Umbau meines Ignis Lohnenswert???????

  • Da hätte ich ab mehr als >36 mm Angst das der Kleine umkippt^^. Die Teile kosten ein Heidengeld. Hab letztens einen Bericht gefunden da kamen die Dinger nicht gut weg. Ging um TÜV, Zulassung, Materialeingenschaften irgendwie sowas. Und Bedenke, der Sturz wird sich Richtung positiv ändern. Ob sich so noch gut fahren lässt bezweifle ich mal, sieht auf alle Fälle komisch aus. Auch aufpassen sollte man, der Ignis hat einen recht kleinen Wendekreis, somit schlagen die Räder ziemlich weit ein. Umso wichtiger ist es dann das alles im Rahmen der Vorgaben von Sturz und Spur richtig eingestellt ist.

  • ich habe mal Bilder aus dem Sommer raus gesucht. Der Kia hatte auch nur eine Dachlast von 50KG. Mit dem Frontrunner passt alles. Das Zelt wiegt komplett so wie es ist auf dem Dach 46KG also alles im Rahmen. Das Zelt hat noch eine Matratze nimmt man die Raus und nimmt eine aus Luft spart man nochmal ein Parr KG.

    ... Grundsätzlich technisch O.K. aber der Ignis hat ein noch schmaleres Dach, die Dachreling ist nur 95 cm auseinander und nach Hinten macht der Dachbereich optisch den Eindruck, als wenn das Dach noch schmaler wird.

    Wie gesagt - für mich ist es eine Optische Sache und ich hätte wieder keinen Platz für die Funkantenne.

    Ich habe einen Ignis mit eingeklapten Dachzelt drauf, fahren gesehen - der Erste Gedanke, der mir dabei einschoss - ein Pilz auf reisen. =O8o

  • Da hätte ich ab mehr als >36 mm Angst das der Kleine umkippt^^. Die Teile kosten ein Heidengeld. Hab letztens einen Bericht gefunden da kamen die Dinger nicht gut weg. Ging um TÜV, Zulassung, Materialeingenschaften irgendwie sowas. Und Bedenke, der Sturz wird sich Richtung positiv ändern. Ob sich so noch gut fahren lässt bezweifle ich mal, sieht auf alle Fälle komisch aus. Auch aufpassen sollte man, der Ignis hat einen recht kleinen Wendekreis, somit schlagen die Räder ziemlich weit ein. Umso wichtiger ist es dann das alles im Rahmen der Vorgaben von Sturz und Spur richtig eingestellt ist.

    ... der Ignis hat ja 18 cm Bodenfreiheit, was im Vergleich zu normalen PKWs schon recht ordentlich ist, aber auch meine Erfahrungen sagen, er könnte so 2 bis 3 cm mehr haben.

    Aber leider bringst das nur bedingt was, da es selbst beim 2WD hinten keine Einzelradaufhängung gibt, sondern eine durchgehende Achse - es entsteht unter der Hinterachse nicht mehr platz zum Boden. Da würden dann nur größere Räder was bringen.

    Um den Corona-Koller zu entgehen bin ich im Sommer viel fern ab befestigter Straßen unterwegs gewesen, um mögliche Einsetzplätze fürs Kajak auszukundschaften. Auch mit 2WD kein Problem mal runter vom Asphalt.

    Dabei habe ich festgestellt, dass ein besser greifender Reifen wichtiger ist als Allrad. Eine lächerliche sanft ansteigende Wiese hat mir die Einsatzgrenze von Sommerreifen aufgezeigt. X( Daher habe ich für meine Outdoor-planung einen Satz Fedimas auf Stahlfelge, natürlich die preiswerten runderneuerten, bereits mit einbezogen. Die zwei-drei Wochen pfeife ich dann mal auf Spritsparen.8o

    Der https://www.fedima.de/de-sport…a-FOR-4x4-MS-Offroad.html

    oder den https://www.fedima.de/de-pkw-r…17565-Fedima-WMS-4x4.html werde ich mir dann zulegen.


  • Um das Diff an der Hinterachse mache ich mir weniger Sorgen.

    Mein Hauptproblem ist die Schürze / Lippe an der Front.
    Daher ist mir wichtig vorne 2 bis 3 cm Höher zu kommen, in Kombination mit einem Unterbodenschutz.

    Reifen bringen am Ende bei mir auch etwas. Allerdings habe ich sehr grobe Winterreifen die bis jetzt dank Allrad ausgereicht haben.

