Gebrauchtwagengarantie

  • Hier nochmal ne Frage an die Juristen unter euch:


    Wenn ich beim Gebrauchtwagenhändler ein Auto kaufe, habe ich doch seit 2002 1 Jahr Garantie auf Motor, Getriebe, etc...


    Es ist nicht gestattet, dass der Händler in den Kaufvertrag schreibt \"Bastlerauto; ohne Garantie; im Kundenauftrag\" oder sowas, um die Garantie zu umgehen. Was aber, wenn er das doch macht und ich den Vertrag unterschreibe (nicht gründlich gelesen). Ist der Vertrag dann ungültig und ich die Reparatur von oben beschriebenen Schäden verlangen? Oder bin ich dann der dumme?
    Und was mache ich, wenn der Händler mich vom Hof jagen will/nicht zahlen will?


    Ist jetzt nicht konkret mein Problem, aber man macht sich ja so Gedanken... ?(

  • wenn du ne rechtschutzversicherung hast dann geh mal zum anwalt und frag normalerweise ist es nämlich verboten und er muß grantie leisten


    wenn er dich vom hof jagen will - anwalt! das kosten den dann auch gleich mehr :)
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    Grüße André


    ATU ist s******
    und conrad auch.... ;)

  • Du hast keine Garantie, Du hast ´ne Sachmangelhaftung als Privatperson!


    Die Ausschlußklausel hat keinen juristischen Bestand, und da sie unwirksam ist hat er Dir de facto nicht nur die üblicherweise auf ein Jahr reduzierte Sachmangelhaftung gewährt, sondern die lt. BGB formulierte normale Sachmangelhaftung von zwei Jahren ! Dem Passus "Bastlerfahrzeug" wurde sogar schon bei echten Bastlerfahrzeugen gerichtlich widersprochen, wenn das Fahrzeug definitv kein Bastlerfahrzeug ist, also fahrbereit, verkehrssicher, mit TÜPV bzw. TÜV-Fähig, dann ist das eh´ ´ne Luftnummer!


    Einzige Probelmatik an der Sache, egal wie man´s dreht: Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, d. h. innerhalb der ersten 6 Monate muß der Verkäufe rnachweisen dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand, danach Du, der Käufer!


    Grundsätzlich ist bei der Sachmangelhaftung zu beachten dass sie selbstlatürnich keinerlei Verschleißreparaturen beinhaltet und Du ab dem Gefahrenübergang für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich bist! Beispiel: Gerissener Zahnriemen: Keine Sachmangelhaftung, ein Verschleißteil, Verantwortlich für den Wechsel: Der Käufer! ;) Defekte Zylinderkopfdichtung: Strittig, da warte cih auch noch auf aussagekräftige Rechtsprechungen, tendenziell würde ich aber sagen wenn nicht außergewöhnlich früh auch ´ne Verschelioßsache! Lichtmaschine: Keinerlei Wartung dran vorgesehen, soll theoretisch für immer halten, somit klarer Sachmangel wenn defekt!


    DNF! ;)
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    Grußsz, @rne

  • Wenn der Händler selbst bzw. einer seiner Mitarbeiter Dir in seinen Räumen das Fahrzeug verkauft dann ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Hinfällig, denn einen zwingenden wirtschaftlichen Grund für solches Handeln gibt es durch die Möglichkeit der Differenzbesteuerung bei gebrauchten Fahrzeugen nicht, von daher würde ein Gericht das im Zwweifelsfall sehr wahrscheinlich auch als das werten was es ist: Den Versuch die Sachmangelhaftung zu umgehen, Ergebnis siehe oben! ;)
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    Grußsz, @rne