Swift Inspektionskosten

  • Ich habe beim Lupo mal eine verloren. Mit drei herumfahren ist nicht optimal...Daher ziehe ich die mittlerweile alle nochmal mit dem Drehmomentschlüssel nach.

    Dann war da aber vorher was. Wenn die einmal ordnungsgemäß fest gewesen wäre wird die nicht von selbst wieder lose.

  • @Runeflieger Die Scheiben und Beläge werden nicht zerlegt aber die Bremse. Kann man sich aber auch denken. Oder man regt sich halt über eine kleine Begrifflichkeit auf. Jeder wie er will.

    Wenn das bei mir gemacht wurde hatte ich immer einen Aufkleber im Auto mit dem Hinweis zum Nachziehen.

    Und wenn ein 2. Monteur nachzieht musst du nichtmehr nachziehen. Die lösen sich ja nicht. Das ist nur zur Kontrolle ob sie am Anfang auch fest waren. Einmal fest lösen die sich nichtmehr.

    Mit der Logik braucht man auch keinen 2. Monteur. Dann könnte Suzuki die Mitarbeiter ihrer Markenwerkstätten schlicht anweisen, nach dem "normalen" Festziehen selbst noch einen zweiten Kontrolldurchgang zu machen.


    Ich habe jedenfalls - nachdem ich meine Subaru-Felgen selbst mit nem ordentlichen Drehmomentschlüssel und genau 110Nm angezogen habe - selbst tw. ca. eine Achtelumdrehung nachziehen müssen. Das lässt sich mit dem Setzeffekt erklären, nicht aber mit dem "wenn man es ordentlich macht tut sich nix".

    "Der [Impreza WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius

    - Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C

    - Trailer + Gepäck: JDM '04 Forester STI

    - Youngtimer: '86 XT, '92 AUDM Brumby, '87 Mitsubishi Galant

    - Nichtsubaru-Alltag: '18 Suzuki Swift Sport + '90 Mitsubishi Galant EXE

  • Mit der Logik braucht man auch keinen 2. Monteur. Dann könnte Suzuki die Mitarbeiter ihrer Markenwerkstätten schlicht anweisen, nach dem "normalen" Festziehen selbst noch einen zweiten Kontrolldurchgang zu machen.

    So wird es auch normalerweise sein. Außer ein Kunde reitet auf Kleinigkeiten rum und frägt 10 mal nach.

  • Außerdem macht nicht jede freie Werkstatt eine Inspektion während der Garantiezeit. Meine ehemalige freie Werkstatt macht das zum Beispiel aus rechtlichen Gründen nicht, nur mal so.8)

    Ist es nicht sogar so, dass wenn man noch Garantie hat, lieber in eine Vertragswerkstatt gehen sollte? Hatte ich mal gehört, sonst wär ich auch längst in einer freien.

  • Ich würde während der Garantiezeit immer dazu raten die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen.

    Die 3-jährige Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser an seine Bedingungen knüpft. Hält man diese Bedingungen nicht ein, hat man nur Anspruch auf 2 Jahre Gewährleistung. Dann kann es bei Garantiefällen oder Kulanz zu Problemen kommen.

  • Ich würde während der Garantiezeit immer dazu raten die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen.

    Die 3-jährige Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser an seine Bedingungen knüpft. Hält man diese Bedingungen nicht ein, hat man nur Anspruch auf 2 Jahre Gewährleistung. Dann kann es bei Garantiefällen oder Kulanz zu Problemen kommen.

    richtig und wenn man die Garantieverlängerung abgeschlossen hat und die Inspektionsintervalle einhält, gibt es zusätzlich den Treuebonus (und sicher auch mehr Kulanz).

  • Garantie oder Gewährleistung???

    https://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/

    Zitat: "Die Herstellergarantie beim Neuwagenkauf ist eine freiwillige Leistung und im Umfang (Laufleistung, Garantie gegen Durchrostung, Lackgarantie, Mobilitätsgarantie) von Automarke zu Automarke verschieden. Viele Automobilbauer bieten im Rahmen ihres Kundenservice Garantieleistungen an, die die gesetzliche Sachmängelhaftung ergänzen. Die jeweiligen Bedingungen für die Garantie legt der Hersteller selbst fest."

  • Ach, Leute, wenn man keine Ahnung hat... :rolleyes:


    Einmal hoffentlich abschließend:

    Gewährleistung (=gesetzlich): Bei Neuwagen 2 Jahre (und bei Gebrauchtwagenkauf von GEWERBLICHEN Verkäufern 1 Jahr) muss der Verkäufer (also i.d.R. das Autohaus) dafür einstehen, dass das Fahrzeug BEI ÜBERGABE frei von Mängeln war (also keine Haltbarkeitszusage!).

