Fahrradträger Anhängerkupplung

  • ... eine gezogene Last, die hauptsächlich auf der Achse des Hängers liegt und mit 10% der erlaubten Stützlast Druck auf die Hängerkupplung ausübt (Hänger) und eine, wie ein Hebel hinter der Hinterachse wirkende Last von 100% der Stützlast+Windlast+Zentrifugalkräfte bei Kurvenfahrt (Fahrradheckträger mit Fahrrädern), sind zwei völlig unterschiedliche Arten der Belastung.

  • Und nochmal wenn der Tüv es freigibt ist alles andere eine Frage des Fahrstils ,wenn du anständig fährst passiert nix wer aber ständig im Grenzbereich fährt egal mit welchem Auto heist zu schnell etc der immer die Arschkarte

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  • Und nochmal, wenn du ein Ausweichmanöver, eine Vollbremsung oder sogar beides gleichzeitig machen musst, dann kannst und darfst du auf deine Ladung keine Rücksicht nehmen.

    Das hat nichts mit vorsichtig fahren zu tun.


    Ansonsten hätte damals bei der A-Klasse das Elchtest-Problem ja auch niemanden interessiert...so fährt man ja normalerweise nicht.

  • Also ich weis was passiert dafür fahre ich schon zu lange Auto und LKW das muss mir bestimmt keiner erklären .

    So und nochmal ,wenn suzui es nicht genehmigt und der Deutsche TÜV dir das einträgt ist alles paletti ,wenn du eine Vollbremsung machen musst egal ob das vom TÜV oder Suzi genehmigt ist bekommste immer Probleme besonders im Grenzbereich ,und da die meisten zuwenig mit Hänger fahren und viele besser erst garnicht fahren sollten .

  • ... da fragt man sich, was das für TÜV und Kontrollorganisationen sein sollen?

    Ein Hersteller entwickelt und baut etwas - kennt die Eigenschaften und auch die "Leichen im Keller der Konstruktion" und sagt deshalb "dies" und "das" kann man machen - "dieses" und "jenes" geht aber nicht.

    Dann kommt der TÜV und sagt alles Unsinn was der Hersteller das sagt - kannst machen ist O.K. so. 8|:D


    Aber ich denke, TÜV/DEKRA würde in diesem Fall gar nichts machen, denn seit wann sind die für die Beladung zuständig, die werden maximal den Ratschlag geben, sich an die Vorgaben des Herstellers zu halten. Denn wer legt seine Hand für etwas ins Feuer, was der Hersteller ausschließt - so blöd wird kein Prüfer sein und das auch noch schriftlich.


    @floeppy1
    Und mit nicht freigegebenen Reifen ist wieder ne ganz andere Geschichte - kann man hiermit nicht vergleichen, bestimmte Größen sind im Serienzustand eines Fahrzeuges nicht freigegeben, weil die Voraussetzungen hierfür fehlen - aber nach Erfüllung der angegebenen Bedingungen und Umbauten hierzu können die Voraussetzungen für eine andere Reifengröße geschaffen werden die kann dann vom TÜV zugelassen werden.

  • Leute was glaubt Ihr eigentlich wenn Ihr Auto höher oder Tiefer legt oder beben für Gelände richtig fertig macht würde euch Suzuki genehmigen.

    Das sind Einzelabnahmen und auch schon fertige Abnahmen und hör bitte auf auf Reifen rum zureiten .

    Wenn der TÜV er genehmigt ist das OK oder willst du dem widersprechen

    ODER glaubst du das das Suzuki freigibt schau hin der Eine ist angemeldet ,da er höher ist ist auch der Kippwinkel anders als beim normalen ,also im Vergleich Fahrverhalten.


    OK der hat kein deutsches Kennzeichen bekommst hier aber auch genehmigt .


    Nochmal du schreibst Blödsin der Hersteller gibt Felgen und Reifen nicht frei also der TÜV schon somit widerlegst du deine eigen Aussage

    und hier in NRW macht das nur der TÜV. Höherlegen und und und gibt Suzuki auch nicht frei ,warum darf man es dann doch fahren.

    Ja deine Garantie erlisch und sonst nix .


    Und wenn der TÜV es nicht freigibt dann ist es so und du darfst wirklich nicht damit fahren

  • Wie die Anfrage an Suzuki ,bekommst nur ein schreiben zurück was allgemein ist ,die Leute die damit zu tun haben wirste du in der regel nicht bekommen . Aber der TÜV oder eben spezielle Firmen und die fragen dann nach ,bekommen gesagt jawohl bis zu 8% können sie erhöhen ,aber nur wenn das das das gemacht wird ,kann dir sogar passieren das du einen größeren Kühler,ander Federn Stoßdämpfer etc haben muss ,ja was hat der damit zu tun ,so ist das nun mal

    ob der IGNIS das bekommt das wird nur durch Profis beantwortet werden können die da täglich mit zu tun haben .

