Erfahrungsbericht Kosten Einzelabnahme (§19.2 StVO §21)

  • Hallo,


    um etwas Licht ins dunkle zu bringen würde ich gerne einen Thread aufmachen um die Kosten für die Einzelabnahme etwas transparenter zu machen.


    In meinem Fall sieht es aus:

    - Einbau (ST X Gewinde-) Fahrwerk

    - Wechsel von OEM auf Zubehör Felge (Sparco Pro Corsa)


    Einzelabnahme nach §19.2 notwendig, da die explizite Freigabe des Fahrwerk nur für die Serien Bereifung gültig ist.


    Kosten:

    - Einzelabnahme TÜV ca. 90€

    - Einreichen der TÜV Abnahme Bescheinigung / Gutachten bei der Kfz Zulassungstelle -> Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung ca. 40€

    - Anforderung des Kfz Brief bei der Bank für die neu Ausstellung (Porto Kosten, Bearbeitungsgebühren etc.) vermutlich ab 10€

    - Ausstellen des neuen Kfz Brief und Schein ca. 70€


    Kosten Gesamt:

    Für die Eintragung einer Einzelabnahme nach §19.2 entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 210€


    Da das meine erste Einzelabnahme ist, war ich doch ziemlich erschrocken wer alles bei dem Prozess die Hand aufhält!


    Zu den Kosten für das formelle hat man schließlich noch die Material und gegebenfalls Einbaukosten.


    Erwähnt werden muss auch, dass die Einzelabnahme nach meinem oben geschilderten Fall der "ideal" Zustand ist. Sollte der TÜV Prüfer mehr Zeit benötigen, die Bank mehr Gebühren erheben, etc. dann können schnell mehr Kosten entstehen.

    Für einen weiteren Zubehör (Winter) Radsatz beginnt das Spiel wieder von vorne, da wirklich jede Rad Reifen Kombination mit einer Zubehör Felge einzeln abgenommen werden muss. Zudem besagt der §19.2 die unverzügliche Eintragung durch die Kfz Zulassungstelle!


    Ich hoffe die Erfahrung hilft dem ein oder anderen sein Vorhaben nicht zu blauäugig heran zu gehen.

    Über eure Erfahrung würde ich mich sehr freuen.

  • Also meine Eintragungen kamen nicht in den Brief. Das war alles im Fahrzeugschein eingetragen bzw angetackert. :/


    Letzten Endes macht es garantiert wieder jedes Land, jeder Landkreis, jede Zulassungsstelle und jeder Mitarbeiter derer anders. Habe es bisher zumindest nicht anders kennen gelernt.


    Selbst kosten beim TÜV können schwanken, je nach dem was der Prüfer für einen Tag hat. Und spätestens, wenn es um Felgen plus Fahrwerk geht ist es eine Sonderabnahme nach §21 bzw wird dieser mitverwendet, da man eine neue Zulassungserlaubnis beantragt. Kostet laut TÜV "jeh nach Zeitaufwand"€.


    Grob gesagt... 100-200eus für alles.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Einzelabnahmen werden immer nach Aufwand berechnet, also der Teil variiert stark.

    In deinem Fall sollte auch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") ausgestellt werden, da dort keine für die Eintragung relevanten Daten geändert werden müssen!? Also eigentlich "nur" ein neuer Teil I (Fahrzeugschein). Das wäre dann auch günstiger.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...


    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Hab gerade nochmal mit dem zuständigen Bearbeiter bei der Kfz Zulassungstelle telefoniert. Er hat mir versichert hat, dass die geänderte Reifengröße in den Fahrzeugbrief eingetragen werden muss, da dort ebenfalls die Angabe steht und in dem Fall auch geändert werden muss.

  • Ähm ... nö. Da gibt es dafür kein Feld. Prinzipiell bräuchte man deshalb gar keinen "Brief" (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei dem Vorgang.

    Solche Sachen werden nur noch in den "Schein" (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen. Nur wenn es größere Änderungen sind (Fahrzeugart,Hubraum, Leistung etc.) wird ein neuer "Brief" ausgestellt.

    Aber du musst ja eh dahin, dann kannst Du ja danach berichten und die Liste anpassen. Dann kann man es auch Erfahrungsbericht nennen ;)

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...


    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Na denn streite dich doch nicht....


    Ich gehe zu 99,999% davon aus dass du keinen Fahrzeugbrief und auch keinen Fahrzeugschein hast, somit gilt der erste Abschnitt aus dem Link für dich nicht.


