Tuning für den neuen Swift Sport 2018

  • Das ist nur Optik.

    Und ich wüsste nicht, das es mal Probleme wegen einer anderen Farbe gegeben hätte.

    da würde ich mich mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Es ist definitiv eine Veränderung an einem Bauteil mit E-Nummer. Die E-Nr wird für das gesamte Bauteil erteilt. Jegliche Veränderung am Bauteil führt zum Verlust der Zulassung dieses Teils. Im Zweifelsfall würde ich mir das schriftlich vom TÜV gegen lassen. Wenn dich die Rennleitung anhält, wird sie vor Ort weder prüfen, ob ein Lichtverlust austritt noch mit dir rum diskutieren. Die schicken dich dann zum TÜV oder stellen dir eine Mängelkarte aus. Wenn du Pech hast, bleibt die Karre bis zum Beweis des Gegenteils stehen.

  • Didi hat es 100% richtig erläutert.

    Die Zulassung gilt für das Fahrzeug mit dem "Modul" Scheinwerfer und jede Veränderung am und um das Modul (wie zum Beispiel auch eine Scheinwerferblende oder eine verlängerte Motorhaube) führt zum Erlöschen der BE - rein rechtlich.


    Natürlich wird das lackieren der inneren Kunststoffteile (nicht der Reflektoren oder Streuflächen) keinerlei Änderungen des Lichtes hervorrufen - rein technisch.


    Folgendes Beispiel (frei erfunden und tief schwarz gemalt - im wahrsten Sinner)

    Du hast nachts mit den geänderten Scheinwerfer einen Unfall. Du hattest Vorfahrt, der andere hat schuld. Dein Unfallgegner kennt sich etwas mit Autos aus und steckt der Polizei (und auch dem Gutachter seiner Versicherung), dass die Scheinwerfer "seltsam" aussehen.

    Es kommt zu einer Überprüfung. Das Ergebnis: Modul Scheinwerfer wurde manipuliert. BE erloschen.

    ...viel Spaß...

    Du bekommst mind. eine Mitschuld. Es wird gegen dich ein Verfahren eingeleitet wegen Führen eines Fahrzeugs ohne BE, vorsätzlich.

    Darüber wird auch deine Versicherung informiert (fahren ohne BE wird an deine Zulassungsstelle übermittelt, die stehen in Kontakt mit der Versicherung). Im schlimmsten Fall Kündigung deiner Versicherung zum 31. Dez. und Aufnahme auf der hauseigenen Blacklist.

    Deine Folgeversicherung wird sich bei deiner alten Versicherung erkundigen (bei fast allen Versicherungen muss man eine Einverständniserklärung dafür abgeben).

    Im schlimmsten Fall "willkommen auf einer weiteren Blacklist".


    Wie gesagt, alles sehr pessimistisch gestrickt. Ob es das Wert ist muss jeder selbst entscheiden.

  • Haste recht, ich hatte vor einiger Zeit mal n Unfall mit meinem Mazda, da hab ich der Polizei auch gesteckt dass der Ford komisch aussah, weil er mit ner VW Farbe lackiert war. :D das hat mich zutiefst irritiert. ;)^^


    Ich glaube auch nicht, dass jemand mit mit Originalfelgen die sich hier einige komplett schwarz gemacht haben, zum TÜV gehen und sich das bescheinigen lassen, dass die Farbe nun unbedenklich ist.

    Oder lackierte Spiegelkappen

    Oder lackierte/entfernte Embleme. Sieht ja irgendwie irritierend aus. Hätte ja n Unfall durch passieren können :)


    Aber ja, das muss jeder für sich selber wissen und auch jeder hat eine andere Meinung dazu. Deswegen, stehts natürlich jedem Frei darüber zu denken wie er mag.

  • Eine zugelassene bauliche Einheit stellen auch Felgen mit Ihrer ABE dar.

    Da ist kein Unterschied zu nem Scheinwerfer. Ist doch genauso technisch abgenommen :/

  • ... es kommt vielleicht auch an, wie dieser optische Effekt erzielt wird.

