

  • @ Trialbiker & Didi1403

    Wie schon gesagt, ich habe bisher bei uns in BW noch nie eine COC vorzeigen müssen ( egal ob gebrauchtes Motorrad oder gebrauchter PKW ) - und auch gestern nicht beim Ummelden vom Swift !


    Somit wird es wohl anscheinend doch von Bundesland zu Bundesland oder eben von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle verschieden gehandhabt.


    Macht ja eigentlich auch gar keinen Sinn, dass man die jedes Mal wieder vorzeigen muß, wenn das Fahrzeug schon durch 2 oder 3 Hände ging - da weiß man ja, dass es für den deutschen Markt okay ist, sonst hätte es vorher ja keine Zulassung gegeben.


    Bei Neu- oder Importfahrzeugen mag das bei der Neuzulassung durchaus Pflicht sein.

  • Wurden diese COC Papiere nicht erst ab einem bestimmten Baujahr verpflichtend? Also ich hatte bei meinem MZ noch nie solche Papiere gesehen und auch noch nichts davon gehört.

    Dieses Posting wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

  • Die Prüfstellen haben Zugang zu den KBA Daten. Die Felgen sind auf jeden Fall für das Auto zugelassen. Die Umstellung, dass nur noch die "kleineste" Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, kam mit den neuen Fahrzeugscheinen ab Oktober 2005. Hab mich damals auch gewundert, als ich mein Fzg. wegen Umzug umgemeldet habe. Plötzlich waren die Sommerreifengrößen weg. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle ergab dann Klarheit. Auch die "Rennleitung" muss sich selber die Informationen raussuchen.

    Das das COC-Zertifikat mitgeführt werden muss, ist mir unbekannt. Ist das Fahrzeug finanziert, behalten die Banken i. d. R. das Papier zusammen, mit dem KFZ-Brief, bis zur vollständigen Abbezahlung.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

  • COC muss nicht mitgeführt werden, oft verbleibt es bei finanzierten Fahrzeugen beim Finanzierer, weil es Bestandteil der Besitzurkunde ist.


    Es macht aber dennoch Sinn eine Kopie des COCs mitzuführen. Das erspart den Kontrolleuren etwas u.U. etwas Zeit und erleichtert die Kontrollen im Ausland. Ich wohne an der französischen Grenze und bin oft dort. Ich war ein einziges Mal in einer frz.Kontrolle und nach Vorzeigen der Kopie ging es ganz flott.