Swift Inspektionskosten

  • Das meinte ich damit. Der Service ist unbezahlbar im Sinne von: man fühlt sich gut aufgehoben, nette Leute etc.

    Den Preis als solches für die Inspektion finde ich nicht zu hoch, ist ja auch einiges gemacht worden.

    Klar kann man sparen und Öl etc. selbst mitbringen, allerdings fühlt sich das für mich so an als wenn man ein Steak mit in's Restaurant bringt und sich das da braten lässt.

  • Klar kann man sparen und Öl etc. selbst mitbringen, allerdings fühlt sich das für mich so an als wenn man ein Steak mit in's Restaurant bringt und sich das da braten lässt.

    der Vergleich ist wirklich super. Ja, das muss man sich mal echt vorstellen: ein Steak aus der Tasche holen und sagen "Herr Ober lassen Sie mir mal das Steak in der Küche grillen. :D. Der Ober verlöre vor Schreck seine Gesichtsmaske (bevor er dich rausschmeißen wird). Das wär was für Loriot gewesen.


    Ich schaue zur Zeit gerade die ganzen Videos von den Autodoktoren (weil im TV nur noch Corona läuft). Die Autodoktoren nehmen auch keine mitgebrachten Teil zum Einbau an, zu Recht wegen Haftungsgründen. Beim Öl würde ich es als Fachwerkstatt auch so machen. Hätte ein Kunde Sonderwünsche bzgl. des Öl würde ich es als Firma besorgen. (Ausnahmen sind Teile von Oldtimern, die schwer zu bekommen sind).

  • Ich muss mich zum Thema "Öl selber mitbringen" zwar nicht äussern, aber weil ich es NICHT wegen den Kosten selber mitbringe, mach ich das es jetzt mal ausnahmsweise.?

    Ich fahre ein Importiertes Öl, was mein Freundlicher leider NICHT besorgen kann, also bleibt mir leider nix anderes übrig.?

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 Mal editiert, zuletzt von Hanzo ()

  • der Vergleich ist wirklich super. Ja, das muss man sich mal echt vorstellen: ein Steak aus der Tasche holen und sagen "Herr Ober lassen Sie mir mal das Steak in der Küche grillen. :D. Der Ober verlöre vor Schreck seine Gesichtsmaske (bevor er dich rausschmeißen wird). Das wär was für Loriot gewesen.


    Ich schaue zur Zeit gerade die ganzen Videos von den Autodoktoren (weil im TV nur noch Corona läuft). Die Autodoktoren nehmen auch keine mitgebrachten Teil zum Einbau an, zu Recht wegen Haftungsgründen. Beim Öl würde ich es als Fachwerkstatt auch so machen. Hätte ein Kunde Sonderwünsche bzgl. des Öl würde ich es als Firma besorgen. (Ausnahmen sind Teile von Oldtimern, die schwer zu bekommen sind).

    Der Vergleich hinkt. Das Restaurant berechnet ja auch nicht Material (Steak) und Service (Zubereitung) separat.

    Vor allem aber: Das mit den Ersatzteilen ist rechtlich Quatsch. Die Werkstatt schuldet nur korrekten Einbau von beigestelltem Material und übernimmt durch den Einbau keine Garantie für das verbaute beigestellte Material - etwa dass die Bremsscheibe keine Gußfehler hat und unter Belastung nicht deswegen bricht. Und im Streitfalle muss man der Werkstatt auch den Einbaufehler nachweisen.

    Dass die Werkstätten keinen Bock haben, z.B. über quietschende Bremsen zu diskutieren, wenn sie die Beläge nicht selbst verkauft haben, kann ein Argument sein, aber das rechtliche Argument ist vorgeschoben.

    "Der [Impreza WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius

    - Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C

    - Trailer + Gepäck: JDM '04 Forester STI

    - Youngtimer: '86 XT, '92 AUDM Brumby, '87 Mitsubishi Galant

    - Nichtsubaru-Alltag: '18 Suzuki Swift Sport + '90 Mitsubishi Galant EXE

  • Das stimmt so nicht! Jede vernünftige Werkstatt lehnt mitgebrachte Teile ab, weil sie im Falle eines Falles in der Beweispflicht ist, ob der Schäden durch das Teil oder den Einbau verursacht wurde.

    Außerdem bestimmt die Werkstatt die Spielregeln. Wenn die Werkstatt mitgebrachte Teile oder Öl ablehnt, kannst du es akzeptieren oder woanders hingehen.

  • Das stimmt so nicht! Jede vernünftige Werkstatt lehnt mitgebrachte Teile ab, weil sie im Falle eines Falles in der Beweispflicht ist, ob der Schäden durch das Teil oder den Einbau verursacht wurde.

