• Hallo Zusammen,

    einen Tag vor Weihnachten. ..im Ort geradeaus gefahren und ein Linksabbieger der mir entgegen kam, hat mich übersehen und ich habe ihn erwischt.

    Schäden bei mir...Kotflügel, Haube, Scheinwefer, Schürze. Evtl auch Nebelleuchte. Der Wagen ist von 05/2019. Prost Mahlzeit. Der LED Scheinwerfer ist wohl schwer zu bekomme. Jemand eine Idee ?

    Schaden geschätzt 6.000 bis 7.000 Euro.

    Trotzdem allen frohe Weihnachten.

    Gruss James

  • Hoffe es ist glimpflich ausgeganen.

    Kriegst du die Teile nicht in deiner Werkstatt? Oder übers Autohaus, wo du den gekauft hast?


    Bei der Schadenshöhe auf jeden Fall einen von dir bestellten Gutachter ran holen. Oft hast du versteckte Schäden an die du gar nicht denkst, Halter von Stoßstangen ect. Meinem ex Chef ist bei seinem BMW mal hinten eine auf die Felge aufgefahren, das waren mal eben 3500€, obwohl nicht viel zu sehen war.


    Wenn das das einzige Fahrzeug ist und nicht Fahrbereit ist und du auf das Geld der Versicherung angewiesen bist auf jeden Fall sofort die gegnerische Versicherung informieren und um einen Vorschuss für die Reperatur bitten, dann hast du bis zur Zahlung schonmal Anspruch auf Nutzungsausfall. Sollte sich die Reperatur aufgrund fehlender Ersatzteile ziehen auch bis zum erhalt der Teile. Auf jeden Fall dann selber einen Wagen anmieten und nicht "Auf Rechnung der Versicherung", das kann schnell nach hinten los gehen.


    Hab das Gutachten mal rausgekramt, 1 Jahr Alt und 15300€ Schaden (Inklusive 1500€ Wertminderung) und unterm Strich wirtschaftlicher Totalschaden mit Recht auf Reperatur.

  • ein Linksabbieger der mir entgegen kam, hat mich übersehen und ich habe ihn erwischt.

    Die Formulierung erschließt sich mir nicht!? Wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt, sollte doch die Reparatur nicht dein Problem sein! Da würde ich mir keine Gedanken machen und einfach nur die gegnerische Versicherung in die Pflicht nehmen.


    ... und dann noch eins: Auf dem Foto ist das ein SWIFT, wir sind aber hier im IGNIS-Teil des Forums


    Trotzdem oder gerade deshalb: Frohe Weihnacht und einen besseren Start ins neue Jahr!!

    Vitara S Allgrip 2016

    Ignis C+ Allgrip 2017

  • Im Moment gibt es bei allen Herstellern bei bestimmten Ersatzteilen Lieferschwierigkeiten. Auf die Gründe muss ich wohl nicht gesondert eingehen. Wenn man Glück hat, sind die Teile, welche man benötigt, nicht betroffen und somit normal/kurzfristig lieferbar. Wenn nicht, wartet man auch schon mal drei Monate lang auf irgend etwas.

  • Zitat
    ... und dann noch eins: Auf dem Foto ist das ein SWIFT, wir sind aber hier im IGNIS-Teil des Forums

    Ist doch egal ob ein Ignis oder Swift verunfallt, die Prozedur ist die gleiche. Auf den 1. Blick ist der Swift auch nur ein Front Schaden, wenn ich mir aber die Teilelliste aus dem Gutachten angucke, die betroffen ist, das ist von Felge, bis diverse Trägerteile..

    Hätte mir damals einer die Tipps gegeben, wäre so einiges einfacher verlaufen und hätte vielleicht nicht Gericht enden müssen (Obwohl sich die Versicherung echt quer gestellt hat, mit allem)


    Zitat

    Da würde ich mir keine Gedanken machen und einfach nur die gegnerische Versicherung in die Pflicht nehmen.


    Wenn du das einmal durchgemacht hast, wirst du feststellen was Versicherungen für Sau Läden sind. Drücken wo es nur geht und alles. Wenn jetzt kein Geld für die Reperatur vorhanden ist und die Versicherung erst alles prüfen muss und sich das 2 Monate zieht und kein Geld springen lässt und man die nicht vorher drauf aufmerksam gemacht hat, besteht der Nutzungsausfall nur für die Zeit, die im Gutachten steht. Auch bei Lieferproblemen mit Teilen und das Auto steht 2 Wochen länger. Für meinen gab es 43€ Nutzungsausfall pro Tag, das wären mal eben 602€ für 2 Wochen, am Ende noch wegen eines Formfehlers.

    Da hilft nur sich auskennen und je nachdem am besten direkt nen Anwalt nehmen. Das Gutachten ist Nummer 1 und sollte von dir beauftragt werden, die Versicherungsgutachter von den Versicherern drücken gerne. Übrigends, Gutachter und deinen Anwalt zahlt die Haftpflicht von deinem Gegner.

  • Zuerst einmal Frohe Weihnachten


    James


    ähnliches ist mir am 18.11.21 passiert. Ich war es nicht schuld. So wie sich Deine Beschreibung anhört, du dann wohl auch nicht.

    Ich habe kein großes Theater gemacht.

    Das Auto zum Gutachter gebracht...der Stellte einen Schaden fest, der 30 Prozent der zumutbaren Instandssetzung überstieg.

