Beiträge von NortherIgnis

    Die Polizei hat Zugriff auf die Daten über die ABE des Kfz und weiß damit, welche Felgen für das Fahrzeug zugelassen sind.

    An der Aussage muß ich Zweifel haben, weil der Suzuki-Werkstattleiter im Gespräch erwähnte, daß er schon mehrfach Ärger mit Kunden hatte, die nicht sicher waren, welche Felgen beim Ignis zulässig sind und wie ich falsche Reifengrößen vermuteten. Und er hatte auch schon diesbezügliche Anfragen der örtlichen Polizei, die im Fahrzeugschein - wie bei mir - 15 Zoll eingetragen vorfanden, die dann aber am Fahrzeug tatsächlich 16 Zöller waren. Und die nun von ihm verbindliche Auskunft wollten, was denn nun werksseitig Tatsache ist. Also, so ganz transparent scheinen da COC und Fahrzeugschein nicht mehr zu sein. Und wenn da noch nicht mal die Polizei durchsteigt...?

    Im Fahrzeugschein steht doch seit langer Zeit nur die kleinste zul. Größe drin. Der Rest steht doch im COC.

    Das alle Größen wie früher aufgeführt werden müssen ist doch schon lange nicht mehr gültig.

    Das kann Otto-Normalsterblicher aber kaum wissen? Der Ignis ist seit drei Jahren mein erster PKW nach 16 Jahren PKW-Abstinenz mit ausschließlicher Motorrad-Mobilität. Dein Einwand wirft zudem die Frage auf, wie ich künftig bei Gebrauchtkauf sicher gehen kann, daß zulässige Felgen am PKW montiert sind, wenn nur die kleinsten möglichen eingetragen sein müssen? Und wenn das korrekt ist, was du schreibst, möchte ich kein Polizist in der "SOKO Autoposer" sein, der ein auffälliges Tuning-Fahrzeug auf zulässige Felgen und Reifen kontrollieren muß...

    Wäre ich Kundendienstmeister oder Mechaniker einer KFZ-Werkstatt und sollte Ersatz für einen beschädigten Reifen bestellen, würde ich mir doch erstens die Dimension des kaputten Reifens sowie der drei intakten Reifen ansehen/notieren und mich zweitens durch Blick in die Papiere absichern, ob die Daten dort deckungsgleich sind, weil ich ja nicht wissen kann, ob an diesem PKW in der Vergangenheit schon mal Reifen gewechselt wurden und ob dabei alles richtig gelaufen ist.

    Genau das muß hier in meinem Fall der Knackpunt gewesen sein. Der Ignis wurde nach Panne Samstagabends nach Dienstschluß zum Autohaus in die Werkstatt verbracht. Die Werkstatt hatte während der Reparatur meinen Fahrzeugschein nicht vorliegen und orientierte sich bei Bestellung eines Ersatzreifens an der Größe der noch am Fahrzeug vorhandenen Reifen. Und lag damit instinktiv vollkommen richtig. Was du sagst ist aber völlig korrekt: Hätten Sie den fahrzeugschein vorliegen gehabt und reifen und Schein unmittelbar verglichen, wäre der Unterschied sofort aufgefallen.


    Ich hingegen hatte während der Reparatur nur den Fahrzeugschein vorliegen, in dem halt ausschließlich die (für mein Modell falschen) 15 Zoll Felgen eingetragen sind -> 175/65 R15 84H und mußte nach Fahrzeugübernahme davon ausgehen, daß die Werkstatt Murks gemacht haben muß, wenn die einen Reifen von anderer Größe als im Fahrzeugschein angegeben montieren.


    Als zusätzliche Fehlerquelle ist noch ein Einkaufssachbearbeiter im Autohaus dazwischen geschaltet, der bei Anweisung zur Bestellung eines Ersatzreifens durch die Werkstatt sich auch schnell mal in der benötigten Größe irren kann. Von diesem Fehler bin ich zunächst ausgegangen und war dann entsprechend sauer, daß erst der Sachbearbeiter nachlässig arbeitet und eine falsche Reifengröße bestellt, anschließend der Monteur den Fehler fortführt.


