Ebay - Email an Verkäufer über Ebay verpflichtend?

  • Moin,
    habe vor ein paar Wochen für einen Euro einen Kühler bei Ebay ersteigert, bei der Auktion stand das man ihn abholen muss. Zuvor habe ich den Verkäufer über Ebay angeschrieben und gefragt ob er für höchstens 15 € auch einen Versand organisieren könnte. Darauf hat er mir wieder über Ebay zurückgeschrieben das es gehen würde.
    Nach der Auktion hat er sich auch noch nichts anmerken lassen und gemeint er bräuchte noch meine Adresse. Die hab ich ihm dann natürlich gegeben und ihn gleichzeitig aufgefordert mir seine Kontodaten zu geben und mir zu sagen was der Versand kostet. Danach hab ich trotz mehreren Emails allerdings nichts mehr von ihm gehört und der Kühler ist auch noch nicht da.


    Nun wollte ich von euch wissen ob ich nun in der Pflicht stehe den Kühler bei ihm abzuholen oder ob er in der Pflicht steht ihn mir zu schicken.


    Vielleicht kennt sich hier ja einer mit den Ebay-Regeln aus.


    Mfg

  • Also erstmal geht es ja rein finanziell nicht um viel. Ich hatte mal ein ähnliches Problem, dass der Verkäufer die Ware nicht losschickt. Hab ihm dann zwei Wochen lang Nachrichten geschickt und eine Frist zur Lieferung gesetzt. Als der das nicht gemacht hatte, habe ich dann bei Ebay dieses \"Problem klären\" gemacht und dann hat er geschickt. Das bietet viele Möglichkeiten, auch z.B. das ihr den Kauf wieder zurück setzt (Du dein Geld wieder bekommst)



    Du kannst als Käufer sowieso nicht mehr negativ bewertet werden, also darum musste dir auch keinen Kopf machen. Ich denke wenn du schriftlich hast (ne Mail), dass der Versand klar geht, dann muss er auch schicken.

  • hallo, das geld ist also noch nicht überwiesen worden?


    Normalerweiße gilt das was zuletzt mit dem Verkäufer ausgemacht war.


    Hast du ein Tel-Nummer um Ihn evtl. persönlich zuerreichen?


    Mfg

  • habe letztens ein spoiler für 6 euro ersteigert und in der artikelbeschreibung stand auch nur abholung. habe vor der ersteigerung mit den verkäufer den versand klar gemacht und über paypal den gesamten betrag bezahlt. nach nur ein paar tagen war das teil da. damit will ich dir sagen, das man vor der ersteigerung das abklärt und wenn es geht, nur über paypal zahlt. so bist du immer auf der sicheren seite.


    mfg

  • Hallo,
    nach meiner Meinung ist der Verkäufer verpflichtet dir den Kühler für 1 Euro zu übergeben.
    Da die Absprache außerhalb der Auktion statt gefunden hat, denke ich nicht das du da was machen kannst. Es war ja nicht in der Auktionsbeschreibung festgehalten. Wenn es sich für dich lohnt würde ich ihn abholen.
    Anscheinend sind ihm 1 Euro zu wenig.
    Aber ersteigert ist ersteigert, jedoch zu den angegebenen Bedingungen(Selbstabholer).

  • Hallo!
    Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, indem du alle Bedingungen des Verkäufers akzeptiert hast.
    Das heißt also, du musst den Spoiler abholen. Diese Bedingung war Bestandteil der Auktion, bei der du das höchste Gebot abgegeben hast.
    Dieses Gebot ist verbindlich, dabei hast du alle Bedingungen des Verkäufers akzeptiert.
    Damit hast du auch akzeptiert, die Sache (Spoiler) abzuholen!
    Rechtlich gesehen musst du also den Spoiler abholen.


    Nun hast du aber zusätzlich eine Versandoption gefordert.
    Der Verkäufer kann auf das Angebot von dir eingehen, muss er aber nicht, da er grundsätzlich das Recht hat, auf den zustandegekommenen Kaufvertrag zwischen dir und ihm zu beharren!
    Laut deinen Aussagen geht er anscheinend nicht auf deinen Gesuch ein...
    Ich würde dir persönlich raten, telefonisch oder wenn möglich, direkt mit dem Verkäufer in Kontakt treten um den Sachverhalt zu klären.
    Ist dies nicht möglich, musst du die Sache innerhalb der vom Verkäufer bestimmten Frist gegen Bezahlung am vereinbarten Ort abholen.
    Wenn noch nichts über Abholung vereinbart wurde, solltest du erstmal 1Woche warten, bis sich der Verkäufer meldet. (Die 1Woche ist nirgends gesetzlich vorgeschrieben, aber ich halte sie für einen ausreichende Frist)
    Meldet er sich immer noch nicht, solltest du ihn unbedingt mahnen!
    Dies erfolgt in Schriftform (formfrei). Deine Mahnung muss dann eine ausreichende Frist, in der der Verkäufer reagieren kann und seine Leistung, die er dir schuldet, erbringen kann, enthalten.
    Falls er sich dann nicht meldet, kannst du erst jetzt wie hier schon erwähnt, den Kaufvertrag aufheben (Geld zurück).
    Dieses Recht kannst du notfalls auch einklagen.
    (Ferner kann man auch noch Schadensersatz statt Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder beides zusammen fordern. Dies trifft aber nicht auf deinen Sachverhalt zu!)