    Außerdem bestimmt die Werkstatt die Spielregeln. Wenn die Werkstatt mitgebrachte Teile oder Öl ablehnt, kannst du es akzeptieren oder woanders hingehen.

    Also mein Wissen stammt aus einem erfolgreich abgeschlossenen Jurastudium. Dann leg mal Butter bei die Fische, aufgrund welcher Normen / Gerichtsurteile Du Deine Meinung gewinnst?


    Und gerade letzte Woche hat eine lizenzierte Mitsubishi-Markenwerkstatt die Inspektion für den Suzuki meiner Freundin gemacht und dabei zum wiederholten Male anstandslos beigestellte Teile akzeptiert. Konkret Suzuki-Luft- und Pollenfilter, in der Vergangenheit auch z.B. Kayaba Federn und Stoßdämpfer für meinen Galant (also Zubehörteile). Unterstellend, dass man Mitsubishi-Markenwerkstätten als vernünftig ansehen darf, stimmt diese Aussage in jedem Fall schon mal nicht.

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Runeflinger () aus folgendem Grund: Typos

  • Didi du hast zumindest soweit Recht, dass die Werkstatt selbst entscheidet was sie akzeptiert und was nicht. Gibt ja sogar Werkstätten die sich weigern andere Reifengrößen zu montieren bevor die eingetragen sind. Dass das ein recht dämliches gebaren ist, ist ein anderes Thema.


    Trotzdem übernimmt keine Werkstatt die Gewährleistung für die Teile. Da hätten die Hersteller ja gar keine Haftung mehr...

  • Gibt ja sogar Werkstätten die sich weigern andere Reifengrößen zu montieren bevor die eingetragen sind. Dass das ein recht dämliches gebaren ist, ist ein anderes Thema.

    Das ist aber dann ein typisches Henne-Ei-Problem.

    Beispiel: Eintragen lassen von z.B. 205/45/17 auf Original-Felgen beim SSS.

    Wie willst du die eintragen lassen wenn die nicht montiert werden bevor sie eingetragen sind?

    Und wenn sie nicht montiert werden bevor sie eingetragen sind...

    Also was tun? ;-)


    Gute Werkstätten fragen nach. Ich hab einen Anruf bekommen daß die Reifen nicht eingetragen sind.

    Hab gesagt das passt schon, hab einen Termin beim TÜV.

    Da stand dann in der Rechnung ein Vermerk "Angelieferte Reifen nicht zulässig / Kunde fährt von hier aus zum TÜV"

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von der.lars ()

  • Jurastudium lach. kannst mich wegen meiner Antwort ja verklagen ?

    Wäre es jetzt so schlimm gewesen, einzugestehen, dass man vielleicht etwas voreilig Forums-Hörensagen wiederholt hat - und nicht vielleicht vielmehr sowas wie ein Zeichen von Souveranität?


    Nein, dann lieber anstelle eines sachlichen Arguments, nach dem ausdrücklich gefragt wurde, oder anstelle schlicht mal zu Schweigen besser gleich wieder den anderen Poster verächtlichmachen. Geht schneller und der Umgangston im Forum kann ja hintenanstehen, wenn man mal wieder zeigen muss... ja, was eigentlich?


    PS: Falls es hier im Forum einen "offtopic"-Button gäbe, hätte ich ihn gerne genutzt, und falls jetzt nochwas unsachliches als Replik kommt, werde ich auch nicht mehr antworten...

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  • Der ganze Zirkus um tatsächliche, vermeintliche bzw. eingebildete Rechte und Pflichten löst sich spätestens dann in Wohlgefallen auf, wenn man sich vor Augen führt, dass es im Verhältnis Werkstatt/Kunde keinen Kontraktionszwang gibt. Keine Werkstatt muss mich bedienen, wenn ich darauf bestehe, dass mein mitgebrachtes Öl eingefüllt wird (und auch sonst nicht). Genauso wenig, wie eine Werkstatt mich verpflichten könnte, mein Auto ausgerechnet exklusiv bei ihr warten oder reparieren zu lassen.

  • Der ganze Zirkus um tatsächliche, vermeintliche bzw. eingebildete Rechte und Pflichten löst sich spätestens dann in Wohlgefallen auf, wenn man sich vor Augen führt, dass es im Verhältnis Werkstatt/Kunde keinen Kontraktionszwang gibt. Keine Werkstatt muss mich bedienen, wenn ich darauf bestehe, dass mein mitgebrachtes Öl eingefüllt wird (und auch sonst nicht). Genauso wenig, wie eine Werkstatt mich verpflichten könnte, mein Auto ausgerechnet exklusiv bei ihr warten oder reparieren zu lassen.

    Das stimmt absolut.