    Du hast mit Sicherheit eine Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil2, somit gilt der zweite Absatz.


    Wenn du bei der Zulassungsstelle anrufst und wegen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein fragst geht der jeweilige Mitarbeiter davon aus, dass du diese auch meinst, und sagt somit zurecht, dass beide Dokumente gefordert sind (allerdings auch nur um diese dann in Teil1 und Teil2 umzutauschen).

  • Naja scheinbar wissen alle hier besser bescheid... Und Klugscheißern lieber über den bürokratischen Ausdruck des Kfz Schein und Briefs. Gemeint weiß jeder das es um die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II geht...


    Schließlich kann ich euch nur das wieder geben was man mir sagt und die werden ihren Job wohl kennen.


    Am Ende will die Zulassungsbehörde einen zusätzlichen Vermerk machen und dazu haben sie auch das Recht und die Möglichkeit.


    In der Zulassungsbescheinigung Teil II haben Sie mit dem Punkt 25 die Möglichkeit dazu.

  • ... also bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) stehen im Feld 23 die verschiedenen Rad- und Reifengrößen, Identisch mit den Angaben in Teil 1 Feld 15.1 bis 15.3, drin.

    Daher ist die Aussage von "Reifendirekt" diesbezüglich nicht ganz korrekt - dort wird ja gesagt, dass diese Angaben im Teil 2 der Zulassung nicht enthalten seien.:/

    Also würde ich sagen, dass beide Dokumente benötigt werden, denn die Angaben müssen ja in beiden Dokumenten identisch sein.

  • Oh Mann...mir kommt fast das Abendessen hoch.


    @Timmey:

    Niemand klugscheißert hier!

    Es gibt Leute, die sich mit solchen Themen befassen (müssen) und dir einen Input geben wollen ggf. um Kosten zu sparen oder um dir gegenüber gemachte Aussagen mit neuen Erkenntnissen erneut zu hinterfragen.

    Auch ich benutze im täglichen Leben noch die Worte Fahrzeugschein und -brief (genauso wie WD40 der Oberbegriff für Sprühfett ist, Tempo für Papiertaschentücher, Jacuzzi für Whirlpool und PS eigentlich jetzt kW sind), weiß aber eben auch recht genau wann das differenziert werden muss.


    In dem von dir geposteten Link wird explizit zwischen der Variante Fahrzeugschein/-brief und Zulassungsbescheinigung Teil I/II unterschieden. Du hast die Aussage aus dem Abschnitt Fahrzeugbrief genommen.


    Wenn man bei einer Behörde anruft und denen erzählt, dass man ein blaues Viereck hat, dann weiß die Behörde, dass die blauen Vierecke am 01.10.2005 abgeschafft und durch grüne Dreiecke ersetzt wurden. Aber die Behörde muss davon ausgehen, dass der Fragende seine Frage richtig stellt, wenn er von blauen Vierecken spricht. Es ist immernoch eine Behörde.

    (EDIT: Ich sage damit nicht, dass deine Zulassungsstelle falsche Aussagen gemacht hat. Ich streite mich auch nicht darum, ob deine Zulassungsstelle die ZB Teil2/Brief sehen möchte. Wenn die das so wünschen, dann können sie das gerne tun.)



    Erfahrungsbericht 1 - Anbau Anhängerkupplung am Smart Roadster:

    Angebaut, technische Abnahme beim TÜV erfolgreich im zweiten Anlauf (hatte nur ein Vergleichsgutachten, musste vom AHK-Hersteller noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Übertrag des Vergleichgutachtesn auf den Roadster einholen).

    Bei der Zulassungsstelle alles dabei gehabt ZB Teil 1 + 2, auf den Teil 2 hat die Dame einmal draufgeschaut, nix weiter. ZB Teil 1 wurde geändert bei den Anhängelasten und bei den technischen Vermerken.


    Erfahrungsbericht 2 - Einbau Gewindefahrwerk, Rad/Reifen-Kombi, Spurverbreiterung am Smart Roadster:

    Abnahme beim TÜV ohne Probleme.

    Aus Zeitgründen habe ich einen Zulassungsdienst beauftragt, der hat die ZB Teil 2 gar nicht erst angenommen - Aussage: Brauchen wir nicht!

    Nach einer Woche habe ich meine geänderte ZB Teil 1 abgeholt.