  • Und letztlich:

    Für D steht drin - nicht empfohlen - Punkt.

    Das ist kein Verbot.

    Ich kann auch gegen die Empfehlung handeln - WENN was passiert, geht es halt auf meine Kappe, das muss ich halt wissen.

    Auf Autobahnen in D gibt es auch eine EMPFOHLENE Richtgeschwindigkeit - und ? Halten sich alle dran?

    Denken alle dran, was bei 150 200, 250 passieren KÖNNTE ? Ich seh da was anderes....

    Es wird vieles nicht empfohlen ..... rauchen, Alkohol, fettes Essen, Radfahren ohne Helm........also - werfe den ersten Stein....

    Wenn in Ö was anderes drin steht - na dann ist das so, und gilt halt für Ö.

    Kann natürlich sein, das die Rennleitungin Ö mich abrubelt, weil das halt in Ö verboten ist.

    Das ist dann aber schon wieder eine andere Baustelle.....


    Letzlich muss es jeder mit sich ausmachen, was er tut oder auch nicht.

    Was nicht verboten ist, ist erlaubt.



    Gruß

    Steffen

  • ... das ist doch damit überhaupt nicht vergleichbar - bei Fahrwerken Reifen, Felgen werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit die gefahrlos funktionieren - sonst gibt auch da der Tüv seinen Segen nicht zu. Außerdem gibt es bei den oben genannten Beispielen von Suzuki keine schriftlich Äußerung dazu, dass diese Teile nicht freigegeben bzw. nicht empfohlen werden.


    Welche Voraussetzungen werden denn bei der Montage eines vom Hersteller nicht genehmigten Heckträgers geschaffen, um die Gründe für eine fehlenden Freigabe zu beseitigen? Keine!


    Da würde ich mich sogar weit aus dem Fenster lehnen und drauf wetten, dass kein TÜV/DEKRA in Deutschland bei einem Ignis MF schriftlich bestätigt, dass die Montage und Nutzung eines Fahrradheckträgers auf der Hängerkupplung im öffentlichen Straßenverkehr unbedenklich ist.

  • @Feank :ich habe wegen der Reifen von Suzi eine Ablehnung das dazu. Ich hatte es doch geschrieben was bei einigen Herstellern geändert werden muss um die Genehmigung zu bekommen.

    Dann googel mal das Fahrzeuge bis zu 8% ausgelastet werden können ,nicht jedes Auto, habe ich auch nie behauptet ,das bedeutet dann auch die Hängerkupplung. Ich könnte dir jetzt auch nicht sagen ob der TÜV das genehmigt dazu müsste man sich da einlesen und Profis fragen .

    Ich habe lediglich gesagt das es Fahrzeuge gibt die man auflasten kann ob der Ignis dabei ist ????

    Für Porsche Panamera gibt es auch keine ,war im TV ,schaffen tät er es allemal


    @Suzuikunde :Es hat auch keiner gesagt das man gegen Gesetze handelt ,es war immer die Rede davon das der Tüv oder Werk es Genehmigt .

    Wer Ohne fährt muss es selber wissen .sein Problem.

    Wenn es nicht Empfohlen wird darfste es also ,

    Auch das muss mir keiner erklären ,ich weis bestimmt was passiert wenn all diese Dinge ignoriert werden die du aufgeführt hast ,das war mein Tagesgeschäft .

  • floeppy1 - Nichts anderes habe ich gesagt :):thumbup: - oder hab zum Verstoß gegen Gesetze aufgerufen =O:/:S

    Nebenbei - ich hab mal in den Suzuki-Baleno-Zubehörkatalog geschaut.

    Nun, was steht da drin - die Montage eines Fahrradträgers wird auch beim Baleno nicht empfohlen.

    In der Betriebsanleitung steht nichts dazu.

    In der Anbau und Bedienungsanleitung der Anhängerkupplung steht nichts dazu.

    Im FZ-Schein, und CoC steht auch nichts.

    Und das sind die maßgeblichen Dokumente für mein Fahrzeug.

    Also: Wie verbindlich ist denn bitteschön ein Zubehörkatalog - welchen rechtlichen Status in Bezug auf den Betrieb meines Fahrzeuges hat denn der Zubehörkatalog ?

    Aus meiner Sicht - keinen. Denn das muss dann in den Papieren stehen.

    Wenn Suzuki das nicht empfiehlt - na von mir aus......

