Game over - Unfall und geht es weiter?

  • Heute wurden wir auf Rückfahrt von Urlaub in Tschechien "abgeschossen". Schaden scheint recht groß zu sein, Kofferraumboden ist bis in die Mitte gefaltet, eventuell sogar Auspuff beschädigt. Swift lässt sich nicht mehr abschließen, weil der Schlossschalter beschädigt ist. Jetzt habe ich mich nach Ersatz umgeschaut und musste feststellen, dass die Preise im Vergleich um Gute 2000€ höher liegen als vor einem Jahr. Es sind auch kaum andere Fahrzeuge sofort lieferbar. Andere Marken können anscheinend immer noch nicht mit der Ausstattung des Swifts mitziehen. Alternativ käme für mich noch ein S-cross 1,4 Automatik in Frage aber hier in Bayern ist nicht viel zu holen.

    Die Regulierung des Schadens wird wahrscheinlich etwas länger dauern. Zum Glück ist die Schuldfrage eindeutig. In nächsten Wochen wird sich entscheiden ob ich bei Suzuki bleiben kann.

  • Ich verstehe den Denkansatz nicht so richtig. Es ist jemand aufgefahren, Du bist unschuldig. Das heißt doch auch, dass Dein Swift auf Kosten der gegnerischen Versicherung instandgesetzt wird und Dir ein Leihwagen zusteht.

    Und wenn es ein Totalschaden ist, deswegen wohl auch sein Problem, dass sie Preise für den Swift wohl angestiegen sind?

  • Nun geht also die Kaffeesatzleserei und das Ferndiagnostizieren wieder los...


    Ich kann die Panik hingegen auch nicht nachvollziehen.


    Wie geht man also in so einem Fall vor?


    1.) Man glaubt es ja kaum, aber Autohäuser haben Erfahrung mit solchen Angelegenheiten und arbeiten auch mit Gutachtern/Sachverständigen zusammen, die den Schaden bewerten und eine valide Aussage darüber treffen können.


    2.) Für die Zeit der Begutachtung lässt man sich ein Ersatzauto geben, dessen Größe und Wert keine Probleme mit der gegnerischen Versicherung heraufbeschwören.


    3.) Ist das Auto reparabel, lässt man es direkt im Anschluss reparieren und behält den Leihwagen so lange.


    4.) Ist am Auto tatsächlich ein Totalschaden entstanden, wird das Autohaus normalerweise in der Lage sein, bei der Beschaffung eines Neuwagens auch etwas Tempo zu machen und mit anderen Autohäusern zu kooperieren. Auch habe ich es schon im Bekanntenkreis zweimal erlebt, dass auf unbürokratische Weise und zu erträglichen Kosten ein vorhandener Gebrauchtwagen für die Übergangszeit zur Verfügung gestellt wurde.


    5.) Versicherungen regulieren üblicherweise Sach- und Personenschäden, können aber nicht auch noch für Befindlichkeiten ("mit dem Auto will ich nicht mehr fahren") einstehen, so sehr sie menschlich verständlich erscheinen.


    6.) Ob es in der individuellen Situation klug wäre, das beschädigte Auto zu verkaufen oder es lieber erst mal, ungeachtet der späteren Weiternutzungsabsicht, instandsetzen zu lassen, kann ein in diesem Rechtsgebiet erfahrener Anwalt sagen. Diesen sollte man ohnehin konsultieren, sobald es in der Abwicklung irgendwo klemmt.


    7.) Mal deutschlandweit nach neuen Wunsch-Fahrzeugen suchen und das eigene Autohaus fragen, ob eine Übernahme solch eines Wagens möglich wäre.

  • Genau, ich kann es leider nicht nachvollziehen, wenn man sich vorher schon verrückt macht, Totalschaden etc...?

    Das muss erstmal ein Gutachter feststellen, dann kann man weiter Denken, aber sich vorher verrückt machen etc. bringt rein gar nix!!!

    Wenn man das Auto trotz machbaren Reparatur nicht mehr fahren möchte, kann ich das natürlich verstehen, dann findet sich mit dem Freundlichen bestimmt ein Weg! ??

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  • ... ich würd mir da auch keinen Kopf machen - dafür sind doch die Versicherungen da. Am Ende sollte man entweder ein ordnungsgemäß Instand gesetztes oder ein anderes Fahrzeug, was dem Zeitwert entspricht, haben. Das einzige, was mich nerven würde, ist die Zeit, die vergeht bis Ergebnisse vorliegen, da werden bestimmt einige Wochen ins Land gehen.

  • Der Vorgang wird ja sowieso komplett und sofort an einen Anwalt übergeben.

    ... da wäre ich vorsichtig mit, wenn der nicht notwendig ist, zahlst Du den selber.

  • ... da wäre ich vorsichtig mit, wenn der nicht notwendig ist, zahlst Du den selber.

