kein TÜV Suzuki Swift wegen starrer Anhängerkupplung

  • Guten Abend liebe Swiftler,


    ich stell mich kurz vor. Mein Name ist Nadine und ich fahre seit 11/2014 (damals Neuwagen) einen Suzuki Swift. Den Kauf habe ich noch nie bereut. Toller kleiner Flitzer.


    Nun habe ich ein Problem bzw. eine Frage, ob einer von Euch schon mal selbiges Problem hatte. Hab natürlich vorher auch schon die Suchfunktion benutzt und konnte aber nichts finden.


    Folgendes:


    Meine kleine Knutschkugel musste heute zum 1.Mal zum Tüv. Soweit alles okay - was sollte auch grossartiges bei einem 3Jahre alten Auto sein - aber er wollte mir keinen TÜV geben wegen meiner starren Anhängerkupplung die ich im Juli 2015 nachträglich selber eingebaut hatte. Und zwar nicht, weil was falsch eingebaut wurde, sondern weil diese angeblich keine zulässige ABE hat, da diese starre AHK die Nebelschlussleuchte verdeckt. Hab ihn dann die Einbauanleitung von AutoHak gegeben mit der e20 Nr. . Diese sollte man als Nachweis der ABE vorlegen. Diese Nr. war nicht in seinem System hinterlegt.

    Übers Internet konnten wir dieses Zertifikat dann finden und runterladen, allerdings meinte der Tüvprüfer, dass auf der ABE der Bezug zum Automodell fehlen würde, als Nachweis das diese ABE auch für meinen Typ Suzuki gültig ist.


    Mein Swift HSN: 8306 TSN: ABR


    Hier mal die Daten zur starren AHK, die nach wie vor auch noch für dieses Model verkauft wird:


    Marke: Auto Hak

    Model: Cat. no W29

    e20: e20*94/20*1404*00


    Ich habe Euch mal die Einbauanleitung und das e20 Zertifikat angehängt. Sein Problem war, das dieses Zertifikat aus 2011 ist und mein Swift aus 2014 und seit 2011 es diverse Modellüberarbeitungen gab und verwies mich da auf die Zeile K in meinem Fahrzeugschein. Zeile K e4*2007/46*0155*09


    Was kann ich da machen, weil man kann nach wie vor diese AHK von AutoHak für diesen SuzukiSwift diesen Baujahres kaufen und es heißt das es eine gültige ABE hat. Sogar in der Einbauanleitung sieht man die Nebelschlussleuchte und das die AHK diese teilweise verdeckt.


    Im Voraus schon mal Danke.


    Gruss Nadine


    Ich hab Euch die Einbauanleitung die auch als ABE gilt und das e20 Zertifikat mal angehängt.

  • Hallo,


    das habe ich jetzt auch so gemacht. Aber ich hab mir ja bewusst eine starre gekauft, weil ich eben dieses an und abschrauben blöd finde. Klar kann ich sie nur alle 2 Jahre zum TÜV abschrauben, aber mir stellt sich jetzt die Frage wie es sich im Falle eines Unfalles verhält, wenn ich sie dran habe. Weißt ja wie das mit den Versicherungen ist , wenn der Fall x mal eintritt. Dann heißt es sie fahren ja mit einer AHK die gar nicht für ihr Auto zugelassen ist und dann schau ich dumm aus der Wäsche.


    Ist Die ABE jetzt für meinen Suzuki zulässig oder nicht? Man kann sie ja immer noch kaufen und es steht dort mit ABE und es sind haargenau die gleichen Dokumente wie 2015.

  • aber mir stellt sich jetzt die Frage wie es sich im Falle eines Unfalles verhält

    ehrlich gesagt, würde ich dieses Risiko auch nicht eingehen (meine persönliche Meinung)


    Ich befürchte, dass der Tüvler Recht hat. Ausschlaggebend dürfte die nicht passende e20 Nummer sein.