    ...aber wahrscheinlich habe ich ja nur Glück gehabt, gar nicht verstanden worum es hier geht und weil ich eh keine Ahnung habe klugscheißere ich hier nur fröhlich weiter...


    Frank0307 :

    Zulassungsbescheinigung Teil 2, Feld 23 ist der Raum für Vermerke des Herstellers, da trägt die Zulassungsstelle nix ein.

    In dem Artikel geht es zudem um zusätzliche Reifengrößen


    Die ZB Teil 2 ist eigentlich nurnoch ein Dukoment um das Eigentum des Fahrzeuges nachzuweisen. Im Vergleich zu früher ist dort viel technissches rausgeflogen.


    Die ZB Teil 1 von meinem Roadster hat mittlerweile einen Anhang, die ZB Teil 2 ist nach wie vor unverändert.

  • Hallo,


    ich finde es interessant, dass in unserem doch so genormten Land, die Eintragungen unterschiedlich gehandhabt werden.

    Ich komme noch aus der Brief / Schein Generation und muss mich erst an die neuen Begriffe gewöhnen.


    Meine persönliche Erfahrung, wieder ein bisschen anders.

    Ich habe bei meinem 991 eine Tieferlegung in Verbindung mit Spurverbreiterungen eintragen lassen (stand auch im Gutachten).

    Die Änderungen wurden nur in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.

    Aber, sie wollten auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2.

    Hier wurde der Buchstabe in Punkt 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) von K = Konform auf A = Abweichend geändert.

    So soll lt. der Zulassungsstelle kenntlich gemacht werden, dass es Umbauten gibt.


    Schönen Gruß

  • Guter Aspekt!


    Nun kann ich mor vorstellen, dass es bei mir bereits Umbauten vor meiner Zeit gab bei dem Roadster, oder - da es ein Fahrzeug von 2003 ist - beim Übertrag von FZG-Schein/Brief auf ZB Teil 1/2 generell bereits ein „A“ eingetragen wird.


    Daher hat die Zulassungsstelle und der Zulassungssdienst das bereits gesehen und es musste nichts geändert werden.

    Ist ja auch alles im Computer hinterlegt. Und auch wenn ich selber an der folgenden Aussage ehrfürchtig zweifle - vielleicht sind ja Berliner Behörden tatsache so fortschrittlich und benutzen die Angaben in den Systemen und benötigen die ZB T2 in meinem geschilderten Fällen wirklich nicht.


    Und wie oben gesagt benutze auch ich die Begriffe Brief/Schein (weil das gemeinhin besser verstanden wird) im normalen Sprachgebrauch.

    An dem Wunsch der Zulassungsstelle die ZB T1/2 beide sehen zu wollen zweifle ich ebenfalls nicht. Und wenn bei der ersten zusätzlichen technischen Änderung aus einem „K“ ein „A“ wird, dann ist das eine gute Begründung.

  • Also ich habe meinen Swift 2013 komplett Serie gekauft, da waren noch die Reifen von 2007 drauf. Bei mir hat nach Fahrwerk, Felgen und AGA kein Mensch nach Teil 2 gefragt.


    Wie gesagt... Das sind Relikte der Kleinstaaterei. Jeder macht das in der Behörde, wie er Bock hat und jede Behörde hat ihre eigene Verfahrensanweisung.



    Ein paar Beispiele aus eigener Erfahrung und von bekannten.



    Ein bekannter von mir bekommt seinen Scheunenfund nicht zugelassen, weil er keine Papiere zu dem Wagen hat. Die Aussage vom Amtsleiter war, er bekommt keine Zulassung, da keine Papiere vorhanden und neue bekommt er auch nicht. Dabei kann man mit eidesstattlicher Erklärung vom Verkäufer jedes Fahrzeug neu zulassen, wenn es keine Papiere gibt. Laut dem Herr Amtsleiter gibt es keine "Scheunenfunde" und somit auch keine neuen Papiere.


    Ich habe für meinen Teilehaufen von Motorrad auch keine Papiere gehabt, bin auf die Zulassung (anderer Landkreis) und habe neue Papiere beantragt und bekommen.


