Taglicht funktioniert nach Scheinwerfer Tausch nicht mehr

  • HI zusammen


    Mein Ignis von Bj. 2017 brauche neuen Scheinwerfer weil auf einer Seite der LED Balken nicht mehr ging und offenbar kurz schloß (lt. Werkstatt), also, neuer Scheinwerfer her - und nun - es funkt das Taglicht nicht mehr in der "auto" Stelllung - heißt, per automatik ist s jetzt finster - und das kuriose - die Werkstatt findet den Fehler nicht.


    Schön langsam nervt mich die Geschichte gewaltig. Seit Tagen wird herumgebastelt herumgesucht und sie finden nichts.

    Deshalb - vielleicht hat hier von euch jemand ne Idee woran es liegen könnte?


    LG Ella

  • Nur zum Verständnis: der LED-Balken ist doch das Tagfahrlicht, oder? Also vor und nach dem Tausch bleibt das Fehlerbild gleich? Nach wie vor tritt das Problem nur einseitig auf? In Schalterstellung "aus" funktioniert das Tagfahrtlicht?

  • vor dem Tausch funktionierte es, nur viel es auf einer Seite aus deshalb auch der Scheinwerfertausch . Nach dem Tausch funktioniert es nicht mehr in der "auto" Stellung und da beideseits.

  • richtig - war es aber immer schon.

    (das es in off eigentlich auch hätte leuchten sollen, erfuhr ich jetzt erst, hab ihn als Vorführer gekauft und da leuchtete das schon nicht in der off Stellung, nahm an das dass normal sei so. Hab jedoch noch Garantie, aber der Fehler wird trotzdem nicht gefunden)

  • Dann war es schon immer falsch. In Stellung "aus" muss es leuchten, wenn man fährt.


    Wenn die grobe Verkabelung inklusive Sicherung und etwaiger Relais intakt ist (das kann ja wohl jede Werkstatt feststellen), wird es wohl am Steuergerät liegen.

  • Habe jetzt erst den Nachtrag zur off-Stellung gesehen. Eventuell wurde da ursprünglich eine falsche Programmierung (für anderes Land) vorgenommen. Dass es sich nach dem Tausch anders verhält, ist dennoch kurios. Viel mehr als einen anderen Händler aufzusuchen, fällt mir da auch nicht mehr ein.

  • das kann und wird möglicherweise auch so sein, dennoch keine Erklärung weils ja vor dem Tausch anstandslos funkte... na ich hoffe die bekommen was über n Gebietsleiter raus.. der ist mittlerweile auch involviert.

  • ... die können mit einem Diagnoseprogramm nicht feststellen, woran es liegt?:/Oder haben die da kein OBD2 Terminal gehabt?

  • Nach endlosen drei Wochen kann ich nun sagen - Problem behoben. Allerdings musste ich dafür erst in einer andere Fachwerkstatt.


    was das Problem war? .... eine unglaubliche Sicherung


    Und die vorige Werkstatt tauschte, Scheinwerfer, tauschte Steuergerät - und kam jetzt zum Schluß Suzuki hätte nun genug denn irgendwann müsse es ja mal reichen - würde daher nicht weiterzahlen. Dabei war es ne lächerliche Sicherung um sage und schreibe 1,38 Eur!!!

    Es ist so unglaublich das ich es noch immer nicht fassen kann......


    ich bin ja mal gespannt ob die mir ne Rechnung schicken - u.a. vom Steuergerät - was nicht mal eingereicht wurde zur Garantie - wollten sie wohl von mir kassieren.


    eine ohne Worte verbleibende Ella47

  • ... solchen Werkstätten sollte Suzuki die Zusammenarbeit entziehen. :/ Oder ne Fahrradwerkstatt draus machen ...

  • danke Force - ich ruf bei denen morgen ohnehin mal an um ihnen einiges zu erzählen was die denen verrechnen werden (Scheinwerfer, - Steuergerät noch nicht eingereicht - evtl in der Hoffnung ich wär so blöd und zahl es ihnen privat ) und was da generell los war -

    und was letztendlich die lächerliche Ursache war.


    Sollten die tatsächlich die Frechheit besitzen und ne Rechnung schreiben trotz Garantie, können sie sicher sein das ne Anzeige folgt denn das alles stinkt mir ein wenig zu sehr.

  • Eine Anzeige setzt voraus, dass zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür vorliegt, eine Straftat sei begangen worden. Man kann von einer Werkstatt, in der bei Scheinwerferausfall nicht mal die Sicherungen überprüft werden, halten, was man will - strafbar gemacht hat sich dort aber eher niemand, weil Inkompetenz und Blödheit zunächst mal nicht ungesetzlich sind. Sollten Kosten in Rechnung gestellt werden, mit denen man nicht einverstanden ist, sollte man sich eher an einen Anwalt und in Abstimmung mit diesem an die Schiedsstelle bzw. Innung des KFZ-Handwerks wenden. Sofort eine Betrugsabsicht und damit eine Straftat zu unterstellen, kann kontraproduktiv sein.

  • Eine Anzeige setzt voraus, dass zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür vorliegt, eine Straftat sei begangen worden. Man kann von einer Werkstatt, in der bei Scheinwerferausfall nicht mal die Sicherungen überprüft werden, halten, was man will - strafbar gemacht hat sich dort aber eher niemand, weil Inkompetenz und Blödheit zunächst mal nicht ungesetzlich sind. Sollten Kosten in Rechnung gestellt werden, mit denen man nicht einverstanden ist, sollte man sich eher an einen Anwalt und in Abstimmung mit diesem an die Schiedsstelle bzw. Innung des KFZ-Handwerks wenden. Sofort eine Betrugsabsicht und damit eine Straftat zu unterstellen, kann kontraproduktiv sein.

    ... na ja - so lange die nur den Sicherungswechsel in Rechnung stellen, ist alles in Ordnung. Denn Sicherungen fallen ja nicht unter Garantie und Gewährleistung da ein Verschleißteil. Wenn allerdings eine Rechnung gestellt wird, die nicht den Tatsachen entspricht, dann ist das (Rechnungs-)Betrug.

  • eben so sehe ich das auch Frank0307 und ne Rechnung für s Steuergerät kommt bestimmt denn das wurde bei der Garantie nämlich gar nicht eingereicht - somit ......


    und die Sicherung in der zweiten Werkstatt hab ich klarerweise privat bezahlt.


    Weiters habe ich Suzuki Kundendienst über deren Machenschaften informiert - damit die auch Bescheid wissen und denen hoffentlich auf die Finger schauen wie auch immer.....