Nebelscheinwerfer

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne bei meinem Swift Sport AZ gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten. Da Folieren verboten ist bleiben wohl nur die bei Liontuning für den Grand Vitara.

    Weiß hier vielleicht jemand ob die bei nem AZ auch passen? Optisch sehen sie jedenfalls identisch zu den original Ersatznebelscheinwerfern aus :/

    :evil: 2019 Suzuki Swift Sport 1.4 Boosterjet Speedy Blue :evil:

  • Sagen wir mal so... Die LED sind so oder so nicht legal, egal ob einfarbig oder wechselfarig. Gelbe Lampen sind zugelassen und gelbe Linsen nur, wenn diese ein Prüfzeichen besitzen.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne bei meinem Swift Sport AZ gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten. Da Folieren verboten ist bleiben wohl nur die bei Liontuning für den Grand Vitara.

    Weiß hier vielleicht jemand ob die bei nem AZ auch passen? Optisch sehen sie jedenfalls identisch zu den original Ersatznebelscheinwerfern aus :/

    Schau mal hier, die gibt es in Gelb mit E-Prüfzeichen.


    P.S. Die Halterungen bei allen neuen Suzukimodellen sind genormt auf die Handelsüblichen 90mm Nebelscheinwerfer mit den 4 Halteösen. Ist also Plug & Play-Fähig.

    motormaul

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von motormaul ()

  • Damke für den Tipp motormaul.

    Ich suche schon lange und überlege ob LED-Nachrüst-NSW oder eben nun diese gelben NSW als Ersatz zu verwenden, da mir die Lichtleistung der Originalen nicht ausreicht.

    Suzuki Swift AZ 1.2 Burning Red AllGrip

  • Schau mal hier, die gibt es in Gelb mit E-Prüfzeichen.


    P.S. Die Halterungen bei allen neuen Suzukimodellen sind genormt auf die Handelsüblichen 90mm Nebelscheinwerfer mit den 4 Halteösen. Ist also Plug & Play-Fähig.

    Ich wollte diese NSW bestellen, bekam jedoch kurz darauf von Johan ne Benachrichtigung, dass diese leider nicht mehr lieferbar sind. Jetzt sind es doch die von Flykas geposteten geworden :D

    :evil: 2019 Suzuki Swift Sport 1.4 Boosterjet Speedy Blue :evil:

  • Damke für den Tipp motormaul.

    Ich suche schon lange und überlege ob LED-Nachrüst-NSW oder eben nun diese gelben NSW als Ersatz zu verwenden, da mir die Lichtleistung der Originalen nicht ausreicht.

    Ja, die originalen haben nur 19 Watt und sind keine echten Nebelscheinwerfer, sondern Universalleuchten, die in anderen länderspezifischen Fahrzeugzusammenstellungen als Tagfahrlicht geschaltet sind. Da Deutschland, eines der wenigen Länder ist, wo man die Nebelscheinwerfer, zusammen mit dem Standlicht als Hauptfahrlicht einsetzen darf, also Hauptscheinwerfer aus und nur Nebel-SW und Standlicht, sind je 55 Watt empfohlen. In vielen Ländern dürfen die Nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem Hauptscheinwerfer in Abblendstellung betrieben werden, da können diese Funzellampen ausreichen.

    motormaul

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von motormaul ()

  • Ja, die originalen haben nur 19 Watt und sind keine echten Nebelscheinwerfer, sondern Universalleuchten, die in anderen länderspezifischen Fahrzeugzusammenstellungen als Tagfahrlicht geschaltet sind. Da Deutschland, eines der wenigen Länder ist, wo man die Nebelscheinwerfer, zusammen mit dem Standlicht als Hauptfahrlicht einsetzen darf, also Hauptscheinwerfer aus und nur Nebel-SW und Standlicht, sind je 55 Watt empfohlen. In vielen Ländern dürfen die Nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem Hauptscheinwerfer in Abblendstellung betrieben werden, da können diese Funzellampen ausreichen.

