Fahrradträger Anhängerkupplung

  • Also didi hast auf den Punkt gebracht

    und wenn es richtig knallt da hält einfach Nix oder glaubt hier einer wenn ein PKW sich mit Minirädern überschlägt und noch 50 kg Reserve hat würde nix passieren ??

    Leute das war 30 Jahre mein Job und glaub mir was ich gesehen habe geht auf keine Kuhhaut ,da meinste da kommt keiner raus ,nee die stehen daneben anderes rum oh nicht so schlimm ,nee der ist Mausetot .

    Also ich kann sehr gut mitreden und nehme daher auch ungern solche Dinge an ,weil das Leben spielt sich auf der Straße ab und nicht im Netz.


    Und wenn du 25 Euro strafe bekommst weil du 25 % zuviel auf der Kupplung hast kann es so gewaltig gar nicht sein

  • Ich werd mich bei Gelegenheit, Langerweile und ner Flasche Bier mal hinsetzen und den Belastungsunterschied (speziell der Hinterachse) zwischen Anhänger und Fahrradträger ausrechnen.

    Der Kraftangriffspunkt und die Kräfte an sich unterscheiden sich erheblich.


    Ich denke auch nicht, dass die Empfehlung seitens Suzuki nur wegen des AHK-Kugelkopf-Materials erfolgt ist keinen AHK-Träger zu nutzen.

    Ich gehe mittlerweile fest davon aus, dass das Fahrzeug, Fahrwerk und/oder die Elektronik auf den Heckträger nicht ausgelegt sind.


    Diese Aussage traue ich mit als Entwickler in der Fahrzeugindustrie mit langjähriger Erfahrung bei internationalen OEMs einfach mal zu.


    Ich kenne die aktuellen COC-Papiere bzw. Betriebsanleitungen oder Zulassungsbescheinigungen von Suzuki nicht um beurteilen zu können ob etwas zu AHK-Heckträgern dort steht. Da vertraue ich den hier gemachten Aussagen einfach.


    In jeder AHK ABE/ABG die ich bisher in der Hand hatte stand so etwas drin wie „die Auflagen und Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten“.


    Daher wird mit Sicherheit auch kein TÜV-Prüfer irgend etwas gegenteiliges eintragen oder zulassen wenn er nicht einen entsprechenden Prüfbericht vorgelegt bekommt.

    Da kommt wieder mein Beispiel mit der AHK für den Smart. Im entsprechenden Gutachten beschreibt der AHK-Hersteller welche Fahrversuche gemacht wurden um den Nachweis zu erbringen, dass der Smart - entgegen der Zulassung des Herstellers - einen Anhänger ziehen kann und darf.


    Der europäische Markt ist einer der wenigen, bei dem auch bei Klein-, und Kleinstwagen die Forderung nach einer AHK besteht. Deshalb wird bei den meisten nicht-europäischen Fahrzeugherstellern die AHK in der Entwicklung nicht berücksichtigt.

  • Der Kopf der AHK ist aus einem Material, der es nicht erlaubt, die Klemmkräfte eines Fahrradträgers aufzunehmen - sorry basta - sonst nix.

    Die Klemmverbindung muss sehr fest sein, damit nix passiert. Vermutlich hält das die Legierung des Kopfes nicht aus (wie bereits vor gefühlten hundert Seiten geschrieben).

    Mehr steckt nicht dahinter.

    Das scheint mir auch plausibleste Erklärung zu sein und drum gibt es AHK von anderen Herstellern, die das frei geben.

    Zu mir hat ein Suzuki Händler unter der Hand gesagt, dass Suzuki es vergessen hat zu überprüfen und es daher nicht freigeben oder verbieten.

    In den Zulassungspapieren soll angeblich nichts diesbezüglich drinnen stehen

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Ich kenne die aktuellen COC-Papiere bzw. Betriebsanleitungen oder Zulassungsbescheinigungen von Suzuki nicht um beurteilen zu können ob etwas zu AHK-Heckträgern dort steht. Da vertraue ich den hier gemachten Aussagen einfach.


    In jeder AHK ABE/ABG die ich bisher in der Hand hatte stand so etwas drin wie „die Auflagen und Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten“.

    ... in den COC-Papier vom Ignis steht nichts zu Heckträgern und AHK. In den Begleitpapieren meiner AHK wird auch auf die Angaben des Fahrzeugherstellers verwiesen.

  • Nochmal - wie verbindlich ist eine Aussage im Zubehörkatalog ?

    In den Fahrzeugpapieren, oder in der Betriebsanleitung steht kein Wort zum Fahrradträger, wohl aber zum Anhänger.

