Ok, versuchen wir es nicht emotional und sachlich
Ein Komplettrad ist ein Produkt, dass aus einem Reifen und einer Felge besteht.
Szenario 1:
Ein Kunde kommt zum Reifendienst und sagt er möchte bitte die Felge vom Hersteller X und den Reifen vom Hersteller Y haben. Der Reifendienst soll dies zu einem Komplettrad Z montieren.
Der Reifendienst ist hier für die ordnungsgemäße Montage zum Komplettrad Z haftbar. Für das Produkt Felge X und Reifen Y ist der jeweilige Hersteller des Teils haftbar.
Natürlich nur solang nicht ein offensichtlicher Schaden vorliegt, den der Reifendienst bei der Montage hätte sehen müssen (wenn er es dann trotzdem montiert handelt er fahrlässig).
Auf der Rechnung steht dann die Felge, der Reifen und die Montage.
Szenario 2:
Ein Kunde kommt zum Reifendienst und möchte ein Komplettrad kaufen, der Reifendienst bietet ihm aus seinem Produktportfolio ein fertig zusammengestelltes Paket an - das Komplettrad Z.
Auf der Rechnung steht ein Komplettrad Z.
Der Reifendienst haftet vollumfänglich für das Komplettrad Z mit allen Unterkomponenten.
Das sind aus Sicht der Gewährleistung zwei komplett verschiedene Sachverhalte!
Anders: Du kaufst bei Suzuki ein Auto, nach zwei Monaten ist der Motor defekt. Du fährst zu Suzuki, weil dir Suzuki das Produkt Auto verkauft hat und somit für die Unterkomponenten haftbar ist.
Wenn du dir ein Auto ohne Motor bei einem Handler kaufst und beim Verwerter einen Motor kaufst und dann in einer anderen Werkstatt den Motor einbauenlässt, der sich als defekt herausstellt, dann ist der Verwerter für den defekten Motor haftbar (solang die Werkstatt bei der Montage den Motor nicht kaputt gemacht hat, oder hätte sehen müssen dass der Motor defekt ist).
Ich hoffe dass der Unterschied verständlich ist.