Hi Leute,
ich habe eine Frage bezüglich einer Reifen- Felgenkombination, die ich mir am Wochenende bestellt hatte.
Im Forum habe ich auch ein paar Beiträge zu dem Thema gefunden (Sommerfelgen) aber irgendwie keine Aussage die mich beruhigen kann.
Ich habe mir die Enkei Wakasa 7x17 ET40 4x100 bestellt mit HANKOOK 205/45 ZR 17 XL 88W VENTUS V12 EVO2 K120.
Nach der Bestellung kam folgende Email vom Händler:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Bestellung: **********
Bitte Beachten Sie folgende Auflagen: K1a K1b K6d K6g
Die Erklärung der Auflagen können Sie in dem im Anhang befindlichen Gutachten nachlesen.
"
"K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein."
Im Gutachten ist von Bördeln und co die Rede, oder verstehe ich da was falsch? Würde ich einen 195/40R17 Reifen nehmen, hätte ich wohl keine Probleme.
Bin mir nun unsicher ob ich eventuell Probleme kriegen könnte beim eintragen. Suzuki und der Reifenhändler sagten mir, dass es keine Garantie gäbe alles eingetragen zu bekommen.
Allerdings wäre es unwahrscheinlich das der TÜV sich da querstellt. Die Dekra meinte so was ähnliches.
Es tut mir leid, sollte ein Thread bestehen der das Thema bereits behandelt. Bin mir nun nicht sicher ob ich die Bestellung stornieren soll oder nicht.
Gruß, Einweg