Abdeckung Beifahrerseite über Airbag

  • Moin!


    Nachdem ein Autoglaser einer großen deutschen Kette zu blöd zum fehlerfreien Scheibentausch war, haben wir eine tief verkratzte (richtig lang und breit mit Abrieb) Blende über dem Airbag auf der Beifahrerseite.


    Besagte Kette will nun die Blende von einem Aufbereiter "reparieren" lassen, aber ich gehe nicht davon aus, dass die das unsichtbar hinbekommen werden...
    Um nicht unvorbereitet zu kommen hätte ich jetzt gern die Teilenummer von dem Ding und vielleicht sogar den ET-Preis bei Suzuki.
    Kann jemand helfen?


    Ist ein Swift Sport NZ 5-Türer aus 07/2014 (MJ auch 2014) mit schwarzem Armaturenbrett. (ist das eigentlich immer gleich?)


    Gruß,
    Napi.

  • Teilenummer steht auf der Unterseite der Blende...


    Habe sie bisher noch nicht ausgebaut, sonste könnte ich dir weiterhelfen.


    Preislich hat Danny schon den richtigen Riecher - diese Innenraumverkleidungen liegen auf jeden Fall in diesem Bereich, wenn nicht noch deutlich drüber.


    Eine Aufbereitung macht bei diesem Material keinen Sinn. Wenn man die Arbeitszeit gegen das neue Ersatzteil rechnet und sich dann das katastrophale Endergebnis der "aufbereiteten" (= komplett versauten) Blende anschaut, fällt die Entscheidung leicht: Neue Blende und gut ist.


    Bedenke, dass für den Ausbau dieser Blende der gesamte Mitteltunnel bzw. die Verkleidung rund um das Radio (inkl. Fach mit Deckel auf dem Armaturenbrett) ausgebaut werden muss. Von einem Laien (d.h. kein SUZUKI -Mechaniker) würde ich das an deiner Stelle auf jeden Fall NICHT vornehmen lassen. Der reißt dir dann nämlich am besten noch alle Klippser raus und das "Klappern" wird ab sofort dein tagtäglicher Begleiter sein.



    Beste Grüße
    Fabian

    EAT SLEEP SHIFT "We write the Streets... and we will never stop living this way!"

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  • Ich werde versuchen, die Entscheidung auf genau dieses Ergebnis zu lenken.
    Leider darf die Großkette aber nachbessern. Ich befürchte die wollen uns dann mit schon erwähntem Aufbereiter oder einer selbst gewechselten Abdeckung abspeisen. :cursing:


    Und ehrlich gesagt kenne ich mich da auch kaum mit meinen Rechten als Kunde/Geschädigter aus.
    Ich werde vorschlagen, die Blende auf deren Kosten bei Suzuki wechseln zu lassen. Wenn die nicht zustimmen muss ich mir einen Beratungstermin beim Anwalt machen. :(

  • An dieser Blende wird doch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Sollbruchstelle/sollreissnaht für den darunter liegenden Airbag sein,ich würde da nichts dran instandsetzen lassen.

  • Moment mal... Es handelt sich doch dabei um nen Scheiben-Heini und nicht um eine KFZ-Meisterwerkstatt. Wieso sollte der "ein Recht" darauf haben, selber am Armaturenbrett Deines Autos rumzupfuschen? Wenn ich mir einen Maler bestelle, der mein Wohnzimmer tapezieren soll und dabei versehentlich die Elektroinstallation beschädigt, dann hat der auch kein Recht auf einen Erstversuch, um meine Leitungen wieder zusammenzuflicken. Ich würde Dir, wenn ich darf, einmal zusätzlich das Forum von recht.de empfehlen, wo Du den Fall parallel schildern kannst.

  • Wir haben beim Kauf des Wagens eine "Kasko-Select"-Versicherung abgeschlossen. Somit durfte die Versicherung den Betrieb auswählen.
    Es ist eine große Kette von "Meister"werkstätten, deren Name mit einem großen "A" anfängt. :thumbdown:


    Somit handelt es sich um eine "KFZ-Meisterwerkstatt" und ich befürchte, dass die Jungs dort gern selbst Hand anlegen wollen.


    Das möchten wir aber sehr sehr gerne verhindern. Fraglich bleibt, ob wir das schaffen.
    Die Frage stelle ich wirklich mal bei Recht.de, das ist ein guter Tipp! :thumbsup:


    Interessante Info ist die Sollreißnaht... Daran habe ich noch gar nicht gedacht. :wacko:


    Ich habe eh schon keine Lust, die Jungs auf dem Airbag rumwerkeln zu lassen... :(

  • Das hätten wir auch tun sollen. :S
    Im ersten Moment klang Werkstattbindung gar nicht schlimm, es würde ja eh alles bei einem Suzukipartner gemacht. Ausser eben Autoglas. :cursing:


    Das nächste Mal sind wir schlauer.
    Ich habe jetzt mal einen Thread bei Recht.de eröffnet. Vielleicht haben wir ja "Glück"...

