• Ich habe in der Suche nicht wirklich das gefunden, was ich wollte.


    Ist jemandem bekannt, ob das original COC Papier bei der Erstzulassung bei der Behörde bleibt und man selbst nur eine Kopie zurück bekommt ?


    Ich habe auch im Internet und in den Gesetzestextes nichts dazu gefunden.


    Hintergrund ist die Erstzulassung eines Wohnanhängers aus Frankreich . In einem anderen Forum wurde ich drauf hingewiesen, dass die Zulassungsbehörden das original COC behalten würden. Aber was ist, wenn ich irgendwann ins Ausland verkaufen wollte. Dann kann ich das nur mit COC ?

    Bei meinen Suzukis sieht es tatsächlich so aus, als hätte ich immer nur von der Behörde gestempelte Kopien erhalten.

  • Also ich habe von unserem Kizashi und auch Swift MZ jeweils das Original der CoC Papiere.

    Beim Kauf unseres alten 2003er MA in den Niederlanden habe ich dort ebenfalls das CoC Papier bekommen.


    Das Einbehalten von Dokumenten bei den Behörden kenne ich aber auch gut. Gerne behalten die Originale, statt die angefertigten Kopien oder "vergessen" Dokumente wieder rauszugeben...

  • ... bei uns in MVP hat der Eigentümer des Fz das Original vom CoC. Bei finanzierten Fz kann ich mir aber vorstellen, dass das Original zusammen mit dem Brief bei der Bank liegt und der Kreditnehmer nur ne Kopie ausgehändigt bekommt.

  • ... bei uns in MVP hat der Eigentümer des Fz das Original vom CoC. Bei finanzierten Fz kann ich mir aber vorstellen, dass das Original zusammen mit dem Brief bei der Bank liegt und der Kreditnehmer nur ne Kopie ausgehändigt bekommt.

    War bei uns in Dortmund nicht so.

    Beim Kauf unseres Kizashis blieb der Brief zwar bei der Bank, das CoC lag aber direkt bei der Übergabe des Autos mit beim Service Heft dabei.

  • Ich kenne Erzählungen, dass bei Zulassungsstellen Originale Papiere durch Kopien ausgetauscht und ausgehändigt worden sind, nur von Stammtisch-Philosophien.

    Ich kenne niemanden dem das je passiert ist.

    Ich habe alle Papiere im Original bei mir.


    Zusatz: Manchmal sehen die Originale aber auch so aus als ob sie mal schnell kopiert und irgendwie gestempelt worden.

  • Ich bin in China...daher kann ich das eben nicht prüfen. ;)


    Bei meinem Smart und beim Alhambra habe ich CoC Papiere mit farbigen Logos und auf etwas stärkerem Papier (daran kann ich mich erinnern).

    Bei meinem Motorradanhänger habe ich ein Papier bekommen (Stema Fachhändler), wo ich den Verkäufer noch gefragt habe ob sein Kopierer kaputt ist. Er meinte die sehen alle so aus und werden vom Werk mit dem Anhänger so geliefert.

  • ... bei meinem Original sind die Daten in Tiefschwarz auf qualitativ hochwertigen, sehr glatten Papier gedruckt, das Suzuki Emblem rot, die Schrift blau, Landkreisstempel und Datumsstempel im klassischen Stempelblau und die Unterschrift ist sogar leicht ins Papier eingedrückt.

    Wenn man das Papier quer gegen das Licht hält ist im oberen Drittel der ca. 2 cm hohe Schriftzug suzuki, mittig in fetten, quadratischen Buchstaben als Wasserzeichen zu lesen. Das gesamte Dokument ist flyerartig dreimal in vier Abschnitte nach innen zur Schrift gefaltet gewesen, so als wenn es platzsparend irgendwo eingesteckt war.

    Außerdem ist hinten ein Aufkleber mit einem Strichcode+Nummer mit Zahlen und Buchstaben, welche aber nicht mit der Vin überein stimmt, drauf.

    Ich meine solch einen Strichcodeaufkleber auch schon im Auto gesehen zu haben.

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  • Bei meinem Baleno:

    Rückseite weiss und leer, bedruckte Seite papyrusfarben/leicht beige wie vergilbt.

    Schrift im Querformat, Suzuki Wasserzeichen im unteren Bereich.

    Schrift schwarz und recht zierlich, grösseres Suzuki Symbol rot, Name blau.

    Unterschrift eingedrückt, Aufkleber drauf von der Zulassungsstelle.


    Das CoC vom Citroen ist Hochformat, beidseitig mit feinem rosa Muster bedruckt, Rückseite leer, vorn alles drauf.

    Scheint also jeder ein wenig anders zu machen zu können.


    Gruß

    Steffen

  • ok, danke, dann habe ich bei allen Suzukis Kopien von der Behörde, allerdings mit Stempel.

    Dann habe die die Originale eingesackt. Das wird bestimmt lustig , wenn ich auf meinem Original bestehe, denn eine Rechtsgrundlage zum Einbehalten habe ich nicht gefunden.