Richtig amiga-4-ever
STVO §17
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(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Begrenzungsleuchten=Standlicht
Die Kombination Standlicht & NSW gilt also nur bei schlechten Bedingungen. Sonst ist es nicht erlaubt, auch wenn es viele tagsüber trotzdem machen.
Nebelscheinwerfer können entweder allein oder zusammen mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht verwendet werden. Sind zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, reicht es gemäß § 17 Absatz 3 StVO, zusätzlich nur das Standlicht statt des Abblendlichts zu verwenden.
- Abblendlicht und Nebelscheinwerfer: Das nahe Sichtfeld wird breiter ausgeleuchtet. Die Eigenblendung wird aber dadurch nicht reduziert.
- Standlicht und Nebelscheinwerfer: Die Eigenblendung reduziert sich und die Sicht verbessert sich. Die Reichweite der Nebelscheinwerfer ist allerdings geringer als die des Abblendlichts, weshalb die Verwendung dieser allein oder in Kombination mit dem Standlicht nur bei sehr dichtem Nebel sinnvoll ist.
Mehr Watt für NSW kann wieder zu Eigenblendung führen, womit der Einsatzzweck nicht mehr gegeben ist.