• Hallo liebe SX4 Fans,

    ich habe eine original Suzuki AHK abnehmbar an meinem Auto. Da die Stützlast aber nur 50 KG beträgt, will ich die abnehmbare AHK gegen eine starre tauschen.

    Meine Frage: Weiß jemand von Euch, ob die Befestigungspunkte bei beiden AHK`s identisch sind?

    Unabhängig vom Hersteller. Ich würde auch eine Anhängerkupplung eine anderen Herstellers verbauen.

    Vielen Dank im voraus

  • Wir haben auch eine abnehmbare dran. Bei manchen AHK für den SX4 Clasic sind die Befestigungspunkte gleich.

    Gleich bleibt aber auch die Stützlast !!!


    Die 50 kg Vorgabe kommt vom Auto und NICHT von der abnehmbaren AHK !!!

    Sollte also die Stützlast dein Grund für die Umrüstung sein, lass es ;).

  • Hallo liebe SX4 Fans,

    ich habe eine original Suzuki AHK abnehmbar an meinem Auto. Da die Stützlast aber nur 50 KG beträgt, will ich die abnehmbare AHK gegen eine starre tauschen.

    Meine Frage: Weiß jemand von Euch, ob die Befestigungspunkte bei beiden AHK`s identisch sind?

    Unabhängig vom Hersteller. Ich würde auch eine Anhängerkupplung eine anderen Herstellers verbauen.

    Vielen Dank im voraus

    ... was soll denn bei der starren anders sein? Entscheidend ist doch, was in Deinen Fahrzeugdaten als Stützlast angegeben ist, wenn da nur 50 steht dann darf auch die starre nur eine Stützlast von 50 kg bekommen.

  • Vielleicht ist hier im Forum jemand der sich auskennt. "AUSKENNT" !!!!!!!!

    das tun wir .

    Die Stützlast ist immer der AHK zugeordnet. Abnehmbare 50Kg. Starre 70kg.

    Quatsch ! Wenn der Kfz Hersteller nicht mehr freigibt, kannst du dran schrauben, was du willst. Dadurch geht weder Stützlast noch Anhängelast nach oben.

    Warum fragst du in ein Forum, wenn du dich eh besser auskennst ?

  • Die Stützlast ist immer der AHK zugeordnet. Abnehmbare 50Kg. Starre 70kg.

    ... wo hast Du denn das her?

    Der Fahrzeughersteller legt fest, wie viel angehängt oder aufgestützt werden darf, denn der kennt das Fahrzeug am besten und nicht der Kupplungshersteller. Was in den Fahrzeugpapieren drin steht ist bindend, es sei denn der Lastwert der Hängerkupplung ist niedriger, dann ist der kleinere Wert der Hängerkupplung bindend.

  • ... z.B. meine abnehmbare AHK von ARAGON am Ignis hat eine Stützlast von 75kg - aber der Ignis nur 50kg - also gilt 50kg.

    Die AHK darf auch 1100kg ziehen - der Ignis aber nur 1000kg - also gilt 1000kg.