Beiträge von Roadrunner90

    Hab an meinem Swift im Frühjar einen ähnlichen Schaden gehabt, allerdings nicht ganz so doll.


    Kosten damals:
    Stoßstange ohne Diffusor gebraucht von ebay inkl. Versand - 120,90€
    Querträger hinten (original Suzuki) - 90,99€
    Ausbeulen + Lackieren Heckklappe + Lackieren Stoßstange - 595€
    Anbau etc. in Eigenleistung
    Den Diffusor konnte ich noch benutzen der hatte nur einen kleinen Kratzer.

    Fahre im Winter 205/45/R17 auf den Serien Felgen. Eingetragen wurde das damals per Einzelabnahme. Tachomessung musste nicht durchgeführt werden, da sich der Abrollumfang wohl nur im Tolleranzbereich verändert bei der Größe.
    Ich habe das schon mal 2 Leuten zugeschickt gehabt. Ob denen das geholfen hat, weiß ich aber nicht.
    Wenn Interesse besteht gerne per PN an mich wenden.

    Hallo,
    als ich gestern nach dem Erneuern meiner vorderen Bremse an meinem Swift Sport Bj. 07 eine Probefahrt gemacht habe, fiel mir beim Fahren über eine Temposchwelle ein sehr lautes poltern vorne rechts auf.
    Es klingt so, als würde die Feder sich verhaken und dann ruckartig entspannen. Dachte die Feder ist gebrochen und es ist erst jetzt auffällig geworden, dadurch, dass er beim Wechsel der Bremse komplett ausgefedert war. Allerdings ist die Feder, soweit das ohne Bühne sichtbar ist, nicht gebrochen.


    Was mir aber komisch vorkommt, ist, dass sich das Rad im ausgefedertem Zustand 3 cm locker hochdrücken lässt, als wenn der Dämpfer platt wäre. Zudem lässt sich die Feder leicht drehen. Allerdings ist dieses beides auch auf der linken Seite möglich, von wo aus keine Geräusche kommen. Der Dämpfer verliert auch kein Öl und sieht soweit in Ordnung aus.


    Wie gesagt vor dem Wechsel der Bremse war nichts. Erst danach. Ist jetzt beim Fahren auch bei kleineren Unebenheiten zu hören.


    Jemand eine Ahnung was das Problem sein könnte? Ähnliches schon mal gehabt?


    Habe leider erst Ende der Woche die Möglichkeit mir das mal auf einer Bühne anzuschauen.


    War die Wandhalterung zum Sofortkauf oder zum Bieten?
    Bei einer Auktion ist das natürlich etwas anderes. Hier geht der Verkäufer natürlich wissentlich davon aus, dass er auch zu wenig bekommen kann.


    Bei einem Sofortkauf ist es aber wie beschrieben. Hat er sich hier bloß vertippt, wollte er die Ware ja nicht zu dem angegebenen Preis anbieten und es ist dem entsprechend von ihm aus vollkommen rechtens das zu stornieren. Da wird man gerichtlich auch nicht so viel Chancen haben.


    Hier an diesem Zitat aus dem ersten Artikel auch gut zu erkennen:

    Zitat

    Das OLG Köln verneinte einen Erklärungsirrtum, da es dem Verkäufer in
    dem vorliegenden Fall an einem zur Anfechtung berechtigenden Irrtum
    fehlte. Der Verkäufer habe den Startpreis von 1 € nicht versehentlich
    eingegeben, ohne eine derartige Erklärung abgeben zu wollen, sondern
    seine Eingaben bewusst wahrgenommen und bestätigt, ohne den Inhalt genau
    zu prüfen oder etwas dagegen zu unternehmen.

    A & D: Hier könntest du das eventuell als entstandenen Schaden geltend machen.
    B: 2 Ersatzfelgen während der Zeit wirst du nicht gestellt bekommen, da der Verküfer das Recht hat hier 2 Versuche von Nachbesserungen vorzunehmen. Was in der zwischenzeit ist kann ihm eigentlich egal sein.


    Sollten die dir da nicht irgendwie entgegen kommen, sonst einfach mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, oder eben doch einen Anwalt nehmen. Der kennt sich da bei weitem besser aus als ich und wird dir da genauere Auskünfte zum weiteren Vorgehen geben. Dies ist dann allerdings wieder mit Kosten verbunden, falls keine Rechtschutzversicherung besteht.

    Ich werd mal den Vorschlag von einem Nachlass in Höhe von 100€ machen...Da werden die sich zwar Querstellen da das gut 1/4 des Gesamtpreises ist aber ich hab ja noch diesen Paragraphen in der Hinterhand :thumbup:

    Wie gesagt, ist die Minderung des Verkaufspreises nachrangig, soweit ich weiß. Somit hast du erst nur Recht auf Nacherfüllung. Wobei ich auch schonmal gehört habe das Mindern immer geht. Denke hier sollte es sich aber um einen angemessenen Rahmen handeln und da sind 1/4 sicherlich zu viel.


    Außerdem gleich mit der Brechstange ankommen würde ich auch nicht. Sowas kann man gerne machen, wenn die sich quer stellen. Vorher würde ich es auf die nette Tour versuchen. Geht meistens schneller und ist auch nervensparender.


    Alles in allem viel erfolg!

