Gesetze und Regelungen bedürfen im Zweifelsfalle immer der Auslegung durch Gerichte. Diese lesen die Texte dann aber i.d.R. auch komplett...
dann wird es abgedimmt oder für dieses Fahrzeug gibt es eine Ausnahmegenehmigung.
Nein, es geht um keine Ausnahmegenehmigung. Vielmehr hast Du Dich verbissen und verwechselst Stand- mit Abblendlicht.
Da hast Du noch richtig zitiert:
Wenn jetzt das (Fahr-) Licht eingeschaltet wird, muss sich lt. STVZO das Tagfahrlicht ausschalten. Es sei denn, die TFL werden auch als Positions- bzw. Standlicht genutzt, dann muss die Leuchtstärke des TFL aber bei einschalten der übrigen Stand- bzw. Positionsleuchten auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden.
Richtig, denn FAHRLICHT ist ABBLENDLICHT!
Dann hast Du Dich etwas später zum Standlicht verstiegen:
Wenn die TagFahrLeuchten in die Standlichtschaltung mit einbezogen werden sollen, dann müssen sie bei einschalten des Standlichtes auf Standlichtstärke heruntergedimmt werden.
Falsch!