    Ich habe mal im Motorrad Tuningbereich eine Klarglasleuchte gesehen, ich weiß nicht mehr ob es ne Blinkleuchte oder Rücklicht war, jedenfalls hatte die ein E-Prüfzeichen und den Farbton, wie der Betrachter die Klarglasstreuscheibe wahrnahm, konnte mit einem einfachen Trick verändert werden. Man konnte das Klarglas leicht rötlich, bläulich, grünlich oder dunkler erscheinen lassen in dem man innen einen der beigelegten Einsätze austauschte, diese haben wohl eine farbliche Reflexion erzeugte und die Klarglasstreuscheibe fungierte wohl wie ein Lichtleiter, wo dann der Farbton des Einsatzes weitergeleitet wurde.


    Wenn allerdings so eine Streuscheibe mit einen Farbton beschichtet wird, dann ist natürlich das E-Prüfzeichen weg - das sollte klar sein.

  • als ob die EU nicht schon genug mit der beschissenen Co2 Sache zu tun hat ;)



    Lg

    Als Gott mich schuf sagte Er nur: " Hoffentlich geht das gut !!! "
    Als ich geboren wurde sagte der Teufel: " na, schöne Scheiße..... Konkurrenz !!!


    Suzuki Vitara 1.4 Boosterjet ( 129 Ps ) ,Comfort Plus , cosmic black pearl metallic , EZ. 10.08.2023

    Suzuki Ignis Allgrip 1.2 ( 83 Ps ) , Comfort Plus , rush yellow ( Goldi ) , Ez. 09.01.2023

  • Eine zugelassene bauliche Einheit stellen auch Felgen mit Ihrer ABE dar.

    Da ist kein Unterschied zu nem Scheinwerfer. Ist doch genauso technisch abgenommen :/

    Nein. Ganz anderer Fall.


    Der Scheinwerfer wird vom Hersteller verklebt und ist somit vom Endkunden/Werkstatt nicht mehr zu öffnen - natürlich außer hinten (bei H7, H4 und Co.) zum Lampenwechsel.

    So hat der Scheinwerfer die Zulassung bekommen.

    Wenn es - so es denn wirklich stimmt - einen Scheinwerfer mit verschiedenen Farbeinsätzen gibt, dann wurde der Scheinwerfer ebenso mit allen vom Hersteller gelieferten Farbeinsätzen einzeln geprüft und zugelassen (vermutlich dann als eine Art Familienzulassung).


    Um den Bogen zum Beispiel mit der Felge zu bekommen...

    Wenn jemand den Scheinwerfer ohne ihn zu öffnen lackiert (das Gehäuse, ohne die Lichtaustrittsfläche) ist alles ok.

    Genauso wie man eine Felge normalerweise auch in beliebigen Farben (im Rahmen der STVZO) lackieren darf.


    Weiteres Beispiel zur Felge:

    Die Felge ist LK 4x100 und ich bohre 45 Grad versetzt nen LK 4x120. Ist für die Felge von der Festigkeit her technisch kein Problem. BE ist dennoch erloschen.

    Oder die Felge ist ET 45 und ich drehe die Anlagefläche auf ET 42 ab. Sieht vermutlich niemand. Ist rein technisch kein Ding. BE ist erloschen.


    Wenn ich eine Felge gar nicht ändere, sondern poliere und dabei die KBA Nummer rauspoliere ist die BE auch erloschen.


    Wie ich schon oben in meinem vorigen Post geschrieben habe: Viele Dinge sind rein technisch kein Problem und ändern im Grunde nichts an Festigkeit, Funktion und/oder Sicherheit. Sind aber gesetzlich einfach nicht zugelassen.


    Wie weit sich ein jeder in diesen Graubereich wagt muss man persönlich für sich wissen.


    Durch dieses Forum wurden aber schon viele Ochsen getrieben, die alles besser wussten, und dann rumgeheult haben als die Karre auf dem Abschlepper stand, und dann die "Schß TÜV Wxxr" Parolen rausgeholt haben.

