Eintragung Reifengröße auf Original SSS Felge

  • Nabend zusammen,



    Ich möchte gerne eine andere Reifengröße auf den Originalen SSS Felgen fahren.

    Aktuell sind 195/45 R17 drauf und ich möchte auf 205/40 R17 wechseln.

    Hat das schon jemand eingetragen bekommen,wenn ja mit welchem aufwand?

    Der DEKRA Prüfer gestern meinte das ginge nicht:/


    Gruss Sascha

  • Nimm lieber 205/45 R17, die sind einfacher einzutragen.

    Hier ist ein Vergleichsgutachten für eine Felge mit den selben Maßen wie die Originale:

    https://www.felgenshop.de/gutachten/917602

    Für 205/40 ist die Felge zu schmal. Das trägt so gut wie niemand ein. Und dazu wirst du auch kein Vergleichsgutachten finden.

  • Stimmt doch gar nicht.


    ich hab 205/40R17 auf den Original Felgen eintragen lassen zusammen mit dem gewindefahrwerk und die selbe dimension auch auf den neuen sommerfelgen, die ein halbes zoll breiter sind.


    das passt alles wunderbar, steht nicht über, schaut nicht komisch aus.


    bei 205/45R17 zeigt der tacho eher zu wenig an, als klassisch ein wenig zu viel.

  • Ich habe nicht gesagt dass 205/40/17 überhaupt niemand einträgt.

    Wenn der Prüfer das auf seine Kappe nimmt ist es ja gut.

    Aber in und um Köln z.B. trägt das niemand ein weil 6,5J-Felge zu schmal ist für 205/40.

    Ab 7J ist das dann kein Problem mehr.

    Erst ab 205/45 tragen die für die O-Felge mit 6,5J ein, weil wegen der höheren Flanke der Reifen dann nicht mehr "gequetscht" wird.

    Wie gesagt, es gibt Einzefälle die das eintragen, aber ist dann wie Würfeln.

    "Offiziell" geht das nicht. Gibt ja auch keine 6,5J-Zubehörfelgen wo 205/40 R17 freigegeben sind.

  • Aber in Bergheim gibt/gab es jemanden, der das nach §19 einträgt. Aber, wie schon beschrieben, es besteht keine Grundlage für eine §19 Entragung. Wenn das jedoch ein Prüf-Ing. auf seine Kappe nimmt, ist ja alles in Ordnung.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

  • Macht keinen Sinn. Wenn die für 205/45 net zu schmal ist dann für 205/40 auch net. Die breite des Reifens ändert sich nicht sondern lediglich die Flankenhöhe.

    Bei der geringeren Flankenhöhe wird der Reifen aber mehr in die Felge "reingezogen".

    Bei höherer Flankenhöhe steht der Reifen dabei nicht so unter Spannung.

    Deshalb sind die auch bei keiner 6,5J R17-Zubehörfelge im Gutachten aufgeführt.

    Die 45er aber schon.

    Frag den TÜV-Prüfer deines Vertrauens, der kann das bestimmt besser erklären als ich.

    Letztendlich steht es jedem frei die 40er eintragen zu lassen (oder es zumindest zu versuchen).

    Ich habe es monatelang bei verschiedenen Stellen versucht und es hat nicht geklappt.

    Die 45er wurden sofort eingetragen ohne irgendwelche Probleme. Weil es dazu eben Vergleichsgutachten gibt.

    Deshalb kann ich (aus meiner Sicht) eben nur zu 205/45 R17 auf O-Felge raten.

    Ist viel einfacher die durch den TÜV zu kriegen.

  • Ist doch ganz einfach. Die 6,5J Felge ist ~ 167mm breit. Bei einer Reifenbreite von ~ 205mm ergibt sich da automatisch ein Problem, je schmaler die Flanke ist.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

  • Ja also da muss man unterscheiden zwischen der technischen Möglichkeit so einen Reifen auf der 6,5er Felge zu fahren und der Einfachheit der Eintragung. Technisch spricht da absolut nix dagegen. Klar desto breiter der Reifen wird desto balloniger wird es. Aber laut der Liste würde sogar noch nen 215er drauf passen.


    Die Eintragung ist natürlich leichter wenn es nen Vergleichsgutachten dazu gibt. Verständlich das der 0815 Hinterhof Tüv damit eher zurecht kommt als wenn du nur mit ner Reifen Freigabe da ankommst. Ändert aber nichts daran das beides technisch ohne weiteres möglich ist und auch bei manchen so eingetragen wird.

  • so.

    hab in einer chat history 2 fotos von letztem jahr gefunden


    hier steht nichts über, es ist auch nichts "ballonig" - hat eine schöne gerade flanke


    sind die kleber Kristall alp in 205/40 auf der originalen 6,5er felge.


    Im sommer fahre ich 205er auf einer 7er felge, die haben dann wieder einen minimalen stretch - schaut sportlicher aus

  • Ist aber auch eine Komfort-Frage.

    Da die 205/40er so ziemlich alle "Xtra-Load" sind, also eine ziemlich steife Flanke haben, fährt sich eine 205/45er etwas "weicher" weil eben mehr "Luftpolster".

    Und der Wegstreckenzähler zeigt etwa 2% weniger an. Also bei 100.000 km Laufleistung stehen nur 98.000 auf der Uhr ;-)


  • Auch wenn sie hier schon öfter gepostet wurde, lt. Liste der ETRTO gehen max. 215er und minimal 185er.

    Für die Theoretiker unter euch, die Felgenbreite in Zoll bezieht sich auf das Innenmaß nicht auf die gesamte Felgenbreite. Meine 7*17 ATS sind 205mm breit. Die 177,8mm lt. Rechnung sind im Felgenbett gemessen.


    Mein TÜVer hat mich bei der Abnahme gefragt was ich auf der 6,5er Felge haben will. 215/40 oder 205/40. Er war dann bei 205/45 etwas erstaunt, aber im Winter darf ruhig etwas mehr Komfort sein.

  • Dazu mal eine rein sachliche Überlegung:

    Die ETRTO-Liste ist ja eigentlich nur eine Empfehlung, nichts wirklich Verbindliches.

    Man muss auch im Hinterkopf behalten, der TÜV-Prüfer der was anderes als das von Suzuki für die Originalfelgen vorgegebenes einträgt, haftet vollumfänglich selbst dafür.

    Es gibt von Suzuki ja keinerlei Freigaben oder Gutachten für was anderes als eben 195/45/17 für die O-Felgen.

    Und ich habe auch keinerlei Zubehörfelgen in 6,5Jx17 gefunden wo 205/40/17 oder sogar 215/40/17 drinstehen, egal für was für ein Auto.

    Wer sowas findet, bitte mal ABE oder Gutachten hier posten.

    Also liegt es einzig im Ermessen des Prüfers das zu genehmigen. Wie gesagt, der Prüfer haftet dann vollumfänglich für die Genehmigung und ist Haftbar wenn der Reifen von der Felge fliegt oder sonstwas passiert.

    Das ist ja auch kein "normaler" TÜVer der das ohne irgendwelche Gutachten nach §21 genehmigen kann, sondern ein amtlich anerkannter Sachverständiger.

    Das sind auch nur Menschen, dem einem ist das egal, der genehmigt (fast) alles, der andere nimmt seinen Job Ernst weil er nicht in evtl. Haftung genommen werden werden will und er weiß dass er u.U. Verantwortung über Leben und Tod hat (übertrieben ausgedrückt).

    Mal folgende Überlegung: Man hat 215/40/17 auf der 6,5J-Felge eingetragen bekommen, kommt dann bei nächster Gelegenheit in eine allgemeine Verkehrskontrolle der "SOKO-Tuning" oder irgendwelchen Polizisten die sich noch Sterne verdienen wollen.

    Der "geschulte" Polizist zweifelt die Eintragung als "Gefälligkeitsgutachten" an, legt das Fahrzeug still, läßt einen Schlepper kommen und führt es einem anderen Sachverständigen vor.

    Und dieser Sachverständige sagt "Nein, das ist so nicht zulässig." Dann hat man ein riesen Problem, kein Auto und einen Haufen Kosten am Hals.

    Vor allem wenn man in Österrich oder der Schweiz unterwegs ist könnte das richtig problematisch werden.

    Dann doch lieber auf Nummer sicher gehen und 205/45/17 eintragen lassen (dazu gibt es ja Vergleichsgutachten von Zubehörfelgen) anstatt sich irgendeinen Prüfer suchen der an einem guten Tag mal 205/40 oder sogar 215/40 auf die schmalen Felgen einträgt.


    Falls ich mit diesen Überlegungen falsch liege möge man mich berichtigen, ging mir halt so durch den Kopf.

    Gibt genug BMW- oder Mercedes-Fahrer die trotz eingetragener Klappenauspuffanlage und irgendwelchen RAD-Reifen-Kombinationen oder Fahrwerken plötzlich zu Fuß gingen ;-)

  • Das war Mal so, da liegst du durchaus richtig. In Hessen wird inzwischen seit Jahren von zentraler Stelle über Eintragungen entschieden, beim TÜV Rheinland muss alles dokumentiert, begründet, und zentral hinterlegt werden (seit letztem Jahr). Was andere TÜV Stellen angeht habe ich keine Erfahrung, aber kann mir vorstellen dass es inzwischen ähnlich ist.


    Ebenso läuft das mit dem anzweifeln der Eintragung anders. Der Prüfingenieur der das gegenprüfen soll, prüft die Datenbank auf die Begründung der Eintragung und gleicht das mit dem Fahrzeug ab. Da geht es nicht drum ob er das eintragen würde, sondern ob die Eintragung nachvollziehbar ist.