Beiträge von dogitia

    Für den Staat ist es doch kein Unterfangen, ob er die Umwelt schützt oder nicht. Meiner Meinung nach kann der Staat durch die Änderung nach CO² Ausstoß mehr Geld vom Bürger abkassieren. Wäre ja paradox wenn der Staat einbußen in der KFz-Steuer hinnehmen würde nur um die Umwelt zu schützen.


    Bisher hat unser geliebter Staat recht wenig für unsere Umwelt getan. Natürlich kann Deutschland Jahr für Jahr weniger CO² Belästungen feststellen, aber aus welchen Gründen? Die unsaubere Industrie wird in Nachbarländern verlagert und der Umweltminister kann sich dann als Held feiern lassen Jahr für Jahr, weil der CO² Ausstoß Jahr für Jahr runter geht. Nur blöd das sich an der Situation nichts geändert hat. Eine Verlagerung ist auch keine Lösung.


    Paradox ist auch, das der Staat den Flugverkehr indirekt fördert. Es ist schon seltsam das ich für einen Liter Super 1.25€ zahle und ein Liter Klerosin ein paar Cent kostet. Es ist keine Augenmalerei mehr, das Flugzeuge den CO² Ausstoß richtig krass fördern. Wieso belangt man die nicht? Ich will gar nicht wissen wieviel Millionen Liter Klerosin der neue Airbus zw. München und NewYork so in die Luft schleudert/verbrennen. Und dann will ich erst gar nicht mit rechnen Anfang wie lange ich mit meinem Auto fahren kann, um diese Menge zu verbrauchen? Bzw. wie lange wir mit solch einer Menge fahren können.


    Ich halte nichts davon und ich kann mir auch nicht vorstellen das alle Verkehrsminister der Länder hier der gleichen Meinung sind. Aber mal abwarten ...


    Ein Kommentar aus der TZ (Münchner Tageszeitung):
    Politiker sollten sich mit ihren Limousinen an ihre eigene Nase fassen. Solange die Politiker weiterhin mit ihren Limousinen cheuffiert werden und auf keinen sparsamen Lupo wechseln werden ich mich auch ändern und meinen Porsche weiterfahren. Erst wenn die Politiker in einem Lupo fahren müssen kauf ich mir auch einen.
    (Kommentar sinngemäß)

    Gestern im Ostallgäu an ner JetTanke
    Diesel: 1.??9
    Benzin: 1.149
    Super: 1.269


    In Österreich (Reutte) an der Shell
    Diesel: 1.009
    Benzin: 1.029
    Super: 1.049


    Die Entscheidung nach Österreich zu fahren viel mir ziemlich leicht. Zumal ich bei der Shell in Österreich noch 2Cent pro Liter gutgeschrieben bekomme. Bei 73Liter mit Abzug 76€ bezahlt; da macht Tanken noch Spaß ;-)

    Freitag war am genialsten ;-)
    Kein Gedränge nix ... schon durchlaufen ...


    Jo, muss man echt aufpassen vor den Kontrollen ...
    Sind mit richtigen KFZ-Sachverständigen vor Ort.


    Habe mich mit Tino erst ein wenig unterhalten ... Ein Perfektionist in Person sag ich nur ;-)
    Natürlich auch reichlich Bilder vom Swift gemacht ...
    *hehe* Insgesamt über 500 Bilder von der TW *grins*
    Ich warte mal ab, was \"bronxbacher\" alles für Bilder reinstellt ...
    vielleicht kann ich noch ein paar Bilder nachliefern ...


    gruß und noch ein schönes verlängertes Wochenende ;-)



    @ bronxbacher,
    kannst doch eigentlich schon morgen früh reinstellen ;-)
    Da sind doch die letzten Leute bereits auf der TW und
    können nicht hier ins Forum vorab kucken ;-)

    Hallo Leute!!!
    Ich war heute bereits bei der TuningWorld *grins*
    War mal wieder eine geniale Stimmung und doch
    einige neue Tuningtrends zu erkennen ;-)


    p.s. Tino´s Swift steht auch da ;-)
    Er hat sich mal wieder selbst übertroffen ...
    Sieht noch um einiges genialer aus als vorher

    Hallo zusammen,


    der ADAC hat auch schon vieles an der neuen Zulassungbescheinigung beanstanden. Zum einen auch die Auflistung der Reifengrößen.
    Es stand dabei, dass die Polizei die Nachweispflicht hat, das die Reifen nicht eingetragen sind, da ja nur eine Größe sichtbar sind.
    Zum anderen dazu geraten, dass der \"alte\" Brief sicherheitshalber kopiert werden soll und trotzdem mitgeführt werden soll.
    Also muss hier die Polizei erstmal beweisen ... sonst können die gar nix!