  • Das hast du super beschrieben

    Supernasenbaer und ich glaube euch allen, dass was ihr glaubt. Wie gesagt jeder versteht das eben etwas anders. Übrig bliebe nur sich abzusichern. Aufgrund eines jahrelangen Meisters, der auch komplette Scheinwerfer Bauart-bedingt umbaut und nicht nur "ne Blende lackiert" habe ich das hier bestätigt bekommen.


    Nach der Konsultation mehrerer Kfz-Sachverständiger und TÜV Prüfer wurde mir bestätigt, das durch jegliche technische Veränderung eines Bauteils die Zulassung erlischt.

    Jedoch handelt es sich bei der farblichen Veränderung eines Lichttechnischen Elementes eines Scheinwerfers (Gehäuse)nur um eine kosmetische Veränderung.

    Und alles ist legal!


    Damit begebe ich mich "in die Grauzone" meines Erachtens nach in eine völlig legale. Ich nehme gerne dankend eure Kommentare an.

    Didi1403  :S

    Nehme hier bestimmt nichts auf die böse Mütze dafür ist das Forum ja nicht da.

    Wenn Ihr das anders seht, dann ist das ja schön gesagt euer Bier, was Ihr am Fahrzeug macht oder lasst um sicher und schick auf Deutschlands Straßen zu fahren :thumbup:

    Habe mich mal im Bußgeld Katalog 2020 nochmal umgesehen, da ist lediglich die Rede von Reflektoren und Lichtscheibe. Oder eine Änderung der Bauart. Nicht von einer Chromblende die keine Funktion hat.

    Änderung der Bauart heißt für mich genau das was da steht. Ich würde also einen anderen Reflektor einbauen, oder eine andere Linse - Dinge die ich bewusst technisch verändere.


    Grundsätzlich ist auch das Polieren und Versiegeln der mit den Jahren vergilbten Lichtscheiben verboten.

    Demnach müsste man streng genommen egal was am Scheinwerfer ist die komplette "Einheit" tauschen. Wird trotzdem in jeder Werkstatt aufpoliert. :/

    Gut was gemacht wird und erlaubt ist in diesem Falle ist eigentlich schon wieder am Thema vorbei ^^

  • Haste recht, ich hatte vor einiger Zeit mal n Unfall mit meinem Mazda, da hab ich der Polizei auch gesteckt dass der Ford komisch aussah, weil er mit ner VW Farbe lackiert war. :D das hat mich zutiefst irritiert. ;)^^


    Ich glaube auch nicht, dass jemand mit mit Originalfelgen die sich hier einige komplett schwarz gemacht haben, zum TÜV gehen und sich das bescheinigen lassen, dass die Farbe nun unbedenklich ist.

    Oder lackierte Spiegelkappen

    Oder lackierte/entfernte Embleme. Sieht ja irgendwie irritierend aus. Hätte ja n Unfall durch passieren können :)

    Schön, dass Du inzwischen die Ratschläge anerkennst und für Dich abwägst - schien lange nicht der Fall. Aber nicht mal Dein absurd gemeinstes Beispiel ist so absurd:


    Ich hatte mal überlegt, meinen Impreza STI mit der Beklebung zu versehen wie sie in der WRC gefahren sind - mit leuchtgelben (ugs.: neongelb) Aufklebern.


    Nun sind Leuchtfarben deswegen so grell und heißen so, weil sie gewisse Lichtwellen aus dem für den Menschen nicht sichtbaren Spektralbereich beim Reflektieren in den sichtbaren Bereich umwandelt. Es kommt also mehr sichtbares Licht von der Leuchtfarbe zum Betrachter zurück als auf diese auftrifft. Deshalb gilt m.W. auch eine mit Leuchtfarbe versehene Oberfläche (Lack, Folie) als lichttechnische Einheit, die von einem zugelassenen Institut abgenommen werden muss... sogar mit einer gewissen physikalischen Berechtigung.

