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Zitat
Original von FiberDynamix:
[...] Desweiteren sind Leistungsteigerungen bis zu 15% einfach auch zulässig (Serienstreung), wenn man z.B scharfe Nocken verbaut oder Schwungscheiben erleichtert etc erfährt man auch eine Leistungsteigerung und brauch dann nicht auch noch nen Abgasgutachten, das braucht man erst ab wirklich großen Leistungssteigerungen Turboumbau etc.
Der Geräuschpegel darf sich nur in einem bestimmten Bereich verändern, deswegen oft die Auflage der Dämmmatte, ob man die dann wirklich jeden Tag fährt oder nur zum TÜV ist ja dann jedem selbst überlassen.
Ciao Tino
FiberDynaMix
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