    Es könnte also maximal die Suzuki vertriebene AHK bertreffen - und es ist immer noch kein Verbot.

    Wenn ich als Fahrzeughersteller die Zelle so schwach auslege, das die nicht mal einen Fahrradträger aushält, dann erlaube ich einfach den Anbau einer AHK nicht, und bringe auch keine Vorrüstung dafür an, und biete auch nicht selbst ne AHK an.

    Wenn es nur die angebotene AHK betrifft - ok, vielleicht ist die ja aus Alu, dann könnte es deswegen sein.

    Und wenn es deswegen nicht ist - interessiert mich der Zubehörkatalog und die darin getroffenen Aussagen überhaupt nicht.

    Nirgends steht geschrieben, das ich zum Betrieb meines Fahrzeuges den Zubehörkatalog lesen, beachten oder mitführen muss, und dort getroffene Aussagen allgeingültig für den Betrieb meines Fahrzeuges sind. Auflagen habe ich keine diesbezüglich, und einer Empfehlung muss ich nicht folgen.

    Ausser, Du weist mir nach, das diese Aussagen prinzipell gleichauf sind mit Eintragungen im CoC, KFZ-Brief oder Fahrzeugschein, oder der Betriebsanleitung des betreffenden Fahrzeuges. Was ich bezweifele.


    Und zum Tüv muss ich auch nicht, weil in meinen Papieren vom Auto oder der AHK nix drinsteht, was gegenteilig zur Nutzung eines Fahrradträgers wäre. Der sagt auch nur, solange die Beleuchtung passt, das Teil korrekt befestigt ist, und ich die 50kg nicht überschreite, ist alles in Butter.


    Der Baleno ist bestimmt kein Kleinstwagen. Der tummelt sich ganz gelassen in der 4m Klasse mit Polo, Citroen C3, Clio, Colt, A1 usw.

    Und in der Klasse ist es nicht üblich, ne AHK dranzunageln ? Schmunzel..........dann achte mal auf Kleinwagen, ich sehe hier vele mit Mausehaken. Und mit 1 t gebremst, und 400kg ungebremst, liegt der Baleno zum Beispiel nicht übel. Andere dürfen da deutlich weniger.


    Gruß

    Steffen

  • ...ganz ehrlich...und ich hab es weiter vorne schon mehrfach geschrieben...jeder legt die Aussage so aus wie er es für richtig hält.

    Jeder ist für seine Ladung und Ladungssicherung selbst verantwortlich.

    Ein Anänger ist mit einem AHK Heckträger von der Belastung her nicht vergleichbar, nicht mal Ansatzweise.

    Es geht hier nicht um nen Baleno, sondern um den Ignis.

    Ich habe mit meinen Aussagen niemanden persönlich angegriffen.

    Ich denke, und man darf mir gern das Gegenteil zeigen, ich bin mit meinen Aussagen fachlich und sachlich gewesen und habe meine Aussagen auch mit entsprechenden Beweisen belegen können (es sei denn ich habe es so gekennzeichnet dass man es erkennen konnte dass es nicht mehr sachlich gewesen ist).

    Ich habe deutlich gemacht, dass ich den Aussagen anderer User vertraue.

    Ich beziehe mein Wissen aus vorderster Front, weil ich im täglichen Berufsleben mit dem Wahnsinn der Automobilindustrie zu tun habe.


    Das Forum und einzelne User können davon profitieren, anderen ist nicht mehr zu helfen.

  • Alles richtig ,nur was in den Papieren steht ist Fakt .

    Und alles andere wie du beläds oder wie du fährst ist dein Problem ,und nochmal was nicht verboten ist ist erlaubt ,ob es sinnvoll ist ist hier jedem selber überlassen .

    Da gibt es eigentlich keine weitere Diskussion

  • Das finde ich super und solche Forums sind ja auch zum Gedankenaustausch da. Wie jeder dann daraus seine Schlüsse zieht, ist jedem selbst überlassen.

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Hallo, hier Bilder von meinem Fahrrad-Dachträger.


    Der Thule Träger wurde vom alten Auto übernommen. Der Fußsatz wurde neu besorgt wg. der Ignis-Dachreling (Thule Rapid Fußsatz 757).


    Übernommen wurde die WingBar 961 (118 cm). Hier würden auch die 108 cm reichen. Desweiteren der OutRide 561 Fahrradträger.

    Er ist 1-2 cm zu lang. Man muss die Heckklappe vorsichtig öffnen. Bei Gelegenheit werde ich ihn einkürzen.


    Es sind 2 Fahrradträger montiert.

