Fahren mit nicht eingetragener Reifengröße

  • Guten Morgen zusammen. Vielleicht kennt sich wer aus und kann mir paar allgemeine Fragen zum Thema nicht eingetragene Reifen + Felgen in Bezug auf Tüv/Verkehrskontrolle geben. Mir ist beim Winterreifen bestellen aufgefallen das im Fzg-Schein beim Swift Sport NZ als einzige Reifengröße 195/50 R16 drin steht. Bis dato bin ich die Serienfelgen mit Originalreifen in 195/45 R17 gefahren. Muss ich das nachtragen lassen oder geht das so durch wenn die Freundlichen mich doch mal kontrollieren sollten?


    Danke und Gruß Christian

  • Also nur wenn der Reifen eingetragen ist ,ist es zulässig ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und das kann teuer werden .

    Würde auf jedenfall überprüfen ob es eingetragen wird

    Schau mal in co paeiren nach ob da noch was steht

  • ... mittlerweile steht in den neuen Zulassungspapieren nur noch eine Rad-Reifengröße. Für andere Größen muss man dann Papiere - ABE/Gutachten mit sich führen, aus denen hervor geht, dass diese Größe, ggf. unter Auflagen, mit diesem Fahrzeug gefahren werden kann. Die Polizei kann ja jetzt mobil online auf die Fahrzeugdaten zugreifen und sehen, was an Zusatzteilen und unter welchen Auflagen an diesem Fahrzeug erlaubt ist.


    Früher, bis 2005 war es noch so, dass alles in der Zulassung eingetragen sein musste.

  • Die Polizei kann ja jetzt mobil online auf die Fahrzeugdaten zugreifen und sehen, was an Zusatzteilen und unter welchen Auflagen an diesem Fahrzeug erlaubt ist.

    .. das ist die sogenannte KBA Abfrage beim Kraftfahrt Bundesamt. Diese funktioniert aber nur innerhalb Deutschlands. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sicherheitshalber eine Kopie des CoC Papiers oder die ABE mitführen.

  • Wie gesagt es ist die Serienmäßige Bereifung und Felge ohne irgendwelche Fahrwerksänderung. Abe und Gutachten sollten somit hinfällig sein da alles im Auslieferungszustand ist. Geht mir nur darum ob ich das jetzt extra nachtragen lassen muss oder ob das so abgedeckt ist zwecks Kontrolle etc.
    In der Betriebsanleitung ist das 17“Rad unter Bereifung aufgeführt und die 16“ die bei mir im Schein eingetragen ist als Winterreifengröße empfohlen.

    In den restlichen Unterlagen muss ich dann wohl heut Abend mal gucken.

  • Wie oben bereits erwähnt, ist in den Papieren nur eine Reifengröße, in der Regel die Kleinste, eingetragen. Alle anderen ab Werk zugelassenen Rad-Reifen-Kombinationen kannst Du im CoC nachlesen. Auf diese Daten kann sowohl Polizei, als auch TÜV zugreifen, musst also nichts zwingend mitführen. Wenn, dann würde ich auch nur eine Kopie des CoC mitführen, da es doch ein relativ wichtiges Papier ist.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...


    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Für alle die finanziert haben, die Papiere liegen bei eurer Bank, zusammen mit dem Brief ?

    die geben dir aber eine Kopie, wenn du erklärst wofür du sie brauchst.

    Nochmal, ich wohne hier im Dreiländereck. Ich habe immer eine Kopie dabei, weil weder in Lux noch F können die eine KBA Abfrage machen.

  • Ok dann weiß ich Bescheid. Werd mir die Kopie ins Auto legen was grenznah zur Schweiz wohl nicht die schlechteste Idee ist.


    Einen Dank an alle für die Antworten


    Gruß Christian

    Eben und die schweiz ist nicht eu haben noch andere Gesetze da zählt eine ABE nicht

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  • ... aber mal andersrum gedacht - wenn die in den Ländern außerhalb Deutschlands nicht abfragen können, was am Auto zulässig ist, wie und weswegen wollen die einen denn da belangen?:/

  • ... aber mal andersrum gedacht - wenn die in den Ländern außerhalb Deutschlands nicht abfragen können, was am Auto zulässig ist, wie und weswegen wollen die einen denn da belangen?

    ...der Fahrzeugführer ist in der Beweispflicht. Wenn denen im Ausland was merkwürdig vorkommt, bleibt die Karre halt stehen bis du Dokumente vorweist.

    Ob in Deutschland das rosa Blinklicht auf dem Dach ABE hat, interessiert einen Schweizer Polizisten nicht. Andre Länder - andere Vorschriften.

    Ein paar Beispiele: Warntafel an Heckträger in A, CH, E oder Fangseil beim Hängerbetrieb in NL, A, CH ..... das liese sich fortsetzen...

  • ...der Fahrzeugführer ist in der Beweispflicht. Wenn denen im Ausland was merkwürdig vorkommt, bleibt die Karre halt stehen bis du Dokumente vorweist.

    Ob in Deutschland das rosa Blinklicht auf dem Dach ABE hat, interessiert einen Schweizer Polizisten nicht. Andre Länder - andere Vorschriften.

    Ein paar Beispiele: Warntafel an Heckträger in A, CH, E oder Fangseil beim Hängerbetrieb in NL, A, CH ..... das liese sich fortsetzen...

    ... soviel zum einheitlichen Europa.:/ Also wenns ins Nachbarland geht erst mal über deren Vorschriften schlau machen.

  • Das musstest du vor der EU auch schon. Verschärfend kommt hinzu , dass Cargocrew von der Schweiz gesprochen hat ??

    ... dass früher das so war ist ja klar, aber das ist doch immer das Argument für die EU - dass angeblich alles vereinfacht und vereinheitlicht ist. Und außerdem war ja auch von E, NL, LUX, A die Rede, also doch nicht so verschärft.:)^^

  • Wir sprechen hier von Serien Rad/Reifen-Kombinationen. In die "Zulassung" wird nur noch die kleinste zugelassene Rad/Reifen-Kombination eingetragen. Alle anderen vom Hersteller freigegebenen Rad/Reifen-Kombination stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC= European Community Certificate of Conformity).


    Beim NZ müssten das sein:


    195/45 17" auf 6,5x17" ET50

    195/45 17" auf 6x17" ET50

    195/50 16" auf 6x16" ET50


    Diese Räder kannst du ohne weitere Papiere auf dem NZ fahren. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC= European Community Certificate of Conformity gilt auch in der Schweiz.

  • Woher weist du das das in der Schweiz gilt da steht EG und die Schweiz ist nicht in der EU also muss sie sich nicht dran halten nur was in den Papieren steht ,wer Führt die COC Papier mit

  • Woher weist du das das in der Schweiz gilt da steht EG und die Schweiz ist nicht in der EU also muss sie sich nicht dran halten nur was in den Papieren steht ,wer Führt die COC Papier mit

    ... es gibt Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union worin von der Schweiz diverse Vorschriften, Regelungen o.ä. übernommen bzw. anerkannt werden.

    In der Schweiz können Fahrzeuge auch nur mit COC-Schein zugelassen werden, siehe hier: https://www.ag.ch/media/kanton…67-02_Was_ist_ein_COC.pdf

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