    Meines Wissens nach darfst du hier in Deutschland die Nebelscheinwerfer nur nutzen unter bestimmten Bedingungen. Nämlich bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen und Schnee. Dann entweder zusammen mit dem Abblendlicht oder nur mit den Standlichter (v+h).


    Nicht aber als Ersatz für das Abblendlicht als "normales" Fahrlicht.

  • Richtig amiga-4-ever

    STVO §17

    ...

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Begrenzungsleuchten=Standlicht


    Die Kombination Standlicht & NSW gilt also nur bei schlechten Bedingungen. Sonst ist es nicht erlaubt, auch wenn es viele tagsüber trotzdem machen.


    Nebelscheinwerfer können entweder allein oder zusammen mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht verwendet werden. Sind zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, reicht es gemäß § 17 Absatz 3 StVO, zusätzlich nur das Standlicht statt des Abblendlichts zu verwenden.

    • Abblendlicht und Nebelscheinwerfer: Das nahe Sichtfeld wird breiter ausgeleuchtet. Die Eigenblendung wird aber dadurch nicht reduziert.
    • Standlicht und Nebelscheinwerfer: Die Eigenblendung reduziert sich und die Sicht verbessert sich. Die Reichweite der Nebelscheinwerfer ist allerdings geringer als die des Abblendlichts, weshalb die Verwendung dieser allein oder in Kombination mit dem Standlicht nur bei sehr dichtem Nebel sinnvoll ist.

    Mehr Watt für NSW kann wieder zu Eigenblendung führen, womit der Einsatzzweck nicht mehr gegeben ist.

  • [...] Mehr Watt für NSW kann wieder zu Eigenblendung führen, womit der Einsatzzweck nicht mehr gegeben ist.

    Zumal die Gehäuse der Nebelscheinwerfer schon recht klein sind. Lampen mit mehr Leistung produzieren primär erstmal mehr Wärme. Je nach verwendeten Materialien könnte das bereits zu Beschädigungen führen. Hinzu kommt, dass auch die fließenden Ströme steigen. Gerade im Kfz-Bereich wird Kupfer gespart, wo es nur möglich ist. Die Kabelquerschnitte, Steckverbinder, Schalter usw. sind auch nur so ausgelegt, wie es der Konstrukteur vorgegeben und der BWLer nicht weg gestrichen hat.


    Wenn es mehr Licht werden soll, dann kann man heute zu LEDs greifen. Das setzt voraus, dass die Lichtabgabe der LEDs der Geometrie der Halogenlampe entsprechen und bei aktiv gekühlten LEDs der Einbauraum für den Kühlkörper mit Lüfter ausreicht. Letztlich ist aber auch das nicht zulässig.

  • Meines Wissens nach darfst du hier in Deutschland die Nebelscheinwerfer nur nutzen unter bestimmten Bedingungen. Nämlich bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen und Schnee. Dann entweder zusammen mit dem Abblendlicht oder nur mit den Standlichter (v+h).


    Nicht aber als Ersatz für das Abblendlicht als "normales" Fahrlicht.

    Wie ich schon sagte, viele kennen diese Besonderheit für den deutschen StVO-Bereich nicht, dass man die 55 Watt Nebelscheinwerfer als normales Fahrlicht bei entsprechenden Sichtbedingungen nutzen darf. NicoVega hat es sehr schön herausgeschrieben - steht ja so auch in der StVO.

  • Zumal die Gehäuse der Nebelscheinwerfer schon recht klein sind. Lampen mit mehr Leistung produzieren primär erstmal mehr Wärme. Je nach verwendeten Materialien könnte das bereits zu Beschädigungen führen. Hinzu kommt, dass auch die fließenden Ströme steigen. Gerade im Kfz-Bereich wird Kupfer gespart, wo es nur möglich ist. Die Kabelquerschnitte, Steckverbinder, Schalter usw. sind auch nur so ausgelegt, wie es der Konstrukteur vorgegeben und der BWLer nicht weg gestrichen hat.


