Rücklicht automatisch mit Tagfahrlicht

  • So wie bei Volvo?


    Denke nicht, dass das so geplant ist.


    Beim SSS NZ kann man Dauerlicht an oder abstellen per Drehkombination, aber der hat ja auch kein LED Tagfahrlicht.


    Grüße

  • Hallo Leute!


    Geht das, dass sich beim Vitara die Rücklichter automatisch mit dem Tagfahrlicht einschalten? Aktuell muss ich immer das Standlicht einschalten, damit auch die Rücklichter leuchten.


    LG

    ... die Rückleuchten gehören zum Standlicht. Wenn jetzt das (Fahr-) Licht eingeschaltet wird, muss sich lt. STVZO das Tagfahrlicht ausschalten. Es sei denn, die TFL werden auch als Positions- bzw. Standlicht genutzt, dann muss die Leuchtstärke des TFL aber bei einschalten der übrigen Stand- bzw. Positionsleuchten auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden.

    https://www.ath-hinsberger.de/Tagfahrlicht-montieren-Hoehe/

  • Wenn Du Standlicht einschaltest, bleibt das TFL vorne schaltungstechnisch bevorrechtigt und brennt weiter. Dann hast Du also vorne TFL (+ Standlicht) und hinten die gewünschte normale Schlussbeleuchtung. Dies darfst Du aber nur machen, wenn keine Beleuchtungspflicht herrscht; also nicht etwa bei Dunkelheit, Dämmerung, Regen, Nebel oder Schnee. Herrscht aber keine Beleuchtungspflicht, darf mit Standlicht gefahren werden (was ja hier bei eingeschaltetem Motor bedeutet: TFL + Standlicht).

  • Wenn Du Standlicht einschaltest, bleibt das TFL vorne schaltungstechnisch bevorrechtigt und brennt weiter. Dann hast Du also vorne TFL (+ Standlicht) und hinten die gewünschte normale Schlussbeleuchtung. Dies darfst Du aber nur machen, wenn keine Beleuchtungspflicht herrscht; also nicht etwa bei Dunkelheit, Dämmerung, Regen, Nebel oder Schnee. Herrscht aber keine Beleuchtungspflicht, darf mit Standlicht gefahren werden (was ja hier bei eingeschaltetem Motor bedeutet: TFL + Standlicht).


    Ja, genau so mache ich es. Standlicht ein, dann hab ich vorne TFL mit Standlicht und hinten das Rücklicht. Ich wollte mir nur das händische Einschalten ersparen. Jetzt im Herbst ist es oft so, dass es ausreichend hell ist, um nur mit dem TFL zu fahren. Trotzdem finde ich es aus Sicherheitsgründen gut, wenn auch die Schlussbeleuchtung leuchtet.

  • Wenn Du Standlicht einschaltest, bleibt das TFL vorne schaltungstechnisch bevorrechtigt und brennt weiter. Dann hast Du also vorne TFL (+ Standlicht) und hinten die gewünschte normale Schlussbeleuchtung. Dies darfst Du aber nur machen, wenn keine Beleuchtungspflicht herrscht; also nicht etwa bei Dunkelheit, Dämmerung, Regen, Nebel oder Schnee. Herrscht aber keine Beleuchtungspflicht, darf mit Standlicht gefahren werden (was ja hier bei eingeschaltetem Motor bedeutet: TFL + Standlicht).

    ... das muss dann aber eine selbst zusammengefriemelte Schaltung sein, die nicht den deutschen Zulassungsbestimmungen entspricht.

    Denn TFL+Standlicht ist so nicht erlaubt.

    Wenn die TagFahrLeuchten in die Standlichtschaltung mit einbezogen werden sollen, dann müssen sie bei einschalten des Standlichtes auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden.

    Denn es gibt eine eindeutige Regelung, wie Standlicht auszusehen hat und wie TFL aussehen muss.


    Weil Standlicht heißt ja nicht zufällig so, denn es soll bei Dunkelheit eindeutig von Weiten erkennbar sein, dass da ein Fahrzeug steht.

    Denn Standlicht darf nicht während der Fahrt benutzt werden. Während der Fahrt darf entweder das TFL oder das Fahrlicht mit den Hauptscheinwerfer benutzt werden.

    Das TFL ist ja etwas stärker als das Standlicht aber zu schwach um bei schlechten Sichtverhältnissen als Scheinwerfer zu funktionieren, auch die Ausleuchtung ist nicht als Scheinwerfer tauglich.

  • Ja, genau so mache ich es. Standlicht ein, dann hab ich vorne TFL mit Standlicht und hinten das Rücklicht. Ich wollte mir nur das händische Einschalten ersparen. Jetzt im Herbst ist es oft so, dass es ausreichend hell ist, um nur mit dem TFL zu fahren. Trotzdem finde ich es aus Sicherheitsgründen gut, wenn auch die Schlussbeleuchtung leuchtet.

    ... so ein Zwischending gibt es da aber nicht - es gibt entweder gute Sichtverhältnisse, dann darf ohne Licht oder nur mit TFL gefahren werden oder es gibt schlechte Sicht, dann hat man das Fahrlicht mit den Hauptscheinwerfern einzuschalten - steht alles eindeutig in der STVO.

  • das muss dann aber eine selbst zusammengefriemelte Schaltung sein, die nicht den deutschen Zulassungsbestimmungen entspricht.

    Denn TFL+Standlicht ist so nicht erlaubt.

