Rücklicht automatisch mit Tagfahrlicht

  • Gesetze und Regelungen bedürfen im Zweifelsfalle immer der Auslegung durch Gerichte. Diese lesen die Texte dann aber i.d.R. auch komplett...



    dann wird es abgedimmt oder für dieses Fahrzeug gibt es eine Ausnahmegenehmigung.


    Nein, es geht um keine Ausnahmegenehmigung. Vielmehr hast Du Dich verbissen und verwechselst Stand- mit Abblendlicht.


    Da hast Du noch richtig zitiert:

    Wenn jetzt das (Fahr-) Licht eingeschaltet wird, muss sich lt. STVZO das Tagfahrlicht ausschalten. Es sei denn, die TFL werden auch als Positions- bzw. Standlicht genutzt, dann muss die Leuchtstärke des TFL aber bei einschalten der übrigen Stand- bzw. Positionsleuchten auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden.

    Richtig, denn FAHRLICHT ist ABBLENDLICHT!


    Dann hast Du Dich etwas später zum Standlicht verstiegen:

    Wenn die TagFahrLeuchten in die Standlichtschaltung mit einbezogen werden sollen, dann müssen sie bei einschalten des Standlichtes auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden.

    Falsch!

  • dann musst du die Richter fragen, die anders geurteilt haben ??

    ... so lange so was nicht in der STVO steht, ist es nicht bindend. Denn wie soll das gehen, das würde dann voraussetzen, dass jeder Verkehrsteilnehmer/Polizist alle jemals gefällten Gerichtsurteile kennt. Absurd! =O

  • ... mit dem Einschalten des Fahr. bzw. Ablendlichtes schaltet man automatisch das Standlicht ein - das ist nun mal technisch so bedingt. Also nicht falsch. Technisch ist ist es meist so, dass dafür Mehrstufige Schalter verwendet werden, erste Stufe - Standlicht, zweite Stufe zusätzlich zum Standlicht das Fahr-, bzw, Abblendlicht. In beiden fällen muss das TFL aus oder abgedimmt werden.


    Außerdem geht es Dir hier ja nicht um die Lösung dieses teschnischen Problemes, wie man schön aus Deinen Ausführungen erkennen kann, Dir geht es hier nur darum, mir ans Bein zu pinkeln.

  • Außerdem geht es Dir hier ja nicht um die Lösung dieses teschnischen Problemes, wie man schön aus Deinen Ausführungen erkennen kann, Dir geht es hier nur darum, mir ans Bein zu pinkeln.


    Eine sehr bezeichnende Art, zuzugeben, dass Du mal wieder falsch gelegen und Dich zu Unrecht allen Instanzen überlegen gefühlt hast.

  • ...

    Eine sehr bezeichnende Art, zuzugeben, dass Du mal wieder falsch gelegen und Dich zu Unrecht allen Instanzen überlegen gefühlt hast.

    ... wo hab ich den falsch gelegen?

  • ... und außerdem geht es hier nicht darum, ob ich was verwechselt oder falsch geschrieben habe - sondern darum, ob man zusammen mit dem Standlicht das TFL betreiben darf und da sage ich ganz klar Nein!


    Geht zur nächsten DEKRA oder TÜV und fragt dort nach, ob man das TFL zusammen mit dem Standlicht an haben darf - die werden auch nein sagen.

  • Also ich habe mir jetzt mal die Österreichische StVO und das KFG angesehen und konnte nichts finden, was GEGEN eine gleichzeitige Verwendung von TFL und Begrenzungslicht spricht.


    Ich wüsste auch nicht, warum das nicht erlaubt sein soll? Es wird ja niemand gefährdet, wenn mein Auto mit TFL UND Begrenzungslicht daher kommt.

  • Also ich habe mir jetzt mal die Österreichische StVO und das KFG angesehen und konnte nichts finden, was GEGEN eine gleichzeitige Verwendung von TFL und Begrenzungslicht spricht.


    Ich wüsste auch nicht, warum das nicht erlaubt sein soll? Es wird ja niemand gefährdet, wenn mein Auto mit TFL UND Begrenzungslicht daher kommt.

    ... es geht unter anderen auch darum, dass ein stehendes Fahrzeug nicht mit einem fahrenden verwechselt werden kann. Denn wenn es die Situation erfordert und man schaltet im dunkeln das Standlicht ein um das stehende Fahrzeug lt. STVO zu beleuchten, dann würden bei der Schaltung Standlicht+TFL ja auch die TFL mit brennen, und das darf in diesem Fall nicht sein.

  • ... es geht unter anderen auch darum, dass ein stehendes Fahrzeug nicht mit einem fahrenden verwechselt werden kann. Denn wenn es die Situation erfordert und man schaltet im dunkeln das Standlicht ein um das stehende Fahrzeug lt. STVO zu beleuchten, dann würden bei der Schaltung Standlicht+TFL ja auch die TFL mit brennen, und das darf in diesem Fall nicht sein.


    Das TFL schaltet sich aber glaube ich nur ein, wenn der Motor läuft. Bin mir jetzt aber nicht wirklich sicher. Muss ich nach der Arbeit ausprobieren.