  • Es geht Weiter,


    Das Dachzelt ist Montiert, und es ist alles im legalen Rahmen.

    Nächster Stepp mehr Bodenfreiheit.


    Ich habe mich auch noch einmal mit Wildträgern/Fahrradträgern beschäftigt.

    Es gibt AHK‘s die Freigeben sind. Suzuki selbst sagte mir nur es wird nicht empfohlen.

    Nach Rückfrage bei einem Bekannten der KFZ Meister ist kam die Antwort.
    Es liegt an der geringen Zuladung des Fahrzeuges in Kombination mit der Konstruktion.

    Grob gesagt die Dynamischen Kräfte. Allerdings sind die bei Hängern auch und teilweise Stärker geben.
    Fazit Suzuki möchte sich nur absichern für den Fall falls....


    auch zu beachten einige Kupplungsköpfe die angeboten werden haben die Falsche Härte (Reibwert)


    VG

  • Ich habe eine interessante Alternative zu den Federn von MAD.

    Spaces für Höherlegung

    https://m.spaccer.com/de_DE/


    dort kann man effektiv alles einzel Variieren. Das Problem des Ausfederweges bleibt aber man könnte sogar noch höher gehen (+ 48mm).

    Ich hab beim SX 4 scross neue Ferdern zum höherlegen drin pluss AT Geländereifen macht 4,5 cm höher und ich hab jetzt 50000 km gefahren und keine Probleme und ich war schon in richtigem Gelände ,nicht nur Feldwege

  • Das ist schon ein Unterschied, ob man 50 kg auf der HK nur nach unten drücken lässt oder beim Hängerzug nur 5 bis 10 kg Druck auf der HK und der Rest vom Gewicht auf der Achse der Hängers liegen und nach hinten ziehen lässt. Das sind völlig unterschiedliche Krafteinwirkungen. Ich bin oft mit schweren Hängerzügen unterwegs gewesen. Glaub mir, es ist ein gewaltiger Unterschied nur mit einer beladenen Zugmaschine in die Kurve zu gehen oder Zugmaschine und noch mal einen 10 Tonnen Hänger, der mit seiner Trägheit die Neigung der Zugmaschine auszubrechen verringert.

  • Ich habe vor ein paar Wochen am Ignis eine vom KBA zugelassene, abnehmbare AHK nachgerüstet, die der Kunde selber organisierte hatte.

    Hier ging es um eine höhere Stützlast für einen Fahrradträger. Diese kam mir sehr robust vor und auch die ausgewählten Befestigungspunkte,

    waren technisch einwandfrei. Kann aber leider nicht mehr sagen, von welcher Firma die war. Der E-Satz war Suzuki OEM.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

  • Ich habe vor ein paar Wochen am Ignis eine vom KBA zugelassene, abnehmbare AHK nachgerüstet, die der Kunde selber organisierte hatte.

    Hier ging es um eine höhere Stützlast für einen Fahrradträger. Diese kam mir sehr robust vor und auch die ausgewählten Befestigungspunkte,

    waren technisch einwandfrei. Kann aber leider nicht mehr sagen, von welcher Firma die war. Der E-Satz war Suzuki OEM.

    Es gibt sogar Autos, da darf man eine HK anbauen aber keinen Hänger anhängen, da das Fahrzeug Null Anhängelast in den Papieren stehen hat. Dort darf nur ein Fahrradträger aufgesetzt werden. Ich glaub das ist der neue Hyundai i10.

  • Ich habe vor ein paar Wochen am Ignis eine vom KBA zugelassene, abnehmbare AHK nachgerüstet, die der Kunde selber organisierte hatte.

    Hier ging es um eine höhere Stützlast für einen Fahrradträger. Diese kam mir sehr robust vor und auch die ausgewählten Befestigungspunkte,

    waren technisch einwandfrei. Kann aber leider nicht mehr sagen, von welcher Firma die war. Der E-Satz war Suzuki OEM.

    Was in den Papieren steht ist bindendt nich was der AHK Anbieter schreibt,zumindestens bei Anhängelast und Stütz Last ,es gibt Fahrzeuge die kann man auflasten bzw das Gesamtgewicht ändern

  • Ich weiß nicht, wie hoch die eingetragene Stützlast beim Ignis ist. Laut den Informationen die ich habe, ist die von mir verbaute AHK für eine höhere Stützlast ausgelegt, als die von Suzuki. Die Stützlast wird wahrscheinlich mit der Konstruktion der AHK und den Befestigungspunkten an der Karosserie ermittelt. Evtl. kann man die Stützlast mit einer anders konstruierten AHK etwas anheben.