    Für mich steht fest - wenn ich will, und die Vorgaben ( 50kg Stützlast ) einhalte, fahre ich auch mit Fahrradträger.

    In der Haftung, WENN was passiert, bin ich als Fahrer so oder so.


    Gruß

    Steffen

  • ... verbieten können Suzuki, Privatfirmen, Privatpersonen überhaupt nichts, wenn dahinter keine rechtliche Grundlage besteht - Suzuki kann nur Empfehlungen geben, wie ihr Produkt genutzt werden kann. Verbote kann es nur da geben, wo Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften hinter stehen, welche von Institutionen erlassen werden, welche diese dann auch kontrollieren, durchsetzen und ahnden können.

    Wenn jetzt also irgendwo kein Verbot besteht, dann ist es nicht automatisch, dass es unbedenklich ist es zu machen.


    Was ich mich jetzt frage, ist, warum folgt man der Empfehlung für genau definierte Betriebsmittel wie Öl, Zündkerzen, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit und Kraftstoff, während man eine, schriftlich von Suzuki definierte Beladungsempfehlung bzw. Nutzungsempfehlung ignoriert?


    Und was für eine Situation besteht, bei Fahrzeugen wo nicht vom Hersteller darauf hingewiesen wird, dass kein Fahrradheckträger benutzt werden soll?


    Warum gibt Suzuki solch eine Empfehlung? Man hat sich sogar noch ne leicht verständlich Grafik dazu einfallen lassen, für alle, bei denen es mit dem Textverständnis nicht so doll ist. https://onlinekataloge.suzuki.…-Zubehoerkatalog-28-1.jpg Warum macht Suzuki so was?

  • So sehe ich das auch ,was in Papieren steht oder gegeben falls vom TÜV eingetragen ist .


    Eine Überschreitung ist nie gut ,nur hab gerade mal gesehen bei 25 % zuviel soll 25 Euro fällig sein ,wenn dieser Bußgeldkatalog nicht zu alt war


    Frank : Befolgst du alles was nicht empfohlen wird ???? ,hatten doch letzten mit den Blitzern die sind verboten und hier war es schon fast ein Verbrechen das zu nennen .

    Aber so ist halt das Internet und ich glaube jeder macht es eh wie er es für richtig findet ,nur solche Diskussionen sind schon Interessant ,wenn sie sachlich und Ohne Stress geführt werden und ich glaube dem ist so ,ob wohl wie du sagst wir selten einer Meinung sind

  • ... natürlich ist jeder Fahrer alleine für die Beladung seines Fahrzeuges verantwortlich. Aber wenn der Hersteller in guter Absicht spezielle Hinweise zur Beladung gibt, die er ja bestimmt nicht ohne Grund gibt, der Fahrer diese ignoriert, dann nenn ich das unverantwortlich. Wenn dann was passiert, hoffe ich nur, dass keine Unbeteiligten zu schaden kommen und die Ignoranz bzw. das verantwortungslose Handeln eines anderen ausbaden müssen.

  • Du magst ja recht haben ,wenn du aber die an die angegeben Zahlen hälst passiert dir nix ,denn es ist ja nicht verboten .

    Die Empfehlung ist auch 130 auf Autobahn ,nur ist es nicht verboten schneller zu fahren ,nur wenn was passiert kann die VERS sagen da ziehen wir was ab. Das ist auch eine EMPFEHLUNG ,also handeln bestimmt 50 % der Autofahrer verantwortungslos ,ja auch ich denn ich fahre gerne 200 wenns geht

  • 1. Was nicht verboten, ist erlaubt.

    Ob das sinnvoll ist, oder auch nicht, sei dahingestellt. Ich denke, soweit sind wir koform.

    2. Ich als Halter oder Fahrer bin bei Zwischenfällen immer dran.

    Gibt es einen Unfall oberhalb der Richtgeschwindigkeit - Teilschuld oder mehr. Sichere ich die Ladung nicht richtig - genauso.

    Fahre ich einen Fußgänger um, der bei Rot über die Ampel latscht, auch.
    Fliege ich aus der Kurve, weil es da nass ist, vereist, ich zu schnell, weil die Karre voll beladen, und ich sonst nur leer fahre - - kein anderer als ich als Fahrer.

    Liegt also alles in meiner Verantwortung.

    Genauso wie der Fahrradträger.

    Wenn das Auto strukturell nicht in der Lage ist, die Belastungen wegzustecken, würde/muss der Hersteller den Anbau eine Kupplung an sein Fahrzeug explizit ausschließen. Konstruktiv, wie auch als Eintrag in die Papiere.

    Das hat er aber nicht - und ein Zubehörkatalog ist für mich nicht bindend - siehe auch andere Änderungen, Reifen, Fahrwerk usw.