    Natürlich wird alles gut ... Bass drückt ja mächtiger denn je :teufel:


    Die Funktion der Powercap ist mir schon bekannt, weil ich damit
    endlich meine Lichtmaschine entlastet habe.
    Und dieses \"flackern\" der Nebelscheinwerfer und Uhranzeige hat nun auch endlich ein Ende :)
    Boardstrom scheint jetzt konstant und Batterie somit auch entlastet.


    Mir ist vorhin nur der Gedanke gekommen, dass wenn die Cap vielleicht nur
    \"halbvoll\" geladen ist, die auf dem \"halbvollen\" Level bleiben könnte.
    Wenn die Cap sich dauernd lädt und entlädt, ist ja alles EASY!!
    Naja, hab von Elektro nicht so viel Ahnung.


    Spy the King *hih*



    alles ist gut :sonne:

    @ spy,
    scheint aber zu funzen ... die digitale Anzeige zeigt mir konstant 14,2 -13,9 an.
    Kommt drauf an, wie der Woofer grade belastet wird. Die Lampe ist auch ein bisschen dunkler geworden, aber dann hat auch schon die Cap angefangen, zu leuchten, da die am Anfang kein Lebenszeichen von sich gegeben hat. Hat dann wie wild abwechselnd geleuchtet (an - aus - an - aus).
    Hab das so gedeutet, dass das Ding voll ist. Oder sollte ich das nochmal machen? Kann da was kaputt gehen?


    Lampe hab ich aus meiner Kofferraumleuchte benutzt.


    gruß Carlo

    Nochmals Danke.
    Habe es hinbekommen. Hatte einen Denkfehler drinne, darum hatte ich nachgefragt. War mir nicht so wirklich klar, dass das Ding zwischengeschaltet wird. Geladen habe ich die Cap mit ner 12V Birne.
    Hatte mir sagen lassen, dass die Birne ausgehen sollte, wenn die Cap geladen ist... war bei mir nicht so???
    Nach ner Minute hat die Cap blau aufgeleutet und das wars ...
    funzt wunderbar ;-)


    Thx und Gruß

    Hallo zusammen,


    die Gerichtsverhandlung am Freitag (25 Nov. 2005; 10 Uhr) ist nun endlich durch.


    => Verfahren wurde vom Richter eingestellt. Also keine drei Punkte!
    *freu*


    Zur Verhandlung (ohne Staatsanwalt, da Streitwert unter 100 Euro, aber nicht immer o. S.):
    Der Richter hat das ziemlich schnell hinter sich bringen wollen ...
    Nach dem ich zur Aussage gebeten wurde, nachdem meine Personalien und Beruf festgestellt wurden, hatte mich der Richter schon am Anfang abgewirkt. Ich sagt, dass ich mich in erster Linie auf meinen Einspruch beziehe.
    Er fragte mich, wann ich davor beim TÜV war, wo ich dann meinte, dass es genau eine Woche und 3 Tage war, somit 10 Tage davor das Auto ohne Mängel eine Komplette Hauptuntersuchung hinter sich hatte. Meine extra angefertigen Fotos vom Luftfilterkasten wollte er dann erst gar nicht sehen *schnief*
    Sie zeigten, das es gar nicht sichtbar war.
    Dann hat der den Polizisten als Zeugen reingeholt; Personalien festgestellt und vereidigt.
    Richter: Haben Sie eine Normale Verkehrskontrolle durchgeführt?
    Polizist: Ja, wir waren am Abend am Kreisverkehr gestanden und ziehen da am Abend um die 15 Autos raus, vorallem Autos, wie der Herr XXXX fährt.
    Richter: Um welches Auto handelt es sich da?
    Polizist: BMW E36
    Richter: Haben Sie den Beschuldigten aufgrund extremer Geräusche rausgezogen?
    Polizist: Nein
    Richter: Warum wurde bei einer normalen Vekehrkontrolle denn der Luftfilterkasten abgetastet?
    Polizist: (Ausflüchte gesucht, da es wohl nicht üblich ist den Motorraum zu durchsuchen) ...
    Richter: Wo werden denn vor allem diese Löcher angebracht?
    Polizist: Zum Teil auf der Unterseite, da Sie dort nicht Sichtbar sind,
    aber auch offensichtliche, die zum Teil oben angebracht werden.
    Richter: Haben Sie ermittelt, ob der Beschuldigte kurze Zeit davor beim TÜV war? Also zehn Tage davor?
    Polizist: Nein
    Richter: Sahen die Löcher älter aus als 10 Tage?
    Polizist: Ja, denk ich schon.