    "Der [Impreza WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius

    - Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C

    - Trailer + Gepäck: JDM '04 Forester STI

    - Youngtimer: '86 XT, '92 AUDM Brumby, '87 Mitsubishi Galant

    - Nichtsubaru-Alltag: '18 Suzuki Swift Sport + '90 Mitsubishi Galant EXE

  • Nach der Konsultation mehrerer Kfz-Sachverständiger und TÜV Prüfer wurde mir bestätigt, das durch jegliche technische Veränderung eines Bauteils die Zulassung erlischt.

    Richtig!

    Bereits das Öffnen des Scheinwerfers stellt eine technische Veränderung dar. Auch wenn er danach wieder zugeklebt wird. Ausnahme: der SW wird zum Hersteller geschickt und dort wieder neu verklebt mit den zertifizierten Prozessen und Materialien, oder derjenige der ihn zuklebt hat seinen Prozess zertifizieren und/oder homologieren lassen.


    Jedoch handelt es sich bei der farblichen Veränderung eines Lichttechnischen Elementes eines Scheinwerfers (Gehäuse)nur um eine kosmetische Veränderung. Und alles ist legal!

    Auch richtig. Wie ich bereits oben schrieb, das Gehäuse zu lackieren ist kein Problem, solang man dies im Rahmen der STVZO tut. Aber ohne den SW zu öffnen.


    Ich möchte hier nicht den erhobenen Zeigefinger schwingen und auch niemanden den Spaß verderben.


    Ich musste/muss mich beruflich mit Fahrzeughomologation und Fahrzeugkomponentenzulassung beschäftigen im Internationalen Bereich.

    Was man da für vermeintlich „unwichtige, kleine und unbedeutende“ Teile alles vorlegen muss und nachweisen muss kann man sich kaum vorstellen. Bei den ganzen großen und etablierten OEMs sind diese Dokumente alle vorhanden und bekannt, und werden soweit machbar für Folgeprojekte/-Fahrzeuge einfach übernommen.

    Wenn man mit einem neuen OEM an den Markt geht, dann wirds spaßig.


    Ja, auch das Thema neue Farben für Fahrzeuge ist ein steter Quell der Freude gepaart mit Spießroutenlauf bei diversen Laboren und Prüforganisationen. Das ist nicht einfach Fass irgendwo kaufen, aufmachen und drüberjauchen.


    Von daher spreche ich ganz bewusst – ohne jemandem etwas zu verbieten oder vorzuwerfen – von Graubereichen. Jeder soll und kann machen was er möchte.


    Aber in einem Forum pauschal zu behaupten dass alles legal ist, kann ich so nicht stehen lassen. Da sagt mir meine berufliche Erfahrung und mein Fachwissen was anderes.


    Und ganz nebenbei: Auch meine Fahrzeuge sind modifiziert und ich wage mich tlw. sehr weit in die Graubereiche hinein. Das poste ich aber nicht öffentlich in einem Forum und behaupte auch nicht dass es legal ist. ;-)

  • Aber in einem Forum pauschal zu behaupten dass alles legal ist, kann ich so nicht stehen lassen.

    richtig. Solche Behauptungen dürfen nicht in einem öffentlich-zugänglichen Forum unkommentiert stehen bleiben. Gerade im Bereich Sicherheit und dazu gehört die Lichtanlage sieht der Gesetzgeber keinen Spielraum vor. Die StVO ist kein Angebot ;).



    Dieses Forum ist der knaller ?

    .. du meinst sicher , dass hier einige behaupten dass solche Modifikationen legal sind ;).


    Ich bin mir sicher, dass man mit diesen veränderten Frontscheinwerfern in JEDER Polizeikontrolle auffällt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Didi1403 ()

  • Kann dir sagen das man nicht auffällt, hab an meiner Kawa auch den schwarzen Teil der Scheinwerfer grün lackiert... Fällt keinem auf...


    Aber lassen wird das Thema besser ?