    Schaden war bei 7900 Euro...also ging der Wagen als Fininanzieller Totalschaden an die Ankaufsbörse.
    Dort wurde ein Gebot von 7700 abgegeben.


    Ich habe mir im Netz den gleichen Wagen rausgesucht, meinen mit dem o.g. Gebort in Zahlung gegeben.

    7000 Euro drauf gelegt, für einen aus 11/2019 mit 5 jahren Werksgarantie und 13000 Km.

    Die Versicherung zahlte bis zum Netto Preis des Wiederbeschaffungswertes.

    Nach Kauf auch dann die dazu gehörigen Mwst.


    Letztendich bin ich gut weg gekommen.
    Denn mein Alter hatte 39000 drauf, mußte zum Tüv und zur Inspektion, und die Garantie wäre auch im Februar weg gewesen.

    Alles in allem Glück im Unglück. 500€ bekam ich noch ausgezahlt, für einen fast Neuwagen


    Weswegen ich das schreibe....?

    Ein Unfall Wagen bleibt ein Unfall Wagen, und man hat nie mehr da sichere Gefühl was man einst mit dem Auto hatte.

    Also ...machs wie ich. Im Netz stehen noch ein paar nette Modelle ;-)

  • Na ja....6250 Euro. Wertminderung ca. 500 Euro.

    Reparatur beginnt im Januar, sofern alle Ersatzteile vorhanden sind.

    Wagen muss auch vermessen werden. Ist nicht fahrbereit.

    Versicherung hat geschrieben das sie die Unfallschäden dem Grunde nach anerkennen. Blöde Formulierung.

    Bin traurig..habe dann einen Unfallwagen.

    Kommt gut ins neue Jahr.

    Gruß James

  • Nur eindeutige Formulierungen wie „Wir bestätigen unsere Haftung dem Grunde nach.“ sind rechtssicher und können verlässliche Basis der weiteren Regulierung sein.

    http://www.rechtsanwalt-deibert.de/Forms/Regulierung.htm


    Alles in allem stehst du scheinbar gut dar. Der Rest ist auch noch interessant zu lesen. Besonders die Schadensmilderungspflichten. Da auch nochmal den Tipp von mir, sollte dein Geld für die Reperatur nicht reichen, schreib der Versicherung du benötigst einen Vorschuss, da sich die Reperatur sonst in die Länge zieht. Das macht sich dann bei Mietwagen ect bemerkbar.

  • Hallo Tutti,

    sehr interessant und aussagekräftig. Ich werde versuchen die Werkstatt zu bewegen die Rep.Kosten auf Basis des Gutachtens, direkt von der Versicherung begleichen zu lassen. Die Gutachterkosten übernimmt ebenfalls die Versicherung. Hierzu habe ich eine Abtretungserklärung unterschrieben.

    Gruss James

  • Verstehe ich nicht ganz.

    Teil oder Vollkasko versichert?


    Bei Vollkasko soll der Gutachter den Unfallwagen in die Ankaufsbörse setzen. Vorher Widerbeschaffungswert ermitteln lassen (vom Gutachter)

    Da bietet dann jemand auf den Wagen, und die Summe wird Dir bei Abgabe deines verunfallten PKWs von dem Bieter ausgezahlt.

    Die Summe bis zum Widerbeschaffungswert, wird Dir netto von der Versicherung ausgezahlt.

    Dann suchst Du Dir ein gleiches Modell....kaufst diesen mit ausgewiesenen Mwst.

    Den Kaufvertrag bei der Versicherung einreichen, und Du erhälst die Mwst. zurück.


    Immer noch besser als einen Unfallwagen weiter zu fahren.


    Wen Du aber den PKW reparieren lässt, denke dran, Dir für die Zeit einen vergleichbaren PKW über die Versicherung zu leihen.

  • Ich bekomme noch die Krise. Der Unfall war am 23.12.21 .Zwischen den Feiertagen hatte die Werkstatt geschlossen. Jetzt sind die Ersatzteile gekommen. Denkst...der Kotflügel fehlt noch. Steht auch eine falsche Ersatztilnr. Im Gutachten. Dauert also noch weitere Tage bis das fehlende Teil geliefert werden kann. Habe mir jetzt einen Mietwagen geordert. Bin mir nicht im klaren was ich gegenüber der Versicherung geltend machen kann.

    Internet sagt eine Kombination zwischen Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten ist möglich. Bin ja mal gespannt ob das funktioniert.

  • Der Nutzungsausfall ist komplett möglich, egal welches Fahrzeug gemietet wurde. Ist denn Geld für die Reperatur vorhanden? Ansonsten der Versicherung schreiben.

    Der Nutzungsausfall darf auch nicht gekürzt werden, auch wenn nur ein Smart gemietet wurde.

  • Mietwagen steht Dir vom ersten Tag des Unfalls zur Verfügung, in der gleichen Wagenkategorie, also Kleinwagen.

    Die Kosten für diesen, trägt bis zu vollständigen Reparatur die gegnerische Versicherung.

  • Nur Zahl den Mietwagen erstmal aus eigener Tasche und lass die Versicherung das nicht machen. Oft lohnt es sich auch nen günstigen Wagen zu nehmen und den Nutzungsausfall mitzunehmen. Der liegt häufig höher.