... od.wenn Zug-Fz.zus.m.spez.fahrdyn.Stabi.-Syst.f.Anh.-Betr.Leermas.mind.833kg*
Übersetzt heißt diese abgekürzte Eintragung "spezielles fahrdynamisches Stabilisierungssystem für Anhänger" und Du meinst, dass hier die "Antischlingerkupplung" nicht gemeint ist?
Da steht ja sogar ganz eindeutig, dass das Zugfahrzeug mit „m.spez.fahrdyn.Stabi.-Syst.f.Anh.-Betr.“ ausgerüstet sein muss.