    => Schlusssatz des Richters ... dass das Verfahren eingestellt wurde und ich mit einem \"dicken\" Grinsen aus dem Gerichtssaal spaziert bin.
    *freu*



    p.s. Es lohnt sich also doch, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dafür aber ein Urlaubstag flöten gegangen.

    Preise bei uns im Allgäu:
    Benzin: 1.189 Euro - 1.219 Euro
    Super: 1.209 Euro - 1.239 Euro
    => Ändert sich am Tag tausend mal ...


    Im Nachbarland Österreich:
    Benzin: 1.06 Euro
    Super: 1.08 Euro

    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hab ich nicht eingelegt, da ich denk, dass der Erfolg nicht da sein wird. Aber vielleicht mach ich das nach der Gerichtsverhandlung ... wenn ich weiß, wer im Recht war ;-)
    Dann kann ich vielleicht auch Regressanpruche gelten machen gegen mein Problem mitm Standgas (Ist immer bei warmen Temperaturen, zur Zeit wo es kalt ist hab ich diese Problem nicht)



    Zwischenzeitlich hat die Dekra mir auch mal geantwortet ...
    Zum Teil steht das drinne, was auch schon Philix gesagt hatte.


    --------


    Sehr geehrter Herr ******,


    Der Luftfilterkasten gehört zum Ansaugsystem, welches ein in sich
    geschlossenes System darstellt,dass nachträglich nicht verändert werden
    darf.
    Jegliche nachträglichen Veränderungen beinflussen nicht nur das Geräusch-,
    sondern auch das Abgasverhalten und man muss grundsätzlich von einer
    Verschlechterung ausgehen. Da andererseits aber Abgas- und
    Geräuschverhalten als umweltrelevante Kennwerte exakt limitiert sind,
    dürfen diese nicht überschritten werden, weil damit die Betriebserlaubnis
    erlischt, das Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist und somit der
    Betrieb auf öffentlichen Strassen nicht mehr erlaubt ist.
    Bei nachträglichen Technischen Veränderungen muss der \"Hersteller\" dieser
    Veränderung, oder der \"Veränderer\" nachweisen oder nachweisen lassen,
    dass die erforderliche Vorschriftsmäßigkeit nach StVZO gegeben ist.
    Bei der von Ihnen beabsichtigten Veränderung sehen wir keine Möglichkeit
    diese Frage positiv zu beantworten.


    Mit freundlichen Grüßen!
    Ihr DEKRA-Team


    --------



    Liest sich auch etwas schei*e, aber wenn man genau nachliest,
    hat die gute Frau ein Wort verwendet, was mir Hoffnung gibt.
    Das Wörtchen \"Grundsätzlich\" heißt nämlich, dass es Ausnahmen gibt.
    Bedeutet, dass nur grundsätzlich eine Verschlechterung vorliegt ... zu verstehen ist, das z.B. bei 90% vielleicht diese Tatsachen (lautere Ansauggeräusche oder Abgaswerte schlecht) vorliegen, aber in 10% der Fälle es anders sein kann. Die Schlussfolgerung wäre dann, dass ein Nachweis hätte erfolgen müssen, sprich eine Dezibelmessung oder Abgasuntersuchung, um ein eindeutiges Ergebnis zu haben.
    Wenn ich Glück habe kann ich dem Polizisten nen Verfahrensfehler ankreiden, da er dies nicht durchgeführt hat. Darum werd ich auch keine extra Messung bei der Dekra durchführen, da meiner Meinung nach die es versäumt haben ... warum soll ich das nachholen?!?
    Wenn nur noch die Veränderung des Luftfilterkasten im Raume steht, sehe ich die 3 Punkte nicht in der Verhältnismäßigkeit zu den 2-Cent Großen Löchern ?!?