    Wenn es mehr Licht werden soll, dann kann man heute zu LEDs greifen. Das setzt voraus, dass die Lichtabgabe der LEDs der Geometrie der Halogenlampe entsprechen und bei aktiv gekühlten LEDs der Einbauraum für den Kühlkörper mit Lüfter ausreicht. Letztlich ist aber auch das nicht zulässig.

    Millionen von Fahrzeugen sind mit diesen 90 mm Neblern unterwegs, eine Nachfrage bei Suzuki ergab, dass alle Fahrzeuge, die eine original verbaute Nebescheinwerferschaltung besitzen, einen ausreichenden Kabelquerschnitt, nebst ausreichender Absicherung für 2 x 55 Watt haben.

    Selbstverständlich sollte man nur welche mit E-Prüfzeichen verwenden.

    motormaul

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von motormaul ()

  • Wie ich schon sagte, viele kennen diese Besonderheit für den deutschen StVO-Bereich nicht, dass man die 55 Watt Nebelscheinwerfer als normales Fahrlicht bei entsprechenden Sichtbedingungen nutzen darf. NicoVega hat es sehr schön herausgeschrieben - steht ja so auch in der StVO.

    Vollkommen richtig, Nico hat meinen Post mit den entsprechenden Paragraphen schön erklärt.


    Da du in deinem vorigen Post die Bedingungen für die legale Nutzung der Nebelscheinwerfer aber nicht erwähnt hattest, wollte ich lieber darauf hinweisen.

    Ansonsten denkt noch jemand, dass man immer die Nebelscheinwerfer anstelle des Abblendlichts nutzen dürfe.

    Leider sieht man das immer wieder. Oft auch in Tunneln und dann teilweise auch noch ohne Standlicht, so dass die Autos hinten gar nicht beleuchtet sind.

    Fast so toll wie die Fahrer nur mit TFL bei schlechter Sicht oder in Tunneln.=O

  • Zu meiner Zeit hat man das noch in der Fahrschule gelernt, wann man einen Nebelscheinwerfer benutzen darf. Ich dachte das ist Allgemeinwissen. :/

  • In folgender Situation ist man froh gelbleuchtende Nebelscheinwerfer zu haben - dichtes Schneetreiben und festgefahrene Schneedecke. darauf die grellweißen LED Scheinwerfer und man sieht nur noch weiß. Macht man aber die gelben Nebelscheinwerfer ohne den Hauptscheinwerfer an, dann sind schön die Konturen auf der Schneedecke von den Fahrspuren zu sehen. Ich vermute so einen Einsatzzweck haben sich die Ersteller der StVO/StVzO wohl auch gedacht. Es gibt Situationen, da muss man ausprobieren, mit welcher Lichtkombination mehr zu sehen ist, weil das kann man nicht generell für alle Sichtsituationen vorhersagen.

    motormaul

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von motormaul ()

  • Da Deutschland, eines der wenigen Länder ist, wo man die Nebelscheinwerfer, zusammen mit dem Standlicht als Hauptfahrlicht einsetzen darf...

    Was dir alle sagen wollen ist das deine Aussage so wie sie dort steht falsch bzw. unvollständig ist.

    Auch wenn viele tatsächlich so im Alltag herumfahren ist das nur zulässig wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.

    Wenn du das in der Fahrschule gelernt hast wäre es schön wenn du es dazu schreiben würdest weil es wohl viele mittlerweile wieder "vergessen" haben ;)

  • Was dir alle sagen wollen ist das deine Aussage so wie sie dort steht falsch bzw. unvollständig ist.

    Auch wenn viele tatsächlich so im Alltag herumfahren ist das nur zulässig wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.

    Wenn du das in der Fahrschule gelernt hast wäre es schön wenn du es dazu schreiben würdest weil es wohl viele mittlerweile wieder "vergessen" haben ;)

    Wer einen Führerschein in der Tasche hat sollte wissen wann man die Nebler einsetzen darf, das sollte man nicht erwähnen müssen, dieses Wissen setzt man voraus. Nur beim "Wie" gibt es regional unterschiede, weiche auch viele nicht wissen. Da hab ich echt drauf gewartet, dass von Dir wieder so ein Kommentar kommt.

    motormaul

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von motormaul ()