Hallo,
ich habe mal kurz in einer Gutachtendatenbank geschaut: man kann in etwas sagen, das bei 7J oder 7,5Jx18H2 Felgen die Grenze bei ca ET50 liegt, ab der keine Abnahme mehr erforderlich ist. Eventuell auch, je nach Bereifung und Felge, auch schon ab ET45. Da muss man wirklich die Gutachten durchlesen, weil teilweise bei identischen Felgen-Abmessungen, Bereifung und ET knapp unter 50 eine Abnahme erforderlich ist oder nicht.
Wenn später nur andere Federn verbaut werden sollen, hat das kaum Einfluss, da man dann halt dauerhaft wie in einem teilbeladenen Zustand rumfährt.
Bei Verbau eines kompletten Fahrwerkes sieht das schon etwas anders aus, da kann jemand anderes vielleicht Erfahrungswerte kundtun.
Gruß Frank