    Zum anderen hab ich im Internet nachgelesen, dass solche Verfahren meist nach einem Einspruch nie fallen gelassen werden ... Darum kommt es bei mir wa*scheinlich auch zur Gerichtverhandlung... Vielleicht ist das öffentliche Interesse doch größer, als ich gedacht habe ...


    Naja, mal abwarten ... der 25te Nov. ist nicht mehr lang hin



    P.s. Die Löcher waren wirlich nicht erkennbar für mich gewesen, obwohl ich mich ein bisschen für Autos interessiere ... naja, also mal abwarten ...

    Hier der Schrieb von meinem Einspruch, den ich gestellt hatte.
    Hatte Ihn erst nicht mehr gefunden im System ... ab doch noch
    aufgetaucht ;-)





    xxxx, den 16. Juni 2005


    Carlo xxxxxxx
    xxxxxxxxxxxx
    xxxxxxxxxxxx



    Zentrale Bußgeldstelle
    Im
    Bayer. Polizeiverwaltungsamt
    94233 Viechtach



    Einspruch
    Aktenzeichen:xxxxxxxxxxxxxxxxxx



    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit lege ich


    Einspruch


    gegen den Bußgeldbescheid vom 08.06.05
    (zugestellt am 10.06.05) ein.



    Begründung: (Schilderung der Verkehrskontrolle)


    Am 23.05.05 gegen 1.30Uhr wurde ich von den Polizeibeamten Herrn T******und Herrn ******
    zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Wie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle üblich wurde der Führerschein und die Fahrzeugpapiere kontrolliert. Zusätzlich wurde ein Alkoholtest durchgeführt, aufgrund alkoholischer Gerüche im Auto (es befanden sich weitere drei Insassen im Auto), dieser negativ (0,0 Promille) verlief. Des weiteren wurde ein Drogentest (Reaktion der Pupillen) gemacht (auch negativ). Dann erfolgte eine penible Durchsuchung des Fahrzeuges (Fahrwerk, Auspuff, Reifen, ect.). Nun wurde ich aufgefordert, die Motorhaube zu öffnen. Es folgte eine lange Durchsuchung des Motorraums und im Endeffekt wurden Löcher an der Unterseite des Luftfilterkastens ertastet, die von oben nicht sichtbar waren. Daraufhin wurde von Herrn T****** der Luftfilterkasten geöffnet und seinerseits Beweisfotos gemacht. Dann wurde mit einem „Letherman“ die Schutzhaube des Gashebels durch zwei Schrauben gelöst und am Gashebel gezogen/gedrückt? Nunmehr wurde von Herrn Thumfart die Aussage getroffen: „Sehen Sie, der Motor ist lauter!“. Daraufhin wurde alles wieder hinmontiert und ein Mängelschein (Anzeige wurde angekreuzt) aufgesetzt. Zusätzlich wurde ich gefragt, ob ich Einspruch einlegen möchte. Daraufhin teilte ich Ihm mit, dass ich Einspruch einlegen will. Nun Herr T******: „Sie wollen Einspruch einlegen gegen die Erkennung des Mangels am Fahrzeug. Daraufhin erwiderte ich, das ich kein Einspruch gegen die Erkennung des Mangels einlege, da das Auto zu diesem Zeitpunkt so da stand (mit Mangel), jedoch Einspruch gegen die Anzeige mit 3 Punkten und 35,-€ ? Geldbuße einlegen will, da ich diesen Mangel nicht verursacht habe.



    Begründung, weshalb im einzelnen Einspruch eingelegt wird:


    1. Der oben genannte Mangel war für mich nicht erkennbar, da ich in Sachen Autos ein „Laie“ bin, also keinerlei Kenntnisse in Sachen Motortechnik habe. Meine berufliche Tätigkeit hat im übrigen in keinster Weise mit Autos zu tun (Beamter im öffentlichen Dienst: Schulreferat). Mein Auto habe ich am ............ gekauft, dieses befand sich in meinem Besitz zum Festellungszeitpunkt seit 9 Monaten und 6 Tagen. Dieses Auto wurde mir vom Autohändler „ohne Mängel“ verkauft. Von mir wurden keine Änderungen am Fahrzeug durchgeführt.
    Dem Polizisten wurden diese zwei Punkte vor Ort mitgeteilt, worauf er erwiderte, dass ich versuchen könnte, die Vorbesitzer in Regress zu nehmen, was meiner Meinung nach bei der Punkteverteilung schwierig werden dürfte.
    Beim Ausfüllen des Mängelscheins fragte ich Herrn T******, weshalb der TÜV diesen Mangel nicht festgestellt hat, schließlich war mein Auto am 12.05.05 beim TÜV; also 1 Woche und 3 Tage vorher. Daraufhin meinte Herr T*****: „Dann hat der TÜV wohl gepennt!“.
    Für mich als Bürger ist es total unverständlich, dass ich eine Woche und 3 Tage vorher beim TÜV war und ca. 100 € bezahlt habe (komplette Hauptuntersuchung), um die allgemein gültige Betriebserlaubnis für mein Auto zu erhalten und im Endeffekt wird kurze Zeit später das Gegenteil festegestellt?
    Da mir, wie bereits oben erwähnt, ein Mängelschein ausgestellt wurde, bekam ich vier Tage Zeit, um den Mangel zu beheben und hatte drei Behörden zur Auswahl, wo ich es hätte überprüfen lassen können. Hierbei wurde der TÜV als einer der „Auswahl-Behörden“ aufgeführt, was ich als sehr kurios empfinde, da ich dort kurze Zeit vorher war!!!


    Beweis: - Kaufvertrag in Kopie
    - TÜV- Bericht in Kopie
    - Mängelschein (in Ermittlungsakte?)


    2. Die Behauptung des Polizisten lt. Mängelschein + Bußgeldbescheid, dass ein lauteres Ansauggeräusch vorliegt? Die Behauptung des Polizisten wurden nach dem ziehen/drücken? des Gashebels aufgestellt. Dies geschah bei „offener“ Motorhaube bei sehr hohen Drehzahlen. Zum einen meine ich, das ein Auto bei hohen Drehzahlen immer lauter ist und zum anderen natürlich noch lauter, wenn die Motorhaube geöffnet ist, da die Motorhaube meiner Meinung nach einen großen Dämmschutz bietet.
    Hier hätte meiner Meinung nach ein „Dezibelmessung“ erfolgen müssen. Ein Hörtest stellt sich für mich als eine sehr fragwürdige Methode dar, die hier (in Deutschland) meines Wissens keine Anerkennung verdient, bzw. keine zulässige Ermittlungsmethode ist! Deshalb werde ich auch diese Behauptung nicht anerkennen.
    Im übrigen teile ich mit, dass ich die Erkennung des Mangels bei einem Autokauf nicht in meiner Sorgfaltspflicht sehe, dafür ist meines Erachtens der TÜV und die jeweilige Reparaturwerkstatt zuständig.
    Weil sich sonst die Frage stellt, ob Sie sich schon einmal Ihren Luftfilterkasten angesehen haben, bzw. von unter abgetastet haben, ob irgendwelche Löcher zu finden sind, da sie ja nicht Sichtbar sind.
    Falls die Entscheidung gegen mich fallen sollte, und dies in meiner Sorghaltpflicht fällt, sehe ich dann in meine Sorghaltspflicht, die Öffentlichkeit über diesen Fall zu informieren, da es nach der Rechtsstaatlichkeit nicht sein kann, das man für was bestraft wird, was man nicht verbrochen hat.
    (Nun will ich noch festhalten, dass ich erst seit dem 23.05.05 weiß, wo sich bei meinem Auto der Luftfilterkasten und der Gashebel befindet.)



    Außerdem fühle ich mich ungerecht behandelt, da mir aufgrund des Mangels nunmehr „Vorsatz“ unterstellt wird (ersichtlich aus der Punkteverteilung und der Geldstrafe). Hier sehe ich einen klaren Fehler in der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessen des Polizeibeamten.


    Zum Schluss stellt sich, wie bereits oben beschrieben, die Frage, warum ich nochmals einen Einspruch, diesmal schriftlich, einlegen muss? Dies habe ich schon „mündlich“ am 23.05.05 um 1.45Uhr beim Polizeibeamten Herrn T******* gemacht!



    Ich bitte Sie, Ihre Auffassung nochmals zu überprüfen und verbleibe



    Mit freundlichen Grüßen



    Carlo *********