Das ist das gesamte Gutachten.
Der Unterschied besteht nur darin, dass der Sport nicht ausgeschlossen ist und das Produktionsende noch offen ist (damals war er ja noch sehr neu auf dem Markt).
Gutachten damals: 09/2010 -
Gutachten heute: 09/2010 - 2018 Sport
Im Gutachten sind nicht alle geeigneten Modelle explizit aufgeführt, sondern es gilt für alle Modelle aus der Baureihe, die nicht ausgeschlossen sind.
Damals war auch bei den "passenden Fahrzeugen" der Sport auf der Webseite ausdrücklich aufgeführt.
Ausschlaggebend ist das E-Zeichen und das ist identisch.
Wer immer noch bedenken hat, kann ja einfach das "alte" Gutachten ausdrucken und sich beim TÜV rückversichern.
Ich habe beim TÜV damals auch nachgefragt, ob eine Eintragung erforderlich ist. Da hieß es nur, wichtig ist, dass ein E-Zeichen auf der AHK ist.
Zwischenzeitlich war ich auch schon zwei mal bei der HU und wurde nicht beanstandet.
Edit: Jetzt habe ich die Gutachten nochmals genau verglichen. Ein weiterer Unterschied ist mir aufgefallen. Auf Seite 3 hat sich die Rechtsvorschrift bezügl. der Abstände geändert. Die neue Richtlinie hab ich leider nicht gefunden. Die Fundstelle bezieht sich auf die Abbildungen im Anhang 7. Die Maße der Bebilderung sind jedoch in beiden Gutachten identisch.