Bei 89er hatte ich sofort den SA im Kopf. Hab jetzt erst gesehen, dass du den 89er EA meintest. Sorry!
Beiträge von Supernasenbaer
-
-
Ich hab damals mit geithain in meinen SA den Motor vom EA GTi eingebaut. Da musste einiges an gepasst werden.
Die Einspritzdüsen waren andere.
Auch diverse Sendoren hatten andere werte.
Ist 20 Jahre her.
Trivial war es aber nicht..
-
Gab es in Europa nie zu kaufen. Ne Handvoll Key Kars aus Japan hats nach EU verschlagen. Ich glaube den 3 Zyl Turbo gabs auch in den USA nie.
-
Mechanisch passen tut es. Du musst Motor-Kabelbaum und Steuergerät aus dem AA mit in den EA bauen. Soweit ich mich erinnere war da mit der Einspritzung/Einspritzdüsen irgendwas anders. Ist 20 Jahre her.
-
Um verbesserung gehts doch gar nicht.
Es gibt (wie bei fast jedem Autoteil) den serienausrüster (oft mit OEM branding und auch etwas günstiger ohne OEM Branding) und diverse Alternativlieferanten.
NGK oder Nippon/Denso ist für mich absolut gleichwertig. Auch Champion, Bosch, Beru usw….alles gute qualitativ hochwertige Zündkerzen.
es hat die Erfahrung einfac/ gezeigt, dass - warum auch immer - in den „Japaner-Motoren“ , vor allem den kleinen Drehorgeln, die Zündkerzen von NGK, Nippon/Denso zuverlässiger funktionieren.
aber selbst wenn du eine Bosch-Zündkerze in den Suzuki schraubst wird es funktionieren, solang die Kerze von den Werten her dem Serienäquivalent entspricht. -
Woher hast du denn die zwei oben von dir genannten Kennungen für die Denso Zündkerzen?
Aus der BDA oder dem Service-Buch?
Nipppon/Denso oder NGK ist vollkommen Wurst.Es müssen die richtigen Kerzen (Wärmewert, Länge, Gewinde) sein.
-
Das eine ist eine Iridium-Zündkerze (läuft meist unter „Longlife“-Zündkerze) und das andere sind die normalen.
Im Wartungshandbuch wird auch dahingehend eine Unterscheidung sein wie z Bsp wechsel alle 30.000km bei den normalen oder alle 120.000km bei Iridium.
Die Diskussion, welche besser ist möcht ich nicht anzetteln. Nimm was du für dich als besser einstufst oder was am Ende günstiger ist. -
Kies hat weniger Haftung als Teer.
Wenn kein Fehler im ABS/ESP-Steuergerät ist (mMn muss die Lampe angehen sofern ein Gehler vorliegt(, dann scheint die Regelung zu arbeiten, am Rad aber nicht oder zu träge anzukommen.
Eine verdreckte/geknickte/verstopfte Bremsleitung kann/könnte zu einem solchen Phänomen führen. -
Bist du mal auf nen Stein/Bordstein aufgesessen und dir evtl eine Bremsleitung platt gequetscht?
-
mal ein anderes szenario: wenn man mit einer kaputten rücklichtbirne rumfährt, wird niemand behaupten, die betriebserlaubnis sei deshalb erloschen. bei einem "defekten" aufprallwarner kann es nicht anders sein.
mit maximal strenger Auslegung der Regularien ist es tatsache so, dass auch bei einer defekten Glühlampe die BE erlischt.
Du bist als Fahrzeugführer verprflichten umgehend (umgehend = ohne eigene verschuldete Verzögerung) den verkehrssicheren Zjstand wieder herzustellen.
Das kann sein, dass du
- die nöchste Tankstelle/Autozubehörhandel/Baumarkt ansteuerst, eine Glühlampe kaufst und diese wechselst
oder
- das Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt bringst (sollte es sich z. bsp um ein LED-Modul-Rücklicht handeln, welches gerade nicht lieferbar ist, dann dürfte die Werkstatt dich eigentlich gar nicht mehr losfahren lassen).
den Worlaut habe ich nicht mehr ganz im Kopf, aber gemäß StVO hat der Fahrer vor Fahrtantritt sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand befindet; sollte dem nicht so,sein muss der verkehrssichere Zustand umgehend hergestellt werden.
…aber auch ich wede mich hier aus dem Thema jetzt raushalten. Alles was gesagt werden musste/sollte ist gesagt. -
Das Fahrzeug wurde MIT dem Notfallbremsassistenten in Verkehr gebracht.