    Nachteil: Ab 6 Monaten muss der Käufer ggf. nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war (oder bereits angelegt war, z.B. Gußfehler in der später gebrochenen Schraube). Zum Glück verlangen wenige Verkäufer diesen Nachweis. Aber es ist vom Grundsatz gerade keine Haltbarkeitszusage, sondern soll schützen, dass der Käufer bei Übergabe auch den fairen Gegenwert für sein Geld bekam, und dieser Gegenwert nicht durch einen Mangel verringert ist.

    Vorteil: Die gesetzliche Gewährleistung ist sehr weitgehend und umfasst z.B. auch Nebenkosten wie Transportkosten.


    Garantie (=freiwillig): ist eine vom Gesetz nicht vorgeschriebene freiwillige Zusage. Deswegen kann der Garantiegeber (also i.d.R. der Hersteller) neben der Dauer auch die Bedingungen bzw. Einschränkungen weitgehend frei festlegen, z.B.:

    - Kunde muss den Wagen vorbeibringen

    - ab X km Laufleistung oder y Monaten ab EZ werden nur Ersatzteile / nur Arbeitslohn / oder nur X% davon

    - Kein Ersatz von Flüssigkeiten u.a., die mitgetauscht werden müssen


    Kulanz:

    freiwillige Nettigkeit (unabhängig von Gewährleistung oder Garantie, üblicherweise im Einzelfall). Das sagt eigentlich schon alles, jegliche Formalisierungen (Antrag über Händler, Formulare, ...) sind reine Bearbeitungserleichterungen desjenigen, bei dem Kulanz angefragt wird, ändert aber am Grundsatz nichts).



    Marken- vs freie Werkstätten:

    Bei Gewährleistung ist es unerheblich, wo gewartet wurde - weil es ja - wir erinnern uns erneut - ohnehin um den Zustand bei Übergabe geht.

    Bei Garantie kann ich nur verweisen; die R+V Versicherung schreibt dazu recht ausführlich. Inwieweit die Gruppen-Freistellungsverordnung auch bei Neuwagengarantien erzwingt, dass freie Werkstatten zulässig sind? Dazu ich mich nicht aus dem Fenster lehnen (bzw. aus dem Urlaub nicht noch recherchieren, aber das durcheinanderwerfende Losgeplapper musste hier mal ein Ende haben, sorry).



    Persönliche Konsequenz für mich:

    Ich würde immer zuerst auf den Verkäufer zugehen, wenn ich noch innerhalb der 2 Jahre Gewährleistungsfrist bewege (bzw. 1 Jahr bei Gebrauchtwagen), weil die Gewährleistung vom Unfang her nicht eingeschränkt werden kann.

    Ich würde mir auch immer gut überlegen, ob ich beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler für die "tolle" Gebrauchtwagengarantie extra zu bezahlen bereit bin. Die nützt nämlich während der ersten 6 Monate dem Käufer genau nichts. Denn der Verkäufer kann den Käufer nicht mit Verweis auf eine parallele Garantie abwimmeln, weil eine Garantie nicht die gesetzliche Gewährleistung beseitigt.
    Nur wer für die weitere Dauer nach 6 Monaten (bzw. 1 Jahr, wenn der VK den Nachweis verlangt und man den nicht mit Sachverständigen erbringen kann) gewisse Sicherheit haben will, mag dafür nachvollziehbarerweise etwas zahlen wollen. Ich schreibe bewusst "gewisse" Sicherheit, weil dann all die möglichen Einschränkungen aus dem Kleingedruckten der - wir erinnern uns: freiwilligen - Garantie die Wertigkeit der Garantie entwerten können.



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  • Hat jemand sowas schon mal gesehen?

    Kann passieren wenn man den Kolben beim Bremsscheiben/Beläge wechseln zurück drückt und die Luft nicht aus den Manschetten lässt, und dadurch beim montieren der Zange den Gummi zwischen Kolben und Bremsscheibenrand eingeklemmt wird.

    Habe genug Lehrlinge darauf aufmerksam gemacht xD

  • Die Gewährleistung wurde gerichtlich auch für Privatverkäufe bestätigt (BGB gilt für alle). Generell läuft diese 2 Jahre, die Beweispflicht liegt unabhängig ob privat oder gewerblich in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach gilt die Beweislastumkehr, der Käufer hat dann zu beweisen, dass der Mangel beim Verkauf bestand. Diese netten Klauseln auf Ebay ala " Keine Rücknahme, keine Gewährleistung" sind vor Gericht nicht haltbar.

    Bei Händlern wurde durch das BGH allerdings für die Zeit nach den 6 Monaten noch etwas verschärft:

    https://www.verbraucherzentral…r-haendler-beweisen-13160