    Das Recht auf eine Abwicklung über einen Anwalt steht einem eigentlich immer zu.


    Nur bei "Bagatellen" mit sehr geringem Schaden, wo nicht mals ein Gutachten von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird da sollte man auch den Anwalt aus dem Spiel lassen.

    Aber das ist hier eindeutig nicht der Fall, wobei ich mir der Aussage: Es ist definitiv ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vorsichtig wäre. Das lässt sich anhand von so ein paar Bilder nicht wirklich sagen aus der Ferne.

    Wenn du schon einen Anwalt einschalten, wird der dich evtl. auch noch auf das Thema Schmerzensgeld ansprechen. Der dürfte euch doch schon etwas heftiger von hinten reingefahren sein.

    Aber wie es auf dem Bild aussieht, war das wohl nicht der erste Unfall an dieser Stelle, ein altes Warndreieck lag ja schon an der Seite.


    Aber eigentlich hat Ex-Swift2018 schon alles wichtige geschrieben.

  • Ich dachte auch zuerst, ich mache mal eine gebrauchte Heckklappe und Stoßstange drauf und kassiere das Geld. Aber nachdem ich gemerkt habe, dass der Kofferraumboden so verformt ist, habe ich die Idee fallen lassen. Wenn die gegnerische Versicherung sich noch etwas Zeit mit der Regulierung lässt, dann werde ich noch versuchen den Nutzungsausfall zu kassieren. Meine Urlabsfahrten habe ich erstmal hinter mir, dass Auto brauche ich nicht so dringend.

    Der Aufprall selbst war gar nicht so heftig, an dem Hyundai hat man nicht viel gemerkt, die Airbags waren alle intakt.

  • Der Unfallfahrer hatte wohl keinen Bremsassistenten. Oder einen, der vor allem möglichen warnt, nur nicht vor einem Aufprall. =O

  • Ich dachte auch zuerst, ich mache mal eine gebrauchte Heckklappe und Stoßstange drauf und kassiere das Geld. Aber nachdem ich gemerkt habe, dass der Kofferraumboden so verformt ist, habe ich die Idee fallen lassen.

    Ich hab neulich gesehen, wie ein aktueller S-Cross ein neues Seitenteil bekam. Wieso sollte es für den Swift keinen Kofferraumboden als Ersatzteil geben?

    Wenn die gegnerische Versicherung sich noch etwas Zeit mit der Regulierung lässt, dann werde ich noch versuchen den Nutzungsausfall zu kassieren.

    Wieso "versuchen"? Wenn der Swift nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist und jetzt ohnehin in der Werkstatt ist, steht Dir, wie bereits erwähnt, ein angemesserer Leihwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung zu. Ich weiß gerade nicht, wieso Du hier trotz anwaltlicher Beratung noch von einem "Versuch" schreibst.

  • Der Unfallfahrer hatte wohl keinen Bremsassistenten. Oder einen, der vor allem möglichen warnt, nur nicht vor einem Aufprall. =O

    ... oder ausgeschaltet. Dann weiß er jetzt wozu der gut gewesen wäre. :/

  • ... oder ausgeschaltet. Dann weiß er jetzt wozu der gut gewesen wäre. :/

    By the way......unser Verkehrsminister hat einen Gesetzentwurf eingebracht, das Bremsassistenten nicht mehr abgeschaltet werden dürfen, oder abzuschalten möglich sind.....?

    Fuhrpark: Ford S-Max, Suzuki Swift Sport 2019, Mitsubishi Colt, Yamaha WR 125, Yamaha Vmax 1700.....8)

  • Also. da er nicht Schuld zu sein scheint, steht ihm definitiv ein Anwalt zu.

    Und den sollte er auch nehmen.

    Denn Versicherungen versuchen alles einzukürzen was in deren Augen geht.

    Habe es durch.

    Anwalt eingeschaltet und auf einmal ging alles sehr flott.

    Davor ohne Anwalt dauerte es ewig, und dann die Rechnungen falsch, und und und.

    Genauso muss die gegnerische Versicherung Leihwagen Nutzungsausfall Gutachter etc etc bezahlen.

    Also lass dich beraten von nem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

    Das mit ADAC ist schon OK. Die kennen sich aus.

  • Also. da er nicht Schuld zu sein scheint, steht ihm definitiv ein Anwalt zu.

    Und den sollte er auch nehmen.

    ... :/ und wenn man Schuld ist, dann nicht?

    O.K. ADAC stellt bei Bedarf einen Anwalt. Würde ich aber vorher abklären, denn in D besteht Schadensminderungspflicht, d.h. man hat auch als Geschädigter die Pflicht, alles zu unternehmen, dass der Schaden, hier die Schadenssumme, sich nicht vergrößert. Denn der Anwalt will am Ende bezahlt werden und der ADAC muss in seiner Abrechnung auch gut begründen, warum hier ein Anwalt bezahlt werden musste.