Swift GTI Motor in nicht GTI Karosserrie

  • Hallo

    ich habe mir einen 89 Swift GTI zugelegt wollte eigentlich nur den Motor für ein anderes Fahrzeug haben, da mir der kleine aber soviel Spaß macht wollte ich Ihn jetzt für die Strasse. Die Karosserrie ist aber so durch das es sich kaum noch lohnt.

    Jetzt meine Frage geht es Heut zu Tage noch möglich eine GTI Maschine in einem Swift einzutragen lassen der vorher nur ein 1.0 oder 1,3l Motor mit weniger Leistung hatte vorrausgesetzt man baut auch die Bremsanlage mit um.


    Gruß Christian

  • Ja stimmt und für die Stabis vielleicht auch noch die Halterung dafür anschweißen, mich würde nur Interessieren was der Tüv alles sehen will. Vielleicht komme ich ja die Tage beim Tüv vorbei und frage mal selber.

  • Selbst beim TÜV heranfahren ist vielleicht die einfachste/beste Variante. Am Ende musst du gar nicht so viel ändern. Oder es kommt extrem viel auf dich zu. Man weiß ja nie, ob sich irgendetwas in der letzten Zeit in deren Regelwerken geändert hat.

    Dieses Posting wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

  • Was alles umgebaut werden muss, kannst du hier im Forum mit der Suchfunktion herausfinden. Es sind schon ein paar Komponenten. Da die Karossen aber identisch sind, sollte es nach Absprache mit einem kompetenten aaS immer noch möglich sein.


    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • Ich war Gestern beim Tüv Prüfer und habe mich erkundigt, es wäre nicht das Problem den Motor Eingetragen zu bekommen was nur Schwierig ist für die Tüv Prüfer die jeweiligen Teile zu Identifizieren welche zum GTI gehören. Ich sollte mal bei Suzuki nachfragen ob die ein Umbauplan haben wo wenigsten drin steht was alles getauscht werden muß.

    Habe dann mit Suzuki Tel. sehr Feundlich fragte mich gleich ob ich schon eine email geschrieben hätte Sie hätte die gleiche Anfrage per mail bekommen, das war ich noch nicht meine kam danach und Heute schon eine Antwort bekommen.

    (Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung können wir Ihnen mitteilen, dass die SUZUKI Deutschland GmbH diesbezüglich keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellt. Der Umbau wurde seitens des Herstellers SUZUKI Motorcorporation nicht erprobt und ist somit auch nicht freigegeben.)


    Was ich ein wenig Komisch finde da doch alle Swift Karosserien alle gleich sind glaube bis auf die Stabiaufnahmen oder ?

  • Ach, die geben schon keine Freigabe, wenn man eine Felge vom neuen Swift auf dem alten fahren will... nicht mal für eine andere Reifengröße (z.B. von 195/45R17 auf 205/40R17) auf den Originalfelgen.

    Da wird erst recht keine Freigabe für den Motor kommen, der in einer baugleichen Karosserie drin war....sind ja nicht bei VW.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • ... vielleicht hilft dir das:

    ...ich wollte das gestern hier Posten, da war der Threat aber geschlossen !??


    Das war das Schreiben, was ich damals von Suzuki erhalten hatte auf meine schriftliche Anfrage zwecks Umbau.
    Kuriose Geschichte: Ein Forenmitglied von hier bat mich im Jahr 2002 um das Schreiben für seinen Umbau.
    Da ich es nicht mehr brauchte, habe ich ihm das gratis per Post verschickt....paar Monate später gabs mein gescanntes Schriftstück bei Ebay käuflich zu erwerben!..
    Naja, jedenfalls ist inzwischen meine damalige Anschrift mittlerweile nicht mehr im Umlauf :-)

    1997 lang ist es her, würd mich auch mal interessieren, ob es heute noch Gültigkeit hat

    Gruss

    Christoph

  • Aus dem Gedächnis kann ich dir noch auflisten, was ich damals zusätzlich alles gemacht habe für den Motortausch. Ich hatte ein 1.0 Karosse genutzt.


    - Motorkabelbaum

    - Motorhalter

    - Ansaugsystem

    - Getriebe & Antriebswellen

    - Getriebehalter muss bei einer 1.0 Karosse abgeändert werden (Scheinbar sind die Anschraubpunkte in der Seitenwand, aber die muss man beim Bohren auch treffen)

    - Steuergerät

    - Bremsanlage vorne & hinten

    - Bremsverteilerventil (wegen Trommelbremse zu Scheibenbremse an der Hinterachse, die dann keinen Vordruck mehr haben darf)

    - Abgasanlage

    - Stabilisatorhalterungen hinten angeschweißt

    - Stabilisator vorne & hinten nachgerüstet

    - Kombiinstrument

    - Felgen (mindestens 14") & Reifen


    Das fällt mir momentan noch ein, wobei ich bestimmt das ein oder andere an Kleinkram vergessen hab. Und ich habe hier nur technisch notwendige Dinge beschrieben (Lenkrad, Sitze etc. habe ich weg gelassen).


    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • ... ich hatte es damals glaub im Swiftmania Forum gefunden und abgespeichert, daher hab ich es noch. Von wem es ursprünglich stammte, wusste ich bis eben nicht. Habs auch nie gebraucht, da ich immer originale Gti´s hatte bzw. habe.

    Mfg

    92er-GTI

  • Hallo,

    Bremskraftverstärker ist noch dazu anders, wegen Anschluß, Luftfilterkastenhalterung, Lichtkabelbaum rechts ist anders, wegen Drosselklappenpoti. GTI haben eigentlich keine Servolenkung, wurde mir gesagt. Ich habe aber einen originalen GTI geschlachtet mit Servolenkung, aus Japan.

    Das Bremsdruckregelventil, hat dir schon der Geithain erklärt, dass es nicht gewechselt werden muss.

    Ich war erst mit meinem 1L Dreizylinder Automatik beim eintragen und bis auf ein defektes Birnchen gab es nichts zu motzen..

    Das Regelventil habe ich nicht geändert und ich hatte kein Überbremsen.. Werte alle ok..


    Getriebehalter muss beim Automatik geändert werden, wie auch vorderer Motorhalter. Beim handgerissenen passt alles.


    Gruß

    Quertreiber

    Der Drift ist die schnellste Art der Fortbewegung


    Walter Röhrl

  • Mit dem Post #6 von Philix war eigentlich schon alles gesagt. Deswegen hatte ich das hier geschlossen.

    Zur Gültigkeit der Freigabe von Suzuki:

    Vor 10 Jahren hab ich mein Cabrio auf GTi umgebaut. Eintragung null problemo

    Letztes Jahr hab ich noch meinen anderen Swift auf GTi umgebaut. Eintragung noch nicht gemacht aber bereits vom TÜV abgesegnet :thumbup:


    Gruß Bruce

  • Das Bremsdruckregelventil, hat dir schon der Geithain erklärt, dass es nicht gewechselt werden muss.

    Das muss schon Jahre her sein! ;)


    Ich weiß nur noch, dass ich es damals getauscht habe, da bei gleichem Baujahr die Regelventile definitiv unterschiedliche Teilenummern hatten.


    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.