Das habe ich ja auch gesagt, dass der Zustand des Kats nicht mehr zu bessern ist. Das steht aber gerade nicht zur Diskussion. Die Frage war, bekomme ich das Fahrzeug trotzdem durch die AU?
Des weiteren gibt es einen genormten Ablauf bei der AU, der für jedes Fahrzeug schriftlich hinterlegt ist. Dazu gehört u. a. eine Konditionierung des Motors. Diese gestaltet sich in Form von einer vorgegebenen Anzahl von Drehzahlanhebungen in den mittleren Drehzahlbereich, bevor das Messprogramm gestartet wird. Und damit meine ich nicht das Beschleunigen der Motordrehzahl während des Messprogramms oder das Hochdrehen beim Diesel. Wird sich an diesen Vorgang gehalten und besteht das Fahrzeug dann die AU, muss der Prüfer sich keine Sorgen um seinen Job machen.
Das Prüfen mit der Messsonde wird bei Fahrzeugen ab Bj. 2006 nur verlangt, wenn die Readinesscodes nicht gesetzt sind. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn vorher der Fehlerspeicher gelöscht wurde. Das alleine ist aber kein Grund durch die AU zu fallen, kann ja auch sein, dass das Fahrzeug in der Werkstatt war und das defekte Bauteil, welches die MKL ausgelöst hat, erneuert wurde und der Fehlerspeicher natürlich auch gelöscht wurde.
Es ist aber richtig, dass der Kat in diesem Fall nicht mehr in der Kondition ist, wie er mal war. Aber im Fall des MZ löst sich in der Regel nach und nach die katalytische Schicht ab und wird raus geblasen. Hier entsteht also keine Verstopfung der Abgasanlage, also auch kein Leistungsverlust, wenn der OT-Geber i. O. ist.
Man könnte sich so also Zeit verschaffen, um sich in Ruhe um eine Lösung für den angeschlagenen Kat zu kümmern.