Natürlich steht der dem Unfallgegner oder dem Schuldigen auch zu.
Nur muss der ihn selbst bezahlen, bzw seine Rechtschutz, wenn er eine hat.
Ich wollte auch nur mitteilen, das man im Normalfall von solchen Abläufen ja keine Ahnung hat, und man gut beraten ist, sich den Anwalt der einem zusteht auch zu nutzen.
Ich hatte übrigen einen Schaden von 2500 Euronen.
Und das war nur ne Beule in der Beifahrertür mit Kratzer.
Also eigentlich eine Bagatelle.
Aber auch die können teuer werden.