    Aber deshalb helfen nachweislich falsche Aussagen wie "jede vernünftige Werkstatt lehnt mitgebrachte Teile ab" oder "die müssen für verbaute Teile haften" nicht. Weil Forumskollegen, die die unkorrigierten Falschinfos glauben, nicht merken würden, wenn ihnen die Werkstatt versucht, einen rechtlichen Bären aufzubinden (so wie bei mir) und angesichts angeblich nicht existierender Werkstätten, die Fremdteile akzeptieren, die Alternative für sich nicht mehr abwägen könnten.

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  • Ich möchte noch kurz anmerken, dass manche Werkstätten einfach eine Pauschale erheben für mitgebrachte Teile, gerade bei Reifen gern gemacht. Z.B. bei ATU zahlt man pro Reifen der auf die Felge muss, welcher nicht neu bei ATU gekauft wurde 5€. Es lohnt sich meist also einfach mal nett nachzufragen.
    Fragen kostet nix und man spart sich Überraschungen;)

  • ... es sind nun mal 2 Geschäfte, die da ablaufen - einmal die reinen Montagearbeiten als Dienstleistung und dann der Teilehandel. Da ich selber Kaufmann bin und ein Handwerks und Handelsgewerbe betrieben habe, weiß ich, dass eine Werkstatt alleine vom Anbieten und vergüten von der Arbeitsleistung nur schwer überleben könnte.

    Der Geiz-Ist-Geil-Kunde wird das nicht verstehen, dass wenn der Teilehandel nicht wäre, die Montagekosten um einiges höher, als jetzt, wären.

    Rein rechtlich gibt es da keine Probleme - im Gegenteil, bei mitgebrachten Teilen schießt sich der Kunde selber ins eigene Knie, wenn da mal was sein sollte. Die Werkstatt wird sagen: "Wir bauen ihnen das Teil gerne wieder zu unseren Stundensatz aus, aber um die Gewährleistung müssen sie sich selber kümmern und das beim Teilehändler bzw. Hersteller anmelden. Wenn Sie das Auto hier bei uns in der Werkstatt stehen lassen wollen, so lange Sie das klären, müssen wir Ihnen aber pro Tag eine Standgebühr berechnen."

    Die paar Euro, die man bei einem mitgebrachten Teil gespart hat, können da schnell weg sein und man zahlt vielleicht noch drauf.

    Wenn man jetzt beides aus einer Hand hat, Montage und das Teil, dann stellt man das Auto bei dem ab und braucht sich selber um nichts kümmern.

    Damit solche Probleme gar nicht erst entstehen lehnen die meisten Werkstätten mitgebrachte Teile ab - leider oft mit einer falschen Begründung.

  • Der Vergleich hinkt. Das Restaurant berechnet ja auch nicht Material (Steak) und Service (Zubereitung) separat.

    Vor allem aber: Das mit den Ersatzteilen ist rechtlich Quatsch. Die Werkstatt schuldet nur korrekten Einbau von beigestelltem Material und übernimmt durch den Einbau keine Garantie für das verbaute beigestellte Material - etwa dass die Bremsscheibe keine Gußfehler hat und unter Belastung nicht deswegen bricht. Und im Streitfalle muss man der Werkstatt auch den Einbaufehler nachweisen.

    Dass die Werkstätten keinen Bock haben, z.B. über quietschende Bremsen zu diskutieren, wenn sie die Beläge nicht selbst verkauft haben, kann ein Argument sein, aber das rechtliche Argument ist vorgeschoben.

    Naja, so richtig stimmt es nicht was du schreibst.


    Wir in der Werkstatt sind ausgebildete Fachleute und wir haften für den Einbau auf angelieferte Teile.
    Selbst wenn es ein Produktionsfehler der Bremsscheibe sein sollte, müssen wir dafür haften! Wenn die Bremsscheibe bei 200km/h bricht und der Gutachter feststellt, dass es ein Materialfehler ist, wird erst der Hersteller und dann die Werkstatt „angeklagt“.
    Wir müssen auf die Teile genauso wie auf den Einbau Garantie geben. Und genau aus diesem Grund DÜRFEN wir den verbau von angelieferten Teilen verwehren.
    Die Monteure in der Werkstatt hätten das sehen müssen, dass es sich um Materialfehler handelt. (Ich weiß, totaler Schwachsinn. Es ist aber leider in der Realität so.)


    (Sorry für die Wortwahl jetzt, falls es etwas forsch rüber kommt)

    Und bevor du jetzt wieder mit deinem Jura-Studium ankommst, ich habe es selber erlebt.

  • Wir in der Werkstatt sind ausgebildete Fachleute und wir haften für den Einbau auf angelieferte Teile.