    Gleiches Motorrad, anderer Kracher. Die Sachbearbeiter in dem gleichen Gebäude machen Unterschiede. Der erste meinte für das kleine Kennzeichen von Kleinkrafträdern für meine EMW reicht ihm eine Bescheinigung durch den TÜV. Diese habe ich mir geholt... Und die nächste Bearbeiterin (2 mal den gleichen Bearbeiter bekommt man ja nicht) kam mir dann mit einem Antrag bei der Landesverwaltung, der TÜV Eintrag ist da sinnlos. Witziger weise saß ein bekannter mit auf dem Flur, dem hab ich das erzählt. Der sagte mir, dass er für seine Bandit direkt das kleine Kennzeichen bekommen hat, ohne irgendwas...willkommen in deutschen Zulassungsstellen. ^^

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Also ich habe meinen Swift 2013 komplett Serie gekauft, da waren noch die Reifen von 2007 drauf. Bei mir hat nach Fahrwerk, Felgen und AGA kein Mensch nach Teil 2 gefragt.


    Wie gesagt... Das sind Relikte der Kleinstaaterei. Jeder macht das in der Behörde, wie er Bock hat und jede Behörde hat ihre eigene Verfahrensanweisung.


    Ein bekannter von mir bekommt seinen Scheunenfund nicht zugelassen, weil er keine Papiere zu dem Wagen hat. Die Aussage vom Amtsleiter war, er bekommt keine Zulassung, da keine Papiere vorhanden und neue bekommt er auch nicht. Dabei kann man mit eidesstattlicher Erklärung vom Verkäufer jedes Fahrzeug neu zulassen, wenn es keine Papiere gibt. Laut dem Herr Amtsleiter gibt es keine "Scheunenfunde" und somit auch keine neuen Papiere.

    Solange du Gutachten und ABE, etc. hast ist das ganze auch nur eine " normale" Änderungsabnahme/ Eintragung in den Papieren nach 19.3. Da brauchst du das am Amt auch nur im "Schein" eintragen lassen und das meist auch nicht sofort, sondern erst bei Änderungen an den Papieren. Steht dann auch auf dem Prüfbericht drauf.


    Das ist aber etwas ganz anderes wie die Einzelabnahme nach 19.2 um die es hier geht. Die schließlich nur notwendig ist, wenn z.B. keine Unterlagen für das Fahrzeug vorhanden sind, eine andere Reifengröße gefahren werden soll die nicht im Gutachten steht oder ...

    Siehe auch hier z.B. der passende Link zur Seite vom TÜV.


    Und jeder macht es wie er meint....

    Naja, auch so ein Bearbeiter kann nicht alles wissen. Manche machen etwas nicht, weil sie sich sind, ob sie es dürfen, andere machen es einfach, weil sie meinen es wäre so in Ordnung. Gibt einfach zu viele Paragraphen für vieles, aber ist halt typisch deutsch.


    Genau wie bei deinem Beispiel mit dem Scheubenfund. Da gibt es eigentlich auch klare Bestimmungen, aber nicht jeder legt die gleich aus. Hatte mit dem Thema auch erst vor kurzem leider selber zu tun.

  • Zu erwähnen ist, dass mein Wagen 2 Mal eine neue Betriebserlaubnis erlangt hat. Erst das D2 Fahrwerk, welches ohne Papiere kam und somit §21 war und dann nochmals als die neuen Felgen dazu kamen, welches auch §21 unterliegt, da sich Felgen und Fahrwerk gegenseitig beeinflussen und somit keine ABE greift. Egal, ob man nun einen Schriebs zu den Teilen hat oder nicht, sobald es eine Kombiabnahme ist unterliegt sie §21 und stellt eine neue Beantragung/Sicherstellung der Betriebserlaubnis dar. Und wie ich mehrfach erwähnt habe hat sich kein Mensch für meine Zulassungsbescheinigung Teil 2 interessiert. Und das wird in nächster Zeit auch keiner, wenn ich an meinem neuen Auto Federn und Felgen mit anderer Reifengröße abnehmen lasse. Selbst bei Meinem Hyundai Accent hat sich keiner weiter für die 15" Felgen interessiert, welche auf dem Fahrzeug nicht vorgesehen waren. TÜV drauf, auf der Zulassung in Teil 1 eintragen lassen und fertig.


    Da kann ich dir jetzt noch 10 Beispiele rauskramen und wir kommen wieder an den Punkt... Es macht jedes Amt und dessen Mitarbeiter, wie gerade die Sonne steht. In Berlin gibt es zb die Leichtkrafradkennzeichen gar nicht für größere Motorräder, nicht mal mit Antrag bei der Hauptverwaltung. Zumindest kenne ich keinen, der das durch bekommen hat.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...