    Beispiel: Wenn man ein Fahrzeug höher oder tiefer legt, stimmen die Höhenmaße im COC ja auch nicht mehr. Trotzdem gibt es ein Telegutachten dafür. Letztendlich wird die Stützlast mit der Achslast verrechnet. Die darf dann natürlich nicht überschritten werden. Es ging hier um glaube ich 25kg zusätzlich. Da braucht man nichts aufzulasten. Da sollte die AHK nicht abreißen und die Federn nicht brechen. Ich kann aber gerne noch mal mit dem Dekra Mann sprechen, der das abgesegnet hatte, auf welcher Grundlage das entschieden werden kann. Die Antwort wird sicherlich sein, dass es auf der Grundlage der/des ABE/Teilegutachten entschieden wird.

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  • Die max. Stützlast schreibt der Fahrzeughersteller vor, genauso wie die max Anhängelast.


    wenn jemand auflasten möchte muss das Explizit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden...also Techn. Abnahme bei einer Prüfstelle...und denen reicht nicht nur der Aufkleber auf der AHK, die brauchen eine Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder einen technischen Prüfbericht mit genau diesem Fahrzeugtyp (Lastprüfungen statisch, dynamisch am Prüfstand, diverse Fahrversuche usw...).


    Dann ist die AHK aber auch nicht mehr „von der Stange“ sondern kostet richtig Kohle.


    Hab das mit dem Smart durch...Kosten für die AHK in Summe (inkl. Eintragung usw.) ca. 1000EUR.


    Edit: Fast alle AHKs werden nicht mit Gutachten oder ABE ausgeliefert, sondern mit EG Bauartgenehmigung. Und in dem ganzen Papierkrams steht drin: „Die Auflagen und Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten.“


    ich lasse mich gern eines besseren Belehren. Dann bitte soll diese AHK hier benannt werden.

    Ich schließe auch nicht aus, dass es Prüfer gibt, die sich auf sowas Einlassen...wäre aber schon sehr sehr selten...und wie gesagt...dann ist die Eintragung in die Fahrzeugpapiere Pflicht.

  • Wie auch immer. Das ist nicht meine Baustelle. Darum weiß ich auch nicht darüber Bescheid, was der Kunde mit dem DEKRA Ing. ausgemacht hat. Ich hab im KD.-Auftrag eine von ihm angelieferte AHK verbaut. Was er letztendlich damit macht, ist ihm überlassen. Ich hab das nur hier berichtet, weil es um das gleiche Thema ging.

    Dann wird "janusneels" sich selber Informieren müssen, wie der Sachverhalt ist.

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  • Ich kenn auch nix anderers ,die Stützlast kann nur der Hersteller ändern


    Vielleicht gibt das AUFSCHLUSS::::https://www.allianz.de/auto/an…tzlast-anhaengerkupplung/

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  • Prinzipiell guter Artikel.

    Aber auch dort steht nicht alles richtig drin...bzw steht es an der einen Stelle richtig und ein Stück weiter unten dann wiederum falsch (Thema min. Stützlast bei Einachsern...die muss mind. 4% des Anhängergewichtes (nicht zulGEsGew) betragen und muss nicht mehr als 25kg sein...weiter unten steht dass bei 1,5t Anhänger zulGesGew min.60kg Stützlast sein müssen).


    ?

  • Prinzipiell guter Artikel.

    Aber auch dort steht nicht alles richtig drin...bzw steht es an der einen Stelle richtig und ein Stück weiter unten dann wiederum falsch (Thema min. Stützlast bei Einachsern...die muss mind. 4% des Anhängergewichtes (nicht zulGEsGew) betragen und muss nicht mehr als 25kg sein...weiter unten steht dass bei 1,5t Anhänger zulGesGew min.60kg Stützlast sein müssen).


    ?

    Stimmt haste recht

  • So, ich hab noch mal nachgefragt. Ich ziehe alles zurück, was ich gesagt oder vermutet habe. Es ging in dem von mir beschriebenen Fall gar nicht um die Stützlast, sondern das auf der OEM AHK von Suzuki keine Fahrradträger zugelassen sind. Der Kunde hat sich also eine abnehmbare besorgt, wo das zugelassen ist. Das war alles. Wenn man nur mit einem Ohr hinhört ... Sorry!

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