Wenn dieser in einer nicht vom Hertseller vorgesehenen Weise verändert wird ist die BE erloschen (abschalten am Knopf = vom Hersteller vorgesehen ; Ausprogrammieren oder generell so manipulieren dass er sich nicht automatisch wieder einschaltet = nicht vom Hersteller vorgesehen)
-
Ich schließe ja nicht aus, dass das System in manchem Fahrzeugen schlecht funktioniert.
Und ja, man darf seinen Fahrstil auch nicht blind einem nicht fuktionierendem System anpassen.
Wenn das System in deinem Auto - und auch das möchte ich nicht ausschließen - einen Defekt hat, dann ist das gefährlich und gehört behoben.Dann müsstest du aber (bestenfalls per DashCam-Video) einen entsprechenden Beweis für die Werkstatt erbringen, daraufhin haben die auch einen Anhaltspunkt was zu kontrollieren/Wechseln ist.
Das was die Werkstatt kalibrieren kann ist die interne Kamera. Das ist in den seltentesten Fällen der Fehler. Redundant zur Kamera wird auch Radar verwendet. Sollte da am Radar irgendwo ein Schaden sein oder eine Unregelmäßigkeit/Fabrikationsfehler sein, dann gehört das ebefalls ausgetauscht. Im Nahbereich werden die Parksensoren als Redundanz verwendet. Ggf müssen die getauscht werden.
Meinen letzten Suzuki (SA410 - Umgebau auf EA413 GTi) hatte ich bis 2006, danach bin ich in ca. 2018 nochmal 10 Minuten mit nem EA GTi gefahren.
Die hier beschriebene(n) Situation(en) hat für mich keine Fehlfunktion aufgezeigt.
ich kenne diese Systeme aber aus verschiedenen Fahrzeugen (Opel, Ford, BMW, VW, Skoda, Peugeot - bin beruflich regelmäßig mit verschiedenen Mietwagen unterwegs) die alle eine unterschiedliche „Empfindlichkeit“ haben, aber für mich nie unerklärlich auslösen. -
Ich schätze du meinst einen OBD Saver…
Wenn jemand ernsthaft vorhat an die OBD Dose zu wollen, dann kommt der da ran. Die Frage ist nur was er vorher alles noch kaputt machen muss bis er dran ist.
Bringen tut es nix.
Kosten: zu viel, dafür dass es nix bringt.
Aber genau diese Fragen hättest du auch dem Verkäufer stellen können… -
Der Aufprallwarner hat mal eine halbe Vollbremsung auf einer engen Landstraße gemacht, weil das entgegenkommende Fahrzeug eine Landmaschine war bei der der Reifen deutlich breiter als die Karosserie war. Daher muss das System das als irgendwas anderes interpretiert haben und hat für ca eine halbe Sekunde eine Vollbremsung eingeleitet. Wäre ein Auto direkt hinter mir gewesen, dann hätte mich dies gerammt und entweder in den Bach direkt neben der Straße oder voll in den Gegenverkehr gestoßen. Seit dieser Situation bleibt dieses "Assistenz" System ausgeschaltet. Das einzige was diesem Ding assistiert ist meinem Gehörverlust und zukünftigem Umfall
Ich kenne natürlich die genaue Situation nicht, aber mal anders rum analysiert:
Dir kommt auf einer offensichtlich engen Straße ein Fahrzeug mit Überbreite entgegen (Teile ragen in deine Fahrspur). Du hast weder deine Geschwindigkeit vermindert noch deine Fahrlinie so verändert, dass ein sicherer (=ausreichender, wie auch immer der im System definiert ist) Abstand zum Fahrzeug mit Überbreite gegeben ist.
Das Assistenzsystem erkennt deshalb eine gefährliche Fahrsituation und leitet die Bremsung ein.
Setze gedanklich mal deinen Fahrlehrer neben dich und frage dich selbst, was er dir geraten hätte.vermutlich „Verlangsamen, etwas weiter nach rechts an den Rand fahren“
Ähnlichen Fall hatte ich auch mal, allerdings mit einen parkenden LKw am Straßenrand, der nen guten halben Meter auf der Fahrbahn stand. Bin auch einfach weiter gefahren. Bei meinem Auto kam damals nur der Voralarm (Piepsen, Anzeige im Display).Aber genau das meinte ich mit meinem Post oben.
Situation nochmal kritisch hinterfragen und überlegen ob in genau dieser Situation eine angepasstere Fahrweise dazu geführt hätte dass der Warner nicht auslöst.
