Beiträge von tanjastefan

    Meine Mutter und meine Freundin haben sich Mitte Januar einen Splash bestellt. Der meiner Freundin ist jetzt gekommen und der meiner Mutter noch nicht. An der langen Lieferdauer hat Suzuki keine Schuld denn es geht schließlich nur darum das der Händler seine dem Kunden versprochene Lieferdauer einhält. Ist er ehrlich und sagt einem wie lange es dauert ist es halt so. Man weiß es schließlich vorher und stimmt dem mit dem Vertrag zu.
    Hat der Händler eine deutlich kürzere Lieferdauer im Vertrag versprochen kann man ihm eine Frist setzten. Damit ist er in Verzug mit den im deutschen Recht festgelegten Folgen. Er hat z.B. die einem selbst entstehenden Anwaltskosten zu tragen, eventuell muss er einen Leihwagen stellen bzw. bezahlen etc.
    Der Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer und dem Händler geschlossen und nicht mit Suzuki. Die produzieren soweit ich das mitbekommen habe nicht gerade langsam und am Limit desses was im Werk möglich ist.