Moin KielTimo
Meine liebe Frau fährt einen Suzuki Swift, dies nur zur Eingangsinfo!
Nun zum Thema
Ich habe in 10-2020 einen KIA Ceed SW als Reimport ( Tschechoslowakei ) von einem Freien Händler in der BRD gekauft.
War von Anfang an war das Angebot auch exakt so ausgewiesen, d.h. als Reimport.
Neben vielen richtigen Hinweisen von anderen Bsp. hier im Beitrag gibt es 3 wichtige Hinweise auf einen Reimport.
1. der Verkäufer von einem Suzuki ...Autohaus muss zwingend den Käufer auf einen "Reimport" hinweisen, bzw. dies
schriftlich in dem Kaufvertrag vermerken!
2. im Brief gibt es einen eindeutigen Hinweis..., siehe meine Anlage! Ich bin dort als Erstbesitzer eingetragen.
3. das Serviceheft gibt aber einen eindeutigen Hinweis!
Wodurch >> auf der Seite 1 >> Handschriftlicher Eintrag ( Erstbesitzer/Exporteur ) die ihn an meinen Händler verkauft hat
auf der Seite 2 >> ein Aufkleber des KIA Hauses mit Stempel der die Übergabeinspektion gemacht hat!
A ) Einen Nachteil bei einem Reimports sehe ich nirgendwo, ich habe mehr Ausstattung erhalten wie mir angeboten wurde!
B ) KIA bietet eine umfassende Garantie für 7 Jahre an, die mir von KIA auf Nachfrage bestätigt wurde. Unabhängig davon, wo
ich einen KIA kaufe. Wir lebe in Europa, auch wenn es einige nicht verstehen, verstehen wollen.
Gruß
Georg
Zu 2
Zu 3
Schaue bitte in Anhänge, konnte das hier nicht einfügen, warum auch immer...!