Edit: wenn die „Vollbremsung“ wirklich nur eine halbe Sekunde war, dann hätte ein Hintermann mit passendem Sicherheitsabstand dich ganz sicher NICHT von der Straße geschoben. -
Deine Worte, Supernasenbär, bestätigen ja eigendlich nur die meinen. Angepaßte Fahrweise und man braucht das Zeugs nicht. Sollte man in der Fahrschule gelehrt bekommen. Wenn nicht, braucht man halt den permanenten "elektronischen Fahrlehrer", auch ein Weg zur Erkenntnis...
Wenn man vorsichtig, voraussschauend und angepasst fährt, dann ist dieses Assistenzsystem genau das was es sein soll…der Gürtel zum Hosenträger…nämlich genau in der einen (einmal pro Million) Situation wo trotz aller Umsicht und Vorsicht der Fahrer des Autos oder eines anderen Autos einen Unfall bauen würde.
Und genau dafür ist es gedacht.
-
[…] Und wenn dann noch vorausschauend und mit Rücksichtnahme angepaßt gefahren wird…
…dann würde der "Nerv-Pieps-Warn" auch nicht so oft auslösen.
Es gab hier mal nen User, der hat diversie Videos von angeblichen Falschauslösungen gepostet. Ausnahmslos waren die Auslösungen aber absolut getechtfertig.
ich hatte 2016 mein erstes Auto mit einem Abstandswarner und einem Auffahrwarner/Notbremsassistenten.
bin fast irre geworden. Am Anfang ist da 3-4 mal täglich im Coclpit Alarm gewesen.Statt aber zu behaupten, dass das alles Mist ist hab ich meine Fahrweise mal etwas angepasst. Und bin zum Schluss tlw. mehrere Monate ohne Auslösung gefahren (das waren dann aber auch keine Falschalarme).
Hat mich keine Sekunde lamgsamer gemacht, bin auch sicherlich nie geschlichen oder war ein Verkehrshindernis (tlw Tempo knapp an 300 auf der AB).
Aber die Systeme haben dafür gesorgt, dass ich mich selbst einfach mal hinterfragt habe.Muss ich denn bei gelb-rot noch dem Vordermann hinterherhecheln, obwohl der schon am nöchsten Ampelstau bremst?
Jede Technik hat irgendwo Schwächen, folgt aber eigentlich nur einem Algorithmus und berechnet daraus Wahrscheinlichkeiten. -
Das steht bei den Seiten der Zulassungsstellen recht genau was du benötigst
In der Regel s8nd das:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + Teil 2
- letzten (gültigen) HU Bericht oder anderen Nachweis dass das Fahrzeug eine gültige HU hat (Stempel auf der zulassungsbescheinigung z. Bsp)
- CoC Bescheinigung wenn es diese für das Fahrzeug gibt
- Zulassungsantrag- eVB-Nummer
- Personalausweis
- Geld (vorher prüfen welche Zahlungsmittel bei deiner Zulassungsstelle akzeptiert werden - Cash, Kredit-, Debit- oder EC-Karte)
- ein Kaufvertrag wird nicht zwingend benötigt, kann aber bei „Ungereimtheiten“ hilfreich sein
Natürlich alles im Original (außer eVB und Kaufvertrag). -
Ich hab doch gar nicht angezweifelt, dass die Mehrleistung bei der Messung auf dem Prüfstand nicht durch den elektrischen Anteil kommt.
Den falschen Teil der Asussage - und der ist wirklich einfach nur falsch - hab ich zitiert. -
[…]Der Elektroantrieb liefert 0-5000 Umdrehungen 13,5 PS und 50 Newtonmeter.
Das ist physikalisch nicht möglich, da das Produkt aus Drehzahl und Drehmoment die Leistung ergibt.
Der Motor kann von 0-5000rpm 50Nm liefern, was dann aber als Max in etwa 25kW (rund 34PS) wären.
ich denke der Hybrid unterstützt von 0 bis rund 2000rpm mit 50Nm und von 2000 bis 5000rpm liefert er dann die o.g. leistung von rund 13,5PS (in etwa 10kW).Das passt dann auch zu einer e-Motorkennlinie.
-
Hi Britta und herzlich Willkommen.
Ein 2004er dürfte doch noch ein klassisches Blinkerrelais haben, wurde das schon geprüft, gewechselt?Hast du eine Anhängerkupplung am Auto, wenn ja, welche (Original Suzuki, Nachrüster, E-Satz toptronic…)?