    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, du kannst mir auch PM schreiben.


    mfg
    Klimpi

  • Zitat


    Original von HHendrik:
    Zuvor habe ich den Verkäufer über Ebay angeschrieben und gefragt ob er für höchstens 15 € auch einen Versand organisieren könnte. Darauf hat er mir wieder über Ebay zurückgeschrieben das es gehen würde.
    Nach der Auktion hat er sich auch noch nichts anmerken lassen und gemeint er bräuchte noch meine Adresse. Die hab ich ihm dann natürlich gegeben und ihn gleichzeitig aufgefordert mir seine Kontodaten zu geben und mir zu sagen was der Versand kostet.



    Also in meinen Augen habe sie sich geeinigt dass Versand möglich wäre...

  • Ich lese dort keine Einigung über Versand....
    Verkäufer hat sich nicht gemeldet.
    Versandkosten wurden nicht vereinbart,
    Kontodaten nicht preisgegeben.
    Der Verkäufer sagte, es WÜRDE gehen, das deutet auch nicht daraufhin, das eine Einigung über den Versand zustandegekommen ist.
    Achja eins muss ich noch sagen, auch wenn es sich nur um die Versandkosten dreht, steht es dem Verkäufer rechtlich gesehen frei, dir ein neues Angebot zu unterbreiten. Das heißt wiederum, er kann dir den Spoiler im Rahmen eines nun neuen zustandekommenden Kaufvertrag mit einem anderen Preis anbieten. Im Prinzip kann er alle Bedingungen wieder frei wählen. Aber nur wenn ihr beide erklärt vom bestehenden Ebay - Kaufvertrag zurückzutreten, weil ihr die Konditionen ändern wollt. Bedenke bitte auch, das der neue Kaufvertrag im Prinzip nichts mehr mit Ebay zu tun hat.

  • Ich denke nicht das die Mail rechtsbindend ist und unterm Strich bringts eh nichts.
    Ich würde ihn abholen oder mich einigen das der Kauf rückabgewickelt wir über Ebay.
    Wie gesagt dem sind 1 Euro net genug und deshal schickt er das Teil auch nicht.

  • naja wenn die email über ebay nicht rechtsbindend ist hat sich das mit dem kühler (nicht spoiler) wohl erledigt. Abholen ist mir zu weit, bezahlt hab ich noch nichts und ein termin oder einen genauen ort zum abholen nennt er mir auch nicht. Naja... Dann weiß ichs jetzt fürs nächste mal....

  • Entschuldige bitte wegen \"Spoiler\", hatte zwischendurch in einem anderen Thread gelesen, deswegen kam ich da drauf :rotwerd:


    Eine email ist rechtsbindend! Selbst stillschweigendes (konkludentes) Handeln ist rechtverbindlich.
    Du kannst dich also sehr wohl auf das berufen, was der Verkäufer dir per email mitgeteilt hat!
    Wenn du den KÜHLER^^ nicht abholen kannst/möchtest, dann solltest du dich auch nicht mehr melden^^ Warte einfach ab.
    Der Verkäufer kann nämlich immer noch den 1€ verlangen :lach: !
    Naja ok Geld ist Geld...aber bei 1€ brauchst du dir da nicht sooooo viele Sorgen machen.




    Also denk beim nächsten Mal dran: Nur bieten wenn du mit den Bedingungen einverstanden bist!
    Lies dir alles durch!
    Verhandele wenn dann VOR deinem Gebot!
    :)

  • Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt, aber ich habe vorher das mit dem Versand mit ihm geklärt. Mit den Kosten war er sich nur nicht sicher und er meinte er würde 8-15€ kosten. Ich habe nach der Aktion auch noch eine Email bekommen in der er mich aufgefordert hat ihm meine Adresse zu nennen. Er hat wortwörtlich


    \"Sorry das ich mich jetzt erst melde,bin heute erst wieder gekommen. Habe mich nicht umentschieden und schicke den kühler am kommenden montag los. Brauche deine adresse!?\"


    geschrieben, alles direkt per Email über Ebay. Aber naja, wenn keiner sicher weiß ob diese Emails rechtsbindend sind kümmer ich mich da nicht mehr drum......