    Wer kann auch ahnen, daß der Eintrag im Fahrzeugschein nur halb wahr ist, weil der Comfort+ eben mit 16 Zöllern statt 15 Zöllern kommt und entsprechend beide Größen im Fahrzeugschein hinterlegt sein sollten, zumindest jedoch die für mein Modell richtige Größe -> 175/60 R16 82H?! Ich jedenfalls hätte Stein und Bein darauf geschworen, daß nur die einzige Angabe im Fahrzeugschein richtig und relevant sein kann. Weil die bei einer Fahrzeugkontrolle auch der einzige Anhaltspunkt für die Polizei ist.


    Leider ist unsere lokale Zulassungsstelle zur weiteren Klärung heute offensichtlich anhaltend telefonisch nicht erreichbar. Es kann durchaus auch sein, daß die Sachbearbeiterin bei Wiederzulassung damals einen groben Schnitzer gemacht hat und die kleineren Räder in den Schein eingetragen hat, aus irgendeiner hinterlegten Datei oder Tabelle.


    Dritte mögliche Fehlerquelle: Der Vorbesitzer hat ohne Eintrag im Fahrzeugschein eigenmächtig den Ignis auf 16 Zoll umgerüstet. Das konnte ich aber anhand des Herstelldatums auf der Reifenflanke kurzfristig ausschließen. Dem Alter nach sind alle vier Reifen Erstausrüster-Reifen.


    Für die 15 Zoll-Felge ist übrigens die Auswahl an (Ganjahres)Reifen deutlich größer als für die 16 Zoll-Felge. Und die 16 Zöller Reifen sind bis zu 50% teurer, trotz des nur geringen Größenunterschieds.

    So, jetzt aber abschließend:


    Asche auf mein Haupt, weil ich umgehend ein riesengroßes Mißverständnis aufklären muß und meine Wut auf die Suzuki-Werkstatt vollkommen unbegründet war.


    Die Werkstatt hat keinesfalls, wie falsch von mir behauptet, eine falsche Reifengröße montiert. Das kürzlich montierte Reifenformat entspricht der korrekten Erstausrüster-Größe 175/60 R16 82H des Suzuki Ignis Comfort+, der ab Werk mit 16"-Felgen geliefert wird. Laut Werkstatt hat sich Suzuki aber den zusätzlichen Eintrag der 16"-Zoll-Felgen des Comfort+ in die Fahrzeugpapiere gespart. Brief und Schein weisen dort ungenügenderweise den Eintrag 175/65 R15 84H aus und nur diesen, keine weiteren eingetragenen Größen, wie es im Fall der Austattungslinie Comfort+ erforderlich und nachvollziehbar wäre. Schon der Transparenz halber und um den eigenen Kunden die Bestellung neuer Reifen in falschem Format zu ersparen.


    Laut Werkstatt kam es hier schon wiederholt zu Ärger mit Kunden und sogar zu Anfragen der lokalen Polizei, die gleiches von kontrollierten Comfort+-Fahrern zu hören bekam und dies bis zur Bestätigung durch einen Vertragshändlers nicht glauben mochte. Aus meiner Zeit als Motorradfahrer weiß ich, daß es praktisch unmöglich ist, eine andere Reifen-/ Felgengröße als das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Format am Fahrzeug zu montieren und zu fahren, ohne automatisch die ABE und damit den Versicherungsschutz zu verlieren, sofern keine Abnahme mit Eintragung durch den TÜV erfolgt. Ein abweichendes Fabrikat spielt keine Rolle, aber andere Felgen/ Größen sind in jedem Fall eintragungspflichtig. Vor allem im fahrzeugