Lenker Lautstärke Wackelkontakt

  • ... nach 1,5 Jahren ist ja noch Gewährleistung drauf - also ab zum Händler.

  • Dem Verkäufer nach eineinhalb Jahren nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Verkauf bestand wird wahrscheinlich schwierig und wenn man, aus welchen Gründen auch immer ;), keine Garantieansprüche hat wird es wahrscheinlich nicht einfacher.

  • du musst dem Verkäufer doch nichts nachweisen? Es könnte auch die wickelfeder sein falls es bei bestimmten Lenkerpositionen auftritt. Aber wie gesagt nach 1,5 jahren halt einfach garantie nutzen

  • Dem Verkäufer nach eineinhalb Jahren nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Verkauf bestand wird wahrscheinlich schwierig und wenn man, aus welchen Gründen auch immer ;), keine Garantieansprüche hat wird es wahrscheinlich nicht einfacher.

    ... wenn Du nicht hingehst, dann war es das - dann bleibst Du auf den Schaden selber sitzen - in Deutschland gilt 2 Jahre Gewährleistungsrecht - was meinst Du wohl, warum es diese 2 jahre gibt, weil sich versteckte Mängel, Materialfehler, Fertigungsfehler, Montagefehler nicht immer innerhalb eines halben Jahres zeigen.

    Die Probleme mit den Kupplungen beim Ignis werden ja auch anstandslos, weit nach den 6 Monaten kostenfrei beseitigt und die Kupplung ist sogar ein Verschleißteil.

    Außerdem kann es sein, dass dieses Teil von der zusätzlichen Herstellergarantie abgedeckt ist. Diese Garantie ist aber nur aktiv, wenn Du die Garantiebedingungen (Durchsichten) eingehalten hast.

    Die zweijährige Gewährleistung ist aber unabhängig von der Garantie, weil der Verkäufer Dir im Kaufvertrag ein mängelfreies Fahrzeug versprochen hat und da ist er 2 Jahre dran gebunden.

    Und nicht verwechseln, Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Sachverhalte, Gewährleistungsrecht hat man in D immer, Garantie nur wenn man genau die Garantiebedingungen eingehalten hat.

    Auch diese Beweislastumkehr nach 6 Monaten sollte nicht abschrecken, sie bedeutet nur, dass der Händler nach 6 Monaten prüfen kann, ob Du den Mangel nicht selber verursacht hast. Wenn es keine Anhaltspunkte gibt, dass Du für den Mangel verantwortlich bist, und das schleißt nicht die normale Benutzung ein, dann ist der Händler innerhalb dieser 2 Jahre verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Das gilt natürlich nicht für typische Verschleißteile wie Reifen, Wischergummies, Bremsbeläge, Verbrauchmittel, Glühlampen, Sicherungen etc. Die Lautstärkeregelung ist ja kein typisches Verschleißteil.


    P.S. die meisten Mängel sind nicht gleich beim Verkauf vorhanden, sondern werden erst bei der Benutzung erkennbar, daher muss der Käufer nicht nachweisen, dass ein Mangel schon beim Verkauf vorhanden war. Weit in die Technik hineingehende Mängel, Materialfehler, Fertigungsfehler oder Montagefehler sowieso nicht, da der Käufer das ja gar nicht kann. Dem Käufer kann man daher nur Mängel anlasten, die er auch als Nichtfachmann erkennen kann.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Frank0307 ()

  • Die Informationen des TE sind etwas wenig. Ich geh jetzt mal davon aus dass das Bosch SLDA verbaut ist aber ka. Mit einen 1,5 Jahre alten Auto zum Händler Fahren ist bestimmt nicht schlecht.


    Aber die Frage wird sein ob sich das Problem so schnell lösen lässt. Wenn der Fehler alle Halbe Stunde oder bei einer bestimmten Position auftritt lässt er sich wahrscheinlich nachvollziehen. Tritt er aber nur wenige male im Monat auf wird’s schwieriger. Sicher kann man gerade in der Garantie einfach mal die Wippe Tauschen. Ist es die aber nicht könnten noch ein paar Werkstattaufenthalt mehr dazu kommen. Könnte auch ein Softwareproblem sein.


    Wie dem auch sei schauen ob der Fehler willkürlich oder nachvollziehbar auftritt. Dan zum Händler mit den Beobachtungen sofern der in der Nähe ist und das Original Radio/Navi verbaut ist.


    Von Problemen mit der Wippe hab ich eher selten gehört.

  • Dem Verkäufer nach eineinhalb Jahren nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Verkauf bestand wird wahrscheinlich schwierig und wenn man, aus welchen Gründen auch immer ;), keine Garantieansprüche hat wird es wahrscheinlich nicht einfacher.

    Warum solltest du dem Händler irgendwas nachweisen? Insofern du es als Neufahrzeug gekauft hast, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Händler da nach 1,5 Jahren Zicken macht.

  • ist wahrscheinlich wirtschaftlicher eine komplette Komponente auszutauschen als das Lenkrad aufwendig zu zerlegen und irgendeinen kleinen Schalter zu reparieren. Außerdem weiß man ja nicht ob es am Schalter liegt. Wäre z.B die wickelfeder kaputt müssten die diese ebenfalls austauschen. Von dem her keine Überraschung dass die das lenkrad komplett austauschen.