Ja, beim typisieren in Österreich müssen es 11cm sein (9 cm bei zB Gummilippen und beweglichen Teilen, nicht bei Stoßstangen). Bei der Typisierung werden die Kontrollmaße von Radmitte bis Kotflügelunterkante im Zulassungsschein eingetragen und normalerweise die Abrissringe abgerissen um ein nachträgliches Verstellen der Höhe zu erschweren.
Einigen wir uns auf tragende Teile
Ich glaube das Restgewinde wird auch noch eingetragen, aber das kann ich nächsten Freitag eh genau sagen.
Momentan sind die Abrissringschrauben noch ganz, man kann es ja mal probieren
Das Setzen von Federn oder Fahrwerk ist eine Grauzone, dh nicht bis 9cm erlaubt, sondern eigentlich gar nicht erlaubt -> aber wegen Minimalabweichungen vom Kontrollmaß wird normalerweise kein Polizist motzen.
Ja ich genau, habe mit einem Prüfer der Landesregierung gesprochen und er meinte bis 9 cm wird es kein schwerer Mangel und daher toleriert.