Noch ein paar Randnotizen: Die EU plant eine europaweite Reform im Fahrerlaubnisrecht. Ziel ist, die Fahrerlaubnis nicht mehr "ein Leben lang" zu erteilen, sondern künftig auf 15 Jahre zu befristen. Anschließend soll ein Amtsarzt über den Gesundheitszustand entscheiden und ggf. Gründe finden, die ohne weitere Maßnahmen dem Fortbestand der Fahrerlaubnis entgegen stehen. Bei Seh- oder Hördefiziten könnten Auflagen gemacht werden, die erfüllt werden müssen. Bei erkannten Defiziten in den motorischen Fähigkeiten oder mutmaßlichen Problemen bei räumlicher Orientierung oder beim Einschätzen von Entfernungen bzw. Geschwindigkeiten könnte ein Fahrsicherheitstraining, eine Fahrprobe oder eine Nachschulung zur Bedingung gemacht werden. Ab dem 70. Geburtstag würden sich die 15 Jahre auf nur noch 5 Jahre verkürzen und die Bedingungen an die uneingeschränkte Fahrtauglichkeit zusätzlich verschärfen. Das absolvierte Fahrsicherheitstraining bzw. eine Fahrprobe könnten hier obligatorisch werden.
Das alles legt die Messlatte an die Ansprüche deutlich höher, die an den Erhalt der Fahrerlaubnis angelegt werden. Es darf erwartet werden, dass sowohl die verpflichtende amtsärztliche Untersuchung, der Hör- und der Sehtest sowie ggf. gemachte Auflagen nicht billig werden und auch das bei einigen Kandidaten Gedankenanstoß sein könnte, auf den Versuch zu verzichten, die Fahrerlaubnis in die nächste Gültigkeitsperiode zu retten. Bei den 70-Jährigen dürfte angesichts der höchstens für 5 Jahre in Aussicht stehenden Verlängerung der Fahrerlaubnis, den verschärften Auflagen und den anzunehmenden hohen Kosten dafür wahrscheinlich die Argumente überwiegen, auf den Fortbestand der Fahrerlaubnis gänzlich zu verzichten.