Hier nochmal ne Frage an die Juristen unter euch:
Wenn ich beim Gebrauchtwagenhändler ein Auto kaufe, habe ich doch seit 2002 1 Jahr Garantie auf Motor, Getriebe, etc...
Es ist nicht gestattet, dass der Händler in den Kaufvertrag schreibt \"Bastlerauto; ohne Garantie; im Kundenauftrag\" oder sowas, um die Garantie zu umgehen. Was aber, wenn er das doch macht und ich den Vertrag unterschreibe (nicht gründlich gelesen). Ist der Vertrag dann ungültig und ich die Reparatur von oben beschriebenen Schäden verlangen? Oder bin ich dann der dumme?
Und was mache ich, wenn der Händler mich vom Hof jagen will/nicht zahlen will?
Ist jetzt nicht konkret mein Problem, aber man macht sich ja so Gedanken...