Fahrradträger Anhängerkupplung

  • Hallo Liebe Ignis-Gemeinde


    Weiß jemand im Forum warum es nicht möglich ist einen Fahrradträger auf die Anhängerkupplung zu Montieren.


    Der Ignis hat eine Stützlast von 50 kg.


    Eine passender Fahrradträger wiegt zw 10 und 15 kg.

    Da bleiben doch 35 kg Nutzlast übrig, da kann man ja fast 2 E-Bikes darauf montieren.


    In Österreich steht im Zubehör Katalog dass es nicht möglich ist.


    Hat einer der Ignis Familie trotzdem so seine Fahrräder transportiert?

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • für nen Fahrradträger sind aber 75 Kg Stützlast vorgeschrieben bin Ich der Meinung , deswegen klappt das beim Iggi mit 50 Kg Stützlast wohl nicht .



    Lg

    Als Gott mich schuf sagte Er nur: " Hoffentlich geht das gut !!! "
    Als ich geboren wurde sagte der Teufel: " na, schöne Scheiße..... Konkurrenz !!!


    Suzuki Vitara 1.4 Boosterjet ( 129 Ps ) ,Comfort Plus , cosmic black pearl metallic , EZ. 10.08.2023

    Suzuki Ignis Allgrip 1.2 ( 83 Ps ) , Comfort Plus , rush yellow ( Goldi ) , Ez. 09.01.2023

  • ... auch für Deutschland schreibt Suzuki, dass der Ignis MF nicht für Fahrradheckträger auf der Kupplung geeignet ist.

  • für nen Fahrradträger sind aber 75 Kg Stützlast vorgeschrieben bin Ich der Meinung , deswegen klappt das beim Iggi mit 50 Kg Stützlast wohl nicht .



    Lg

    Das kann eigentlich nicht sein. Ich habe für den Classic einen Träger, der zugelassen ist. Der Classic hat 50 kg Stützlast.

    Es gibt bei Fahrradträgern manchmal Probleme mit dem Material der Kugelköpfe und den Klapp- und Abnehmvorrichtungen.

    So ging es zum Beispiel einem Bekannten mit einem Benz, der eine elektrisch-wegklappbare Kupplung hatte. Die durfte er nicht für Fahrradträger benutzten, wegen der senkrecht zur Fahrtrichtung auftretenden Kippkräfte.

  • ... auch hier kann man nur vermuten, dass es nichts mit der Hängerkupplung selber zu tun hat, denn wenn sie nicht für einen Fahrradträger geeignet ist, dann schreibt es der Hersteller bei, doch die meisten sind geeignet.

    Da Suzuki aber selber sagt, dass der Ignis MF nicht für Fahrradheckträger geeignet ist, würde ich eher auf den Einfluss auf die Fahrdynamik tippen. Haltet mal eine Hand bei 100 km/h aus dem Fenster, dann wisst ihr, welche Kräfte draußen am Fahrzeug wirken. Jetzt stellt euch ein quer zu diesen Fahrtwindkräften stehendes Fahrrad vor - da zerren gewaltige Kräfte - diese wirken dann auf den leichten hinteren Bereich des Fahrzeuges und Hinterachse. Die Auslegung des ESP-Systems wird da auch ein Rolle spielen. Der sehr leichte Ignis kommt wohl einfach mit diesen Kräfte nicht klar, wenn vielleicht auch nur in Extremsituationen - aber es muss ja an alles gedacht werden.

    Was ich als Grund ausschließen würde, ist Boshaftigkeit seitens von Suzuki, dass der Kunde bloß geärgert werden soll, indem man das Anbringen eines Heckträgers verbietet. 8o Das wird schon triftige technische Gründe haben.

  • So ich hab meinem Händler ein Email geschrieben und er rief mich daraufhin gleich zurück! (so einen Händler kannte ich bis jetzt nicht)


    Seine wörtlich Aussage, wenn man sich eine originale AHK vom Suzuki auf den Ignis montieren lässt, und einen Träger drauf gibt wird nichts passieren. Warum Suzuki dass nicht freigibt, darauf weiß er keine Antwort. Er hat auch schon mal direkt bei Suzuki nachgefragt.


    Wenn ich aber eine AHK von einem anderen Hersteller nehme, die für das Auto passt, darf ich sehr wohl am auf der AHK einen Fahrradträger montieren. es gilt aber dann die Gewichtsfreigabe von Suzuki und nicht vom AHK-Hersteller.



    Sie hätten da welche ;)

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • ... es gibt keine original Suzuki Hängerkupplung - die von den Autohäusern verbauten sind alle aus dem Zubehörsortiment von Fremdherstellern. Klar will der AH verdienen - was Du nachher da ran schraubst oder hängst, da bist nur Du alleine voll verantwortlich.

  • Wenn ich aber eine AHK von einem anderen Hersteller nehme, die für das Auto passt, darf ich sehr wohl am auf der AHK einen Fahrradträger montieren. es gilt aber dann die Gewichtsfreigabe von Suzuki und nicht vom AHK-Hersteller.

    ... es gilt immer nur die Gewichtsangaben des Autoherstellers egal was der Kupplungshersteller sagt.

  • .. es gilt immer nur die Gewichtsangaben des Autoherstellers egal was der Kupplungshersteller sagt.

    .. genauer , es gilt der kleinere Wert der beiden Angaben. Klar in der Regel ist das der Wert des Autos. Es gibt sehr wohl Wagen, die mehr ziehen können als die AHK verträgt, allerdings nicht bei Suzuki ;(.


    Ein kleiner Auszug aus http://www.ahk-ratgeber.de/

    "Ab ca. 1996 wurde der Werkstoff GGG 52 verwendet Dieser ist vergleichbar mit St 52-3 und kann ohne Bedenken für den Betrieb von Fahrradträgern eingesetzt werden. Die jeweilige Kennzeichnung GGG 40 oder GGG 52 ist seitlich im Kugelhals der Anhängerkupplung eingeprägt. Kugelstangen ohne Kennzeichnung sind grundsätzlich aus St 52-3 hergestellt.Sollte es sich bei Ihrer Anhängerkupplung um eine Ausführung in Aluminiumbauweise handeln, senden wir Ihnen hier­zu gern eine Bescheinigung zu, diese die Verwendung mit Fahrradträgern genehmigt."


    Anmerkung von mir: Bei Alu-Köpfen würde ich persönlich die Finger vom Fahrradträgerbetrieb lassen.

  • Das Thema wurde bereits in anderen Forenbereichen diskutiert (benutze mal die Suchfunktion) und kommt immer zum selben Ergebnis:

    Niemand weiß genau warum es so ist.

    Es gibt viele Vermutungen.


    Ich behaupte, dass die Lasten durch einen 50kg schweren AHK-Träger (diese sind bei weitem nicht mit der Last eines Anhängers mit 50kg Stützlast zu vergleichen) von den Karosserien nicht dauerhaft aufgenommen werden können.


    Es ist so - wie bereits richtig geschrieben wurde - dass nir der tatsächliche Wert beim AHK-Träger zählt, nicht die maximal theoretische zulässige Gesamtmasse.

    Für die zulässige AHK-Belastung zählt immer der kleinere angegeebene Wert. Egal ob dieser vom Fahrzeughersteller oder vom AHK-Hersteller kommt.

  • Für die zulässige AHK-Belastung zählt immer der kleinere angegeebene Wert. Egal ob dieser vom Fahrzeughersteller oder vom AHK-Hersteller kommt.

    ... rein theoretisch ja. Praktisch wird es wohl nicht vorkommen, dass jemand eine für das Fahrzeug zugelassene Hängerkupplung hat, welche geringere Lastdaten besitzt als in den Fahrzeugpapieren stehen. Denn die Kupplungen werden ja von den Zubehörherstellern speziell für das jeweilige Fahrzeug hergestellt bzw. die Teile zusammengestellt und da sind dann die Lastwerte des Fahrzeuges maßgebend und werden den Mindestbelastungswerten der Kupplung entsprechen.

  • Ich sitze gerade zum Räderwechsel beim Freundlichen und habe den aktuellen Zubehörkatalog des IGNIS vor mir liegen. Im Kleingedruckten steht: "... Die Verwendung der Anhängerkupplung in Kombination mit einem Fahrradheckträger, der auf der Anhängerkupplung montiert wird, wird nicht empfohlen." Das Bild daneben suggeriert jedoch, das es verboten bzw. nicht möglich ist.

    Ich schließe daraus, das man darf, wenn ich die Stützlast nicht überschritten wird. Da sind sich wohl die Herren bei Suzuki nicht einig :/

    Vitara S Allgrip 2016

    Ignis C+ Allgrip 2017

  • Ich sitze gerade zum Räderwechsel beim Freundlichen und habe den aktuellen Zubehörkatalog des IGNIS vor mir liegen. Im Kleingedruckten steht: "... Die Verwendung der Anhängerkupplung in Kombination mit einem Fahrradheckträger, der auf der Anhängerkupplung montiert wird, wird nicht empfohlen." Das Bild daneben suggeriert jedoch, das es verboten bzw. nicht möglich ist.

    Ich schließe daraus, das man darf, wenn ich die Stützlast nicht überschritten wird. Da sind sich wohl die Herren bei Suzuki nicht einig :/

    ... Suzuki verbietet das nicht explizit, weil die Beladung des Fahrzeuges 100% in den Verantwortungsbereich des Fahrers fällt.

    Aber da der Hersteller das Fahrzeug am besten kennt, gibt er Empfehlungen wie z.B. bestimmte Schmierstoffe mit entsprechenden Spezifikationen, es ist nicht verboten da was anderes reinzukippen - man kann ja mit seinem Eigentum machen was man will. Aber ob das gut ist entgegen den Herstellerempfehlungen zu handeln?

  • Ich weis zwar nicht was in den Papieren steht auch Coc

    aber ich hab diese hier gefunden bis 75 Kg

    Und wenns da drauf steht kannste das auch so belasten , ob es Sinvoll ist ?? weil er ja recht leicht ist und die Lenkung evt schwimmt ,aber wenn so erlaubt ist wird es auch gehen


    https://www.ahk-preisbrecher.d…ihe-2016:-9406_45767.html


    ich hatte eine am SX 4 DDS auch aus dem zubehör hatte damit kein Problem wenn da eine 80 kg Sau drauf lag ,und der alte sx4 war bestimmt auch kein schwergewicht

    Kann gerne ein Bild einstellen

  • Ich weis zwar nicht was in den Papieren steht auch Coc

    aber ich hab diese hier gefunden bis 75 Kg

    Und wenns da drauf steht kannste das auch so belasten , ob es Sinvoll ist ?? weil er ja recht leicht ist und die Lenkung evt schwimmt ,aber wenn so erlaubt ist wird es auch gehen


    https://www.ahk-preisbrecher.d…ihe-2016:-9406_45767.html

    ... die Hängerkupplung haben meist mehr - aber beim Ignis steht in den Papieren nur 50kg Stützlast und dann zählen nur diese 50kg.

  • ... es gilt immer nur die Gewichtsangaben des Autoherstellers egal was der Kupplungshersteller sagt.

    Und wenn der Kupplungshersteller ein Gutachten dabei legt zählt das

    ist wie bei reifen und Felgen ,wenn Suzuki die nicht Freigibt aber du ein Gutachten hast und auch noch vom Tüv eingetragen zählt das ,ansonsten braucht man ja kein Gutachten

  • na ich glaubs zwar immer noch nicht aber so steht es tasächlich:

    Anhängerkupplung und Kugeldruck

    Das Gewicht, mit dem die Kupplung Ihres Anhängers, Wohnwagens, Boots- oder Pferdetrailers auf die Anhängerkupplung drückt, darf das vom Hersteller angegebene Gewicht (Stützlast) nicht überschreiten. Sie finden diesen Wert auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung. Sehen Sie außerdem auch in den Anleitungen für Ihr Auto und das zu ziehende Objekt nach – vielleicht werden hier andere Werte genannt. Dabei gilt: der niedrigste Wert ist maßgeblich und darf nie überschritten werden.