  • Ja tfl geht nur mit laufenden Motor oder auch dann wenn die Start-Stopp Automatik an der Ampel den Motor aus macht.


    Ansonsten ist alles gesagt, wer in seiner eigenen Welt lebt soll halt da bleiben. Ich bin hier raus.

  • ... und außerdem geht es hier nicht darum, ob ich was verwechselt oder falsch geschrieben habe - sondern darum, ob man zusammen mit dem Standlicht das TFL betreiben darf und da sage ich ganz klar Nein!

    Dass Du hier Stand- und Fahrlicht verwechselst, ist kein verzeihlicher kleiner Tippfehler wie etwa "das" und "dass", sondern für den Sachverhalt von herausragender, entscheidender Bedeutung. Da hilft es auch nichts, dass Du jetzt versuchst, Dich auf diese sehr offensichtliche und wenig seriöse Art herauszureden.


    Jeder, der nicht allzu schlichten Gemüts ist, wird unmittelbar zur Kenntnis nehmen:


    - Frank will es besser wissen als das Bundesverkehrsministerium.


    - Frank will es besser wissen als eine Richterin.


    - Frank will herausgefunden haben, dass Suzuki seine deutschen Modelle im Widerspruch zur deutschen Gesetzgebung programmiert.


    Die Schlüsse, die daraus zu ziehen sind, drängen sich auf und bedürfen keiner weiteren Ausbreitung.

  • um allem aus dem Weg zu gehen ,wer verbietet dir mit Fahrlicht den ganzen Tag zu fahren auf der BAB z-b hab ich das immer an ,somit haste Rückleuchten auch an -

  • Ist das dein Ernst !!! :huh: Mehr Stromverbrauch, mehr Lichtmaschinenleistung = mehr Spritverbrauch . Umweltsünder :D.:saint:

    greta fährt ja nicht mit;(;(;(:D:D:D

    besser mehr Strom verbrauch und gesehen werden als Tot und wenig verbrauch||

  • DIDI kann man das Tagfahrlich eigentlich irgendwo ausschalten ,wenn ich Nachts im Wald bin ist das Mist ,ich meine beim S cross

  • ... das ist einfach nur lächerlich, was Du Dir hier zurechtbastelst, denn es ist unerheblich, ob ich Fahrlicht oder Standlicht geschrieben habe, denn das Standlicht ist auch automatisch beim Fahrlicht an und es ging darum ob das TFL zusammen mit dem Standlicht an sein darf.


    Nächster Punkt, nenne mir doch bitte genau den Punkt mit genauer Quellenangabe, wo das Bundesverkehrsministerium etwas anderes sagt als die STVO bzw. STVZO und dort sozusagen diesen Punkt außer Kraft setzt, und bitte auch genau den Punkt in der STVOSTVZO der hiermit außer Kraft gesetzt wird.


    Weiter, was eine Richterin sagt, interessiert mich nur dann, wenn mein Name im Geltungsbereich des Urteils auftaucht, es sei denn es ist ein Grundsatzuteil gesprochen worden, dann geht es alle was an. Denn bei jeden Urteilsspruch wird genau definiert zu welche Sache und für welche Personen es gültig ist.


    Zum letzten - bitte mal genau aufzeigen, und mit Textstellen belegen, wo ich behaupte, herausgefunden zu haben, dass SUZUKI was falsch programmiert hat.


    Da bin ich mal gespannt, was jetzt kommt ...

  • DIDI kann man das Tagfahrlich eigentlich irgendwo ausschalten ,wenn ich Nachts im Wald bin ist das Mist ,ich meine beim S cross

    Nein, zumindest gibt es keine legale Möglichkeit, da das TFL Bestandteil der Zulassungsvoraussetzung ist.

    Wobei es da tatsächlich Interpretationsmöglichkeiten gibt.

    Erstens, gilt im Wald keine StVO :D (die müssen dann aber beim Verlassen des Waldes automatisch angehen :D)

    Zweitens, widersprechen sich meiner Meinung nach die europäische Zulassungsverordnung und die StVO. Die StVO erlaubt sie unter bestimmten Bedingungen und die Zulassungsverordnung schreibt sie für Neuzulassungen ab xx.xx.xxxx vor. Bin aber glücklicherweise kein Jurist.


    Das wäre doch eine schöne Frage der Jägervereinigung an Suzuki, weil sie sonst keine Jimnys mehr kaufen könnten :saint:. Wäre auf eine Antwort sehr gespannt.;)

  • Jeder, der nicht ganz so vernagelt ist wie Du, braucht nur Deine unsäglichen Behauptungen hier im Thread und die von Tanktop verlinkte Stellungnahme des Ministeriums sowie des Gerichtsurteils zu lesen. Da bedarf es keiner erneuten Wiederholungen, das ist alles selbsterklärend - sehr zu Deinen Ungunsten. Dass Du nicht in der Lage bist, das einzusehen und zu verstehen, ist nicht mein Problem, sondern allein Deinem hier im Forum inzwischen hinreichend bekannten Altersstarrsinn und Deiner alles überstrahlenden Einbildung, grundsätzlich und in jeder Disziplin mehr Ahnung zu haben als alle anderen, zuzurechnen.