  • Gut aber ich mag nix auf dem Dach haben ,warum auch immer

    ..hmm, mir geht es genauso. Erstens werden die Autos immer höher und zweitens spielt auch der Sicherheitsgedanke eine Rolle. Sind die Räder auf der Heckklappe oder auf der Kupplung werden die Räder bei einem Unfall nur gegen das Fahrzeug gedrückt und fliegen nicht im hohen Bogen vom Dach.

  • Ich transportiere sehr viel auf dem Dach.

    Zum Einen, wenn die AHK mit nem Anhänger belegt ist, passt da kein AHK-Fahrradträger mehr drauf.

    Zum anderen hat man mit Dachbox und Co eine sinnvolle Kofferraumerweiterung.


    Trotz einiger kräfftiger Bremsungen und in einem Fall ein kleiner Auffahrunfall ist mir noch nie etwas vom Dach gefallen.


    Ich hatte mal in Wittenberg beim Treffen (auf dem Betonplatz) einen Dachträger mit zwei Fahrrädern auf meinem Nissan Sunny drauf, da ich auf dem Weg vom Urlaub dort vorbeigefahren bin.

    Nachdem ich gefragt wurde ob das überhaupt sicher ist und hält bin ich mit dem User mal hinten auf die Freifläche gefahren und hane ein paar Vollbremsungen und Handbremswendungen gemacht. Die Fahrräder haben gewackelt, mehr auch nicht.


    Bei meiner alten Firma wurden auf der Crashbahn ebenfalls Fahrradträger getestet. Selbts die günstigen vom Baumarkt haben bei korrekter Montage einem simulierten Unfall stand gehalten (50km/h auf starre Betonwand).

    Wenn sich etwas vom Dach löst, dann ist dies meist (95% aller Fälle) auf eine falsche Montage zurückzuführen.


    Allerdings kenne ich bisher keinen Test mit e-Bikes auf dem Dach. Und ein e-Bike (ca. 20kg) auf ein Fahrzeug zu heben, dass höher als 1,3m ist stelle ich mir ebenfalls recht schwierig vor - bei meinem Alhambra würde ich das (fast) für unmöglich halten.

  • Hallo zusammen, ich wollte keine Diskussion über die Sicherheit anregen. Da meine ich ist alles was ausserhalb des Autos transportiert wird anfällig.


    Mein Anliegen war die Thule-Typen aufzulisten und Maßangaben für evtl. Nachahmer anzugegeben. Erwähnt sei noch, dass ich das zulässige Gesamtgewicht

    von 50 Kg auf dem Dach mit 2 Dachträgern und 2 Rädern (ohne Vorderräder) unterschreite.


    Anbei noch ein Test des Thule OutRide in Youtube


    https://www.youtube.com/watch?v=9Dt5PloyIwc


    Leider werden keine Zugkräfte mitgeteilt.

    Suzuki Ignis Comfort+ AGS Metallicgrau Baujahr 2018

  • @Supernasenbar : aber auch beim Dachtransport ,wie beim Hecktransport ist das Verhalten des Fahrzeug eben nicht mehr so Optimal .

    Da waren wir uns ja einig .

    Wenn ich da dann Gewicht über schreite haben wir die gleichen Probleme wie beim Heckträger

  • Ja. Das Fahrverhalten ändert sich. Ohne Frage.


    Allerdings befindet sich der Schwerpunkt der Ladung (in diesem Falle Fahrräder) über dem Fahrzeug und die Last wird auf beide Achsen und somit alle vier Räder verteilt.

    Der Schwerpunkt des Systems (Fahrzeug und Dachlast) verschiebt sich bei einem Fahrradträger und zwei Fahrrädern um ca. 10 bis 15cm in der Höhe, aber so gut wie gar nicht auf den Längs- und Seitenachsen (bei mittiger bzw. symmetrischer Beladung).


    Damit ist es für das Fahrwerk deutlich einfacher diese Last mit aufzunehmen und auch bei Ausweichmanövern wegzubügeln.


    Edit:

    Ich habe auch nie von Überschreitungen der zulässigen Lasten gesprochen. Ich beziehe mich bisher immer darauf, dass die Lasten alle im zulässigen Bereich liegen, und es auch dann eine gewaltigen unterschied macht ob man einen AHK-Heckträger, einen Anhänger und nun auch einen Dachträger benutzt. Und in diesem Vergleich schneidet der AHK-Heckträger am schlechtesten für die Fahrzeugbelastung und Fahrsicherheit ab.

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  • Also das Kurvenlastverhalten ist gering ??

    Wie gesagt ist nicht meins daher auch keine Erfahrung


    Ausser bei LKW wenn der Höher beladen wird