Die Gewährleistung wurde gerichtlich auch für Privatverkäufe bestätigt (BGB gilt für alle). Generell läuft diese 2 Jahre, die Beweispflicht liegt unabhängig ob privat oder gewerblich in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach gilt die Beweislastumkehr, der Käufer hat dann zu beweisen, dass der Mangel beim Verkauf bestand. Diese netten Klauseln auf Ebay ala " Keine Rücknahme, keine Gewährleistung" sind vor Gericht nicht haltbar.
Bei Händlern wurde durch das BGH allerdings für die Zeit nach den 6 Monaten noch etwas verschärft:
Deine zitierte Quelle passt aber nicht zu deiner Aussage ! Im Tiefkerzen Link geht es um die Rechte zwischen Händler und Käufer!!!
Es geht da nicht um Privatverkäufer!