  • Meiner Ansicht nach hat die Werkstatt in der Tat ein Recht auf Nachbesserung - muss dann aber den Ursprungszustand wieder herstellen. Entweder können sie selber alle Teile austauschen oder müssen es beim Suzuki-Vertragshändler in Auftrag geben.
    Die Aufbereiter arbeiten meist mit Hitze und können kleinere Risse wieder so "zurechtschmelzen", dass man es kaum noch sieht. Aber in dem Bereich habe ich auch meine Zweifel, dass das Ergebnis gut ist.
    Du bist doch vielleicht im ADAC? Da gibt es eine Rechtsberatung per Telefon in solchen Fällen gratis.

  • Also bei der Struktur, die das Teil hat, garantiere ich dir dass die das nicht zu deiner Zufriedenheit hinbekommen.
    Hinzu kommt, dass ich solche Leute nicht an meinem Airbag rumfummeln lassen würde.


    Aber ansonsten, lass sie "nachbessern", wenns scheiße wird ( und das wird es) lässt du das bei Suzuki auf deren Kosten machen.


    Dennoch ist es für mich unverständlich wieso die bei einer BEschädigung nachbessern dürfen.


    Schließlich müssen sie nicht an der Scheibe nachbessern, sie haben einfach ein Teil beschädigt, was mMn sofort zu ersetzen ist und zwar bei einer Suzuki Werkstatt!

  • Man könnte auch mal bei der Suzuki-Hotline anrufen und denen schildern, dass ein nicht autorisierter Betrieb vorgibt, er habe ein Recht darauf, im Bereich des Airbags am Armaturenbrett zu arbeiten. Mal hören, was die dazu sagen.


    Ich möchte aber auch noch mal darauf hinweisen, dass Scheibenwechsel und Armaturenbrettreparatur zwei völlig getrennte Sachverhalte sind. Ein Nachbesserungsrecht sehe ich nur bei Scheibe selbst und deren Funktion (Dichtigkeit, Kratzerfreiheit des Glases, Einbaulage, Zierleisten etc.).

  • Arbeiten an der Airbagabdeckung verbieten sich eigentlich bereits dadurch, weil sie definierte Eigenschaften haben soll, wenn der sich aufblasende Luftsack im Einsatzfall seinen Weg nach draussen finden soll.


    Die genannte Kette hat sicherlich eine ueberregionale Zentrale, bei der ich das Anliegen vortragen wuerde. Sie ist zudem sicherlich auch Innungsmitglied. Deren Schlichtungsstelle wuerde ich mit ins Boot holen. Vorher wuerde ich nichts verschlimmbessern lassen, damit es keinen Streit um das urspruengliche Schadensbild gibt.

  • Nach kurzem Gespräch mit der Kette folgender Zwischenstand:


    Die Kette hat von einer Aufbereitung abstand genommen und möchte bei Suzuki die neue Abdeckung bestellen und dann selbst einbauen... :|


    Einem Einbau bei Suzuki stimmen sie nicht zu. Könnten wir sie dazu zwingen? Sicherlich... Aber mit einem gewissen Aufwand.


    Aussage der Kette: Der Reparaturleitfaden liegt vor. Man wisse welche Teile wie entfernt und montiert werden müssen...


    Jetzt grübeln wir schon wieder. Sicherlich wäre es mit weniger Aufwand und "Hin und Her" verbunden, das jetzt einfach bei besagter Kette erledigen zu lassen. Aber die "Angst" bleibt, dass die Mechaniker beim Umbau einen weiteren Schaden erzeugen indem sie Clippse abbrechen o.ä. :S


    Kann man nach Einbau von aussen sehen, ob alles ordnungsgemäß verbaut ist?! Oder irgendwie einfach überprüfen? 8|

  • Nur so ganz nebenbei: Der Airbag ist mit der Abdeckung verbunden und muss ebenso ausgebaut werden... dass SUZUKI das erlaubt / dem zustimmt, wäre mir gänzlich neu.



    Beste Grüße
    Fabian

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  • Das halte ich auch für das gewichtigste Argument, zumal ja (meines Wissens) sogar Suzuki-Mechaniker einen markeneigenen "Airbag-Schein" machen müssen, um derlei Arbeiten überhaupt verrichten zu dürfen. Ein Bekannter von mir wurde mit seinem schon etwas älteren Opel von der Suzuki-Werkstatt weggeschickt, als er dort etwas an der Fahrerseite instandsetzen lassen wollte, wovon aber der Opel-Seitenairbag betroffen gewesen wäre. Es tue einem leid, aber man könne das leider nicht erledigen, er müsse damit zum Opel-Autohaus.