    Wenn die TagFahrLeuchten in die Standlichtschaltung mit einbezogen werden sollen, dann müssen sie bei einschalten des Standlichtes auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden.

    Das stimmt so pauschal nicht und trifft beim Vitara LY auch nicht zu. Er hat LED-TFL und separates (!) Glühlampen-Standlicht, zumindest als Club- und Comfort-Modell. Was Du meinst, ist, dass eine gemeinsam (!) für TFL und Standlicht genutzte Leuchte beim Einschalten des Abblendlichts von TFL- auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden muss.


    es gibt entweder gute Sichtverhältnisse, dann darf ohne Licht oder nur mit TFL gefahren werden oder es gibt schlechte Sicht, dann hat man das Fahrlicht mit den Hauptscheinwerfern einzuschalten - steht alles eindeutig in der STVO.

    Das stimmt so ebenfalls nicht und ist bereits gerichtlich entschieden worden. Wenn Beleuchtungspflicht besteht, darf nicht mit Standlicht allein gefahren werden. Wenn KEINE Beleuchtungspflicht besteht, darf auch Standlicht eingeschaltet sein: https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

  • ... das muss dann aber eine selbst zusammengefriemelte Schaltung sein, die nicht den deutschen Zulassungsbestimmungen entspricht.

    Denn TFL+Standlicht ist so nicht erlaubt.

    Aber genau so funktioniert es bei mir. An der Schaltung wurde nichts verändert. Vielleicht ist es hier in Österreich anders geregelt als in Deutschland.

  • Unser Crossy hat auch serienmäßig die von Tanktop beschriebene Schaltung. Frank, da ist nix gebastelt.

    Zum Urteil, beim Fahren mit Standlicht bei Helligkeit, spricht der Jurist von Übererfüllung und die wird nicht geahndet.

  • Man könnte auch von einer Art Analogieverbot sprechen: Nur, weil es bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung naheliegenderweise untersagt ist, allein mit Standlicht zu fahren, kann daraus nicht zulässigerweise abgeleitet werden, dass es auch bei Nichtvorliegen besagter Sichteinschränkungen verboten wäre.

  • Das stimmt so pauschal nicht und trifft beim Vitara LY auch nicht zu. Er hat LED-TFL und separates (!) Glühlampen-Standlicht, zumindest als Club- und Comfort-Modell. Was Du meinst, ist, dass eine gemeinsam (!) für TFL und Standlicht genutzte Leuchte beim Einschalten des Abblendlichts von TFL- auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden muss.


    Das stimmt so ebenfalls nicht und ist bereits gerichtlich entschieden worden. Wenn Beleuchtungspflicht besteht, darf nicht mit Standlicht allein gefahren werden. Wenn KEINE Beleuchtungspflicht besteht, darf auch Standlicht eingeschaltet sein: https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

    Aber genau so funktioniert es bei mir. An der Schaltung wurde nichts verändert. Vielleicht ist es hier in Österreich anders geregelt als in Deutschland.

    ... ich weiß nicht, was an §17 STVO falsch zu verstehen ist? - "2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."

    Irgendwelche Gerichtsurteile sind da irrelevant. Bindend ist die aktuell gültige Fassung der STVO. So lange so ein Gerichtsurteil da nicht eingearbeitet wird, ist es einfach nur "Schall und Rauch".

    Und das TFL darf nicht bei schlechter Sicht benutzt werden - was sich daraus ergibt, dass bei schlechter Sicht die Hauptscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer benutzt werden müssen. Diese dürfen wiederum nicht zusammen mit dem TFL leuchten.

    Und daraus ergibt sich das doch.

  • ... ich weiß nicht, was an §17 STVO falsch zu verstehen ist?

    Dein Problem ist, dass Du nur einen Dir genehmen Satz liest anstatt die gesamte Regelung respektive die Stellungnahme bzw. das Urteil. Nicht umsonst schrieb das Ministerium:


    Zitat

    Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)

    allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17

    Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht

    voraus.

  • Irgendwelche Gerichtsurteile sind da irrelevant.

    Urteile sind gelebtes Recht. Die Richter sind nur an das Gesetz gebunden und haben natürlich Auslegungsspielraum.

    Dabei sind die Urteile schon relevant, denn daran sind die im Verfahren Beteiligten gebunden! Selbst Volljuristen nehmen mehr als oft die Kommentare der Gesetze (diese bestehen aus einer Ansammlung von Musterurteilen und weitern Ausführungen) zur Hand.

    ... Sage das mit dem "Schall und Rauch" bitte dem zuständigen Richter und du hast einen neuen Freund ;)

    Vitara S Allgrip 2016

    Ignis C+ Allgrip 2017

  • Unser Crossy hat auch serienmäßig die von Tanktop beschriebene Schaltung. Frank, da ist nix gebastelt.

    Zum Urteil, beim Fahren mit Standlicht bei Helligkeit, spricht der Jurist von Übererfüllung und die wird nicht geahndet.

    ... dann wird es abgedimmt oder für dieses Fahrzeug gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Es kommt ja vor, dass durch das Design diese vorgaben nicht genau erfüllt werden können, dann holen sich die Hersteller für den entsprechenden Geltungsbereich eine Ausnahmegenehmigung.

    Und irgendwelche gerichtliche Entsheidungen gelten nur für den jeweiligen Fall, sonst müsste jeder Polizist einen Möbelwagen mit Akten mit sich führen, um alle jemals für den Straßenverkehr getroffenen entscheidungen parat zu haben.