    Selbst wenn es ein Produktionsfehler der Bremsscheibe sein sollte, müssen wir dafür haften! Wenn die Bremsscheibe bei 200km/h bricht und der Gutachter feststellt, dass es ein Materialfehler ist, wird erst der Hersteller und dann die Werkstatt „angeklagt“.
    Wir müssen auf die Teile genauso wie auf den Einbau Garantie geben. Und genau aus diesem Grund DÜRFEN wir den verbau von angelieferten Teilen verwehren.
    Die Monteure in der Werkstatt hätten das sehen müssen, dass es sich um Materialfehler handelt. (Ich weiß, totaler Schwachsinn. Es ist aber leider in der Realität so.)


    (Sorry für die Wortwahl jetzt, falls es etwas forsch rüber kommt)

    Und bevor du jetzt wieder mit deinem Jura-Studium ankommst, ich habe es selber erlebt.


    Naja, aber dann wird mit den Beiträgen ja langsam das Bild hier rund:

    - Natürlich ist die Werkstätte frei, wem, ob und zu welchen Bedingungen Sie ihre Dienste anbietet.

    - Manche, aber nicht alle, Werkstätten lehnen Fremdteile gänzlich ab oder verlangen einen Zuschlag (ATU/Reifenbeispiel); mögliche Gründe:

    * sie kalkulieren nicht so, dass der Arbeitslohn für ihr Geschäft auskömmlich ist ( Frank0307 )

    * rechtliche Risiken ( Didi1403 und LaQuebrada mit dankenswerterweise etwas Erfahrungsbericht)


    LaQuebrada :

    1)

    Kannst Du auch als Nichtanwalt noch irgendwie genauer beschreiben, ob nur "angeklagt" wurde, oder das auch zu einer Verurteilung führte?

    Ich frage, weil es Schutz vor klagewütigen Versicherungen oder Geiz-ist-geil-Käufern weder bei Fremd- noch bei Eigenteilen gibt, spannend wird es in meinen Augen erst, wenn sowas dann sogar Erfolg gehabt haben sollte.

    2) Weißt Du, ob die "Anklage" im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen nach einem Unfall mit Personenschaden war (insb. fahrlässige Körperverletzung, dann richtet sich das aber nur gegen einzelne Mechaniker), oder weil ein Kunde Schadenersatz wollte (z.B. für seinen beschädigten Wagen oder für die Kosten einer Drittwerkstatt, die es dann "besser gemacht" hat)?

    In beiden Fällen (Strafrecht und zivilrechtlicher Schadenersatz) müsste für eine Haftung der Mechaniker oder der Werkstatt normalerweise deren Verschulden, mindestens Fahrlässigkeit vorliegen. Insofern interessiert mich wirklich, wenn Du von Fällen wie dem Materialfehler berichtest. Denn eine Haftung OHNE Verschulden ist eine recht seltene Ausnahme in unserem Rechtssystem und bisher kann ich mir nicht erklären, wo eine Haftung in diesen Fällen herkommen sollte.

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  • ... das ist aber nur dann so, wenn die Mangelhaftigkeit des Teiles für den Monteur erkennbar ist und er es trotzdem eingebaut hat.

    Und wie Du schon richtig gesagt hast, der Monteur haftet für den Einbau, also für seine Handwerkstätigkeit. Er kann aber

    nicht für die eventuell schlechteren Funktions-, Nutz-, Material- Eigenschaften eines mitgebrachten Teiles, wenn sie bei der Montage nicht erkennbar sind, haftbar gemacht werden.

  • ... das ist aber nur dann so, wenn die Mangelhaftigkeit des Teiles für den Monteur erkennbar ist und er es trotzdem eingebaut hat.

    Und wie Du schon richtig gesagt hast, der Monteur haftet für den Einbau, also für seine Handwerkstätigkeit. Er kann aber

    nicht für die eventuell schlechteren Funktions-, Nutz-, Material- Eigenschaften eines mitgebrachten Teiles, wenn sie bei der Montage nicht erkennbar sind, haftbar gemacht werden.

    Dazu passt es, wenn eine Claudia Meyer vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), also nicht auf Verbraucherseite, sich bei RP Online damit zitieren lässt, dass bei Fremdteilen die Werkstatt "einzig und allein für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, nicht aber für die Teile" hafte. Meine Rede.


    Daneben habe ich leider nur teaser ergoogelt zu Stellungnahmen von Werkstatt-Verbänden usw., die tw. auf eine Beweislast zu Lasten der Werkstatt abzustellen scheinen. Details konnte ich aber nicht erfahren und einschätzen, ob das ein valides Argument ist, weil das dann hinter Bezahl- oder Verbandsschranken verdeckt war.

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