  • Hallo Didi,


    die e20 Nr. passt ja. Diese steht auf der Einbauanleitung cat. No. 29 und in dem e20 Zertifikat wird auch auf diese Einbauanleitung cat. No. 29 hingewiesen.

    Und auf der Einbauanleitung steht ja auch das diese für einen Suzuki Swift ab Baujahr 2010 bis .... ist. Und die Nebenschlussleuchte ist ja auch schon vor 2010

    beim Suzuki an dieser Position.


    Ich verstehe nicht ganz sein Problem und diese wird ja auch nach wie vor mit den gleichen Dokumenten verkauft.


    Mich würde mal interessieren, ob noch jemand diese oder eine andere starre AHK an seinem Swift verbaut hat und ob es da Probleme beim TÜV gab? Man kann doch keine STARRE AHK verkaufen, wenn dieses gar nicht zulässig wegen der verdeckten Nebelschlussleuchte. Es gibt ja auch noch andere starre AHks von anderen Herstellern für den Swift.


    Ich hab TÜV bekommen, nachdem ich meinte ich hab eine 19er Nuss dabei. Soll ich sie jetzt hier vor Ort abschrauben und da meinte er ne ist okay.

  • Hallo Igi3,


    ja das hab ich mir jetzt auch schon gedacht. das ich die Leuchte einfach nach links versetze. Wäre ja kein Problem. Das wird vermutlich auch die Lösung sein.


    Wie aber bereits schon geschrieben würde es mich aber trotzdem interessieren, ob jemand auch so ein Problem mit seiner starren AHK hatte.

  • Hallo Didi, die im Schein angegebene ABE e4*2007/46*0155*09 ist die ABE vom Suzuki Swift, nicht die von der AHK ;-)


    Und die ABE von der AHK lautet e20*94/20*1404*00. Die AHK ist eintragungsfrei und muss somit auch nicht in den Schein eingetragen werden und woher

    sollte Suzuki im Vorfeld auch schon wissen, welche AHK eingebaut wird. Also alles ziemlich sinnfrei und ich hab keine Ahnung was der Prüfer mir damit sagen wollte,

    als er auf Zeile K im Fahrzeugschein verwiesen hat. Was hat Zeile K mit der ABE von der AHK zu tun.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Fizzy ()

  • Lange Rede, kurzer Sinn:


    Starre AHK beim Swift oder anderen Fahrzeugen mit mittiger Nebelschlußleuchte oder z.B. tiefer Position des Kennzeichens (z.B. Hyundai i10) kann man knicken, da die AHK weder Beleuchtung noch Kennzeichen (auch nur teilweise) verdecken darf. Bei der abnehmbaren ists egal, da die nur montiert werden darf, wenn ein Hänger oder Fahrradträger dranhängt und da hat man dann das am Fahrzeug verdeckte Bauteil extra dran.


    Die ABE hilft da nicht viel, da die oftmals (speziell bei günstigen Anbietern) auf einer abnehmbaren basieren und dann kostengünstig mit der gleichen ABE noch ne starre nachgeschossen wird und z.B. permanent einen Fahrradträger mit eigener Beleuchtungseinheit / Kennzeichen zu montieren.


    Mach runter das Ding (also den Kugelkopf), hol Dir die Plakette ab und von offizieller Seite (wenn der Prüfer Dich fragt) schraubst Du die zukünftig nur noch dran, wenn Du sie brauchst.

    In diesem Sinne,


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

  • Es ist nunmal nach Vorschrift so, dass durch den Anbau der AHK weder dein Kennzeichen noch Teile deiner Beleuchtung verdeckt werden dürfen. Und die NSL ist vorgeschriebener Teil deiner Beleuchtung, da nach BJ '91.
    Die Homologation des polnischen Herstellers hier ist etwas komisch. Dort steht, dass die zulässigen Fahrzeuge in der Homologation stehen sollen. Aber hier ist nichts weiter zu finden. Es ist also kein Verwendungsbereich angegeben, was eigentlich so nicht sein darf.


    Du kannst ja mal beim KBA bzgl. dieser Typgenehmigungsnummer anfragen.


    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.