    Das Stichwort heisst Eigenverantwortung. Die muss halt ich übernehmen. Für meine Fahrweise, wie auch für alle Veränderungen am Auto.

    Suzuki sichert sich aus meiner Sicht nur ab gegen den DAU ( dümmsten anzunehmenden User ), um nicht in Regress genommen zu werden.

    Da mir klar ist, wenn ich auf jemanden draufkrache, dass sich evtl. der Fahrradträger verbiegt und mir die Heckklappe beschädigt, oder auch der Anhänger rumkommt, und mir das Heck zerknallt - muss ich a: damit leben, wenn es so ist und ich damit hantiere, und b:, um genau das zu verhindern, fahre ich also mit solchen Dingen am Auto angepasst. Und damit passt es bei mir seit 1983, als ich die Autofleppe gemacht habe.

    Wer Bedenken hat, das die Auswirkungen solcher zusätzlicher Beladung solche Auswirkungen hat, das sein Auto quasi unfahrbar wird - nun, der muss es lassen, und andere Wege suchen, wie er das transportiert.

    Meine Meinung zu dem Thema.


    Ob und inwiefern 50kg, bei einem 60cm-Hebel gravierendere Auswirkungen hat, als ein voller 400kg-Anhänger, welchen ich ungebremst ziehen kann, oder ein mit 4x 100kg deutschen Hünen vollbesetzter Baleno - da bin ich mir nicht so sicher. Aus dem Bauch raus meine ich, das beide letztere ein deutlich verändertes Federungs-und Fahrverhalten nach sich gezogen haben, wohingegen der Fahrradträger mit 50kg und dem Hebel nicht so ins Gewicht fällt. Zumindest war der Baleno mit 4 Leuten deutlich .... komischer......, als mit 2 Leuten und Fahrradträger, wo ich keinen Unterschied - ausser beim Spritverbrauch - gemerkt habe.


    Wie gesagt - das soll jeder so halten, wie er mag. Jeder ist selbst dafür verantwortlich.


    Gruß

    Steffen

  • Der Kopf der AHK ist aus einem Material, der es nicht erlaubt, die Klemmkräfte eines Fahrradträgers aufzunehmen - sorry basta - sonst nix.

    Die Klemmverbindung muss sehr fest sein, damit nix passiert. Vermutlich hält das die Legierung des Kopfes nicht aus (wie bereits vor gefühlten hundert Seiten geschrieben).

    Mehr steckt nicht dahinter.

  • Frank : Befolgst du alles was nicht empfohlen wird ???? ,hatten doch letzten mit den Blitzern die sind verboten und hier war es schon fast ein Verbrechen das zu nennen .

    Aber so ist halt das Internet und ich glaube jeder macht es eh wie er es für richtig findet ,nur solche Diskussionen sind schon Interessant ,wenn sie sachlich und Ohne Stress geführt werden und ich glaube dem ist so ,ob wohl wie du sagst wir selten einer Meinung sind

    ... kommt auf die Situation an, z.B. ob ich mit dem vorsätzlichen Nichtbefolgen einer Empfehlung jemanden einen Schaden zufügen kann. Ich sag mir immer "Im Zweifelsfalle Nie!" und versuche mich so zu bewegen, dass niemand gefährdet wird - zumindest nicht vorsätzlich - keiner ist perfekt, aber die meisten, so auch ich, begehen Verstöße nicht vorsätzlich - und das nenne ich verantwortliches Handeln.

    Und wenn ich jetzt eine andere Zündkerze rein drehe als von Suzuki empfohlen, da ist die Wahrscheinlichkeit jemanden anderen einen Schaden zuzufügen nahe Null. Im Gegenteil - da freuen sich andere drüber, wenn ich so blöd bin und eine verkehrte Zündkerze rein drehe - hat die Wirtschaft wieder mehr Umsatz. Bei der Blitzer-App ähnlich - da ist die Wahrscheinlichkeit jemanden anderen zu schaden nicht höher als bei der Nutzung des Navis allgemein.

    Verändere ich aber durch eine spezielle Beladung das Fahrverhalten, dann sollte man schon genauer schauen, wie weit das vertretbar ist - hier würden bei mir zweifel entstehen - würde nichts da stehen - würde ich mich vorsichtig da heran tasten - jetzt steht da aber, dass es nicht empfohlen ist - dann fange ich nicht an zu experimentieren und spiele mit mit dem Wohlergehen anderer Verkehrsteilnehmer.

    Wenn es so auf den Fahrradtransport ankommt, hat man mit dem Ignis das falsche Auto, es ist einfach zu leicht.