Ach, Leute, wenn man keine Ahnung hat...
Einmal hoffentlich abschließend:
Gewährleistung (=gesetzlich Bei Neuwagen 2 Jahre (und bei Gebrauchtwagenkauf von GEWERBLICHEN Verkäufern 1 Jahr) muss der Verkäufer (also i.d.R. das Autohaus) dafür einstehen, dass das Fahrzeug BEI ÜBERGABE frei von Mängeln war (also keine Haltbarkeitszusage!).
Nachteil: Ab 6 Monaten muss der Käufer ggf. nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war (oder bereits angelegt war, z.B. Gußfehler in der später gebrochenen Schraube). Zum Glück verlangen wenige Verkäufer diesen Nachweis. Aber es ist vom Grundsatz gerade keine Haltbarkeitszusage, sondern soll schützen, dass der Käufer bei Übergabe auch den fairen Gegenwert für sein Geld bekam, und dieser Gegenwert nicht durch einen Mangel verringert ist.
Vorteil: Die gesetzliche Gewährleistung ist sehr weitgehend und umfasst z.B. auch Nebenkosten wie Transportkosten.
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