Vorab: Ich bin kein Jurist und beziehe mich hier lediglich auf mein Wissen, welches ich im Rahmen meiner Ausbildung erlangt habe. Im Zweifelsfrei lieber mit einem Anwalt Rücksprache halten
Generell hast du bei Käufen über das Internet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen. §312 & §355 BGB
Dadurch, dass du die Sache schon in Gebrauch genommen hast, sieht das schon wieder etwas komplizierter aus.
Für mich handelt es sich dabei um einen klaren Sachmangel, denn die Sache (Felge) weist keine Beschaffenheit auf, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und als Käufer zu erwarten ist. §434 BGB
Die angegebenen 48 Monate Gewährleistung laut den AGB´s sind soweit auch korrekt, allerdings ist zu beachten, dass in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt, womit davon ausgegangen wird, dass der Mangel von Anfang an bestand und der Verkäufer nachzuweisen hat, dass der Käufer die Ware beschädigt hat. Erst mit Ablauf der 6 Monate bist du dann in der Beweispflicht. §476 BGB
Im Falle eines Sachmangels hast du nun das Recht auf Nacherfüllung. §437 BGB
Hier kann der Verkäufer entscheiden welchen Schritt er wählt. Er kann versuchen die Mängel zu beseitigen (2 Versuche), oder dir eine mangelfreie Ware übergeben. §439 BGB
Bei erfolgloser Nacherfüllung hast du das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder kannst vom Kaufvertrag zurücktreten. §440 §441 BGB
Rein theoretisch gesteht dir §437 BGB auch zu Schadensersatz geltent zu machen. In deinem Fall wären das die zusätzlichen Kosten für Montage etc. In wieweit sich der Aufwand dafür allerdings lohnt weiß ich nicht.
Aber wie hier bereits erwähnt tippe ich wird sich reifen.com da nicht sonderlich quer stellen, da Firmen einen Imageschaden mehr fürchten, als zb einmal unberechtigter Weise einem Kunden Ware zu ersetzen.