Warum passt es nur für das Facelift-modell? Sind die Lichter anders oder ist es nur ein Problem der Bewilligung? Danke
Meiner ist EZ 5.2011...also noch kein Facelift und es passt trotzdem. Die E-Zulassung des Scheinwerfer ist bei mir ebenfalls die selbe, wie in der ABG. Und nur die ist entscheidend. Somit ist die Einschränkung auf der Seite von Philips nicht ganz richtig. Hatte dort auch angefragt und die Aussage erhalten, dass die E-Zulassung-Nr des Scheinwerfer entscheidend ist. Die Steht auf dem Plastik des Scheinwerfer, am oberen Ende zur Windschutz-Scheibe hin. Auch die Teilenummer der Scheinwerfer ist identisch. Also kein Problem. Geht also auch bei Vor-Facelift-Modell.
VG