    Vorab: Ich bin kein Jurist und beziehe mich hier lediglich auf mein Wissen, welches ich im Rahmen meiner Ausbildung erlangt habe. Im Zweifelsfrei lieber mit einem Anwalt Rücksprache halten


    Generell hast du bei Käufen über das Internet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen. §312 & §355 BGB
    Dadurch, dass du die Sache schon in Gebrauch genommen hast, sieht das schon wieder etwas komplizierter aus.


    Für mich handelt es sich dabei um einen klaren Sachmangel, denn die Sache (Felge) weist keine Beschaffenheit auf, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und als Käufer zu erwarten ist. §434 BGB


    Die angegebenen 48 Monate Gewährleistung laut den AGB´s sind soweit auch korrekt, allerdings ist zu beachten, dass in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt, womit davon ausgegangen wird, dass der Mangel von Anfang an bestand und der Verkäufer nachzuweisen hat, dass der Käufer die Ware beschädigt hat. Erst mit Ablauf der 6 Monate bist du dann in der Beweispflicht. §476 BGB


    Im Falle eines Sachmangels hast du nun das Recht auf Nacherfüllung. §437 BGB
    Hier kann der Verkäufer entscheiden welchen Schritt er wählt. Er kann versuchen die Mängel zu beseitigen (2 Versuche), oder dir eine mangelfreie Ware übergeben. §439 BGB


    Bei erfolgloser Nacherfüllung hast du das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder kannst vom Kaufvertrag zurücktreten. §440 §441 BGB


    Rein theoretisch gesteht dir §437 BGB auch zu Schadensersatz geltent zu machen. In deinem Fall wären das die zusätzlichen Kosten für Montage etc. In wieweit sich der Aufwand dafür allerdings lohnt weiß ich nicht.


    Aber wie hier bereits erwähnt tippe ich wird sich reifen.com da nicht sonderlich quer stellen, da Firmen einen Imageschaden mehr fürchten, als zb einmal unberechtigter Weise einem Kunden Ware zu ersetzen.

    Also bei dem Prüfer handelte es sich nicht um irgendeinen Prüfer der gerne mal so halb legale Sachen durchgehen lässt, sondern um einen ganz normalen studierten Prüfer bei einer Zulassung von TÜV Hanse. War auch nicht so, dass ich vorher bei anderen Prüfern angefragt habe. Es war der erste.
    Das die Felge keine weitere Freigabe hat war ihm bekannt, aber aus diesem Grund wurde ja eine Einzelabnahme durchgeführt.
    In Sachen Fahrverhalten kann ich sowohl bei normaler als auch sportlicher Fahrweise keine Unterschiede merken. Auch optisch ist der unterschied eigentlich gar nicht zu erkennen.


    Um hier für ein gutes gewissen zu sorgen werde ich es vorerst dennoch nicht hochladen, für Anfragen per PN stehe ich aber gerne zu Verfügung.

    Zitat

    mir auch bitte!!

    Habe genau das im November letzen Jahres gemacht. Eintragung in die Papiere erfolgt am Montag.
    Werde die Tage mal den "Eintragungsbeleg"/Prüfungsergebnis einscannen und dann hier hochladen.
    Kosten beliefen sich auf 48€ für die Einzelabnahme beim TÜV.

    Zitat

    Unter normalen Umständen wird das nicht möglich sein, breitere
    Winterreifen (205er) auf die Serien -Felgen des SUZUKI SWIFT SPORT
    ziehen und vor allem abnehmen zu lassen, da es keinerlei Freigabe vom
    Felgenhersteller (= SUZUKI) für andere Reifengrößen gibt.

    Das stimmt ein Gutachten für die Felge gab es von Suzuki auch nicht. War aber im Endeffekt auch kein Problem

    Ein 205er Reifen auf einer 6,5 Felge ist meiner Meinung eigentlich nicht zu breit. Fahren einige Hersteller doch sogar serienmäßig wenn ich mich nicht irre.


    Der neue Reifen (205/45) darf lediglich im Abrollumfang nicht zu stark vom alten (195/45) abweichen. Meine 2% war da die Grenze. Habe mir das vor dem Reifenkauf beim TÜV ausrechnen lassen.
    Der Sachverständige (nur Sachverständige dürfen beim TÜV Einzelabnahmen durchführen) meinte wenn nichts schleift trägt er mir das dann ein.
    So war es dann im Endeffekt auch. Er hat beim Abrollumfang nochmal nachgerrechnet und sich das ganze natürlich nochmal angeschaut. Hierbei auch auf Prüfzeichen etc in der Felge geachtet. Was er da sonst noch so gemacht hat kann ich auch nicht sagen. Zwischendurch war er mal für 10min verschwunden :D


    Ich habe vorher aber das alles mit denen am Telefon abgeklärt, wie da meine Chancen sind. Das würde ich jedem auch empfehlen, falls ein anderer Prüfer nich so kulant ist. Denn Winterreifen in der Größe sind ja nicht gerade billig.

    hey,


    aaalso ich musste mich damit auch einmal beschäftigen aber bei mir war es mit diesem Adapter nicht möglich, da ich einen suzuki swift Sport habe und mein radio ein Navi hat.


    bei den normalen standart radios sollten dieser Adapter funktionieren!


    Das ist trotzdem möglich. Und zwar mit genau diesem Adapter: http://www.zemex.eu/artikel_id_4429_a_Zemex-V3-USB-iPod-iPad-iPhone-Aux-MP3-Adapter-Renault-VDO.html
    Auch wenn hier in der Produktbeschreibung von Renault die Rede ist, passt der beim Naviradio.
    Habe mir den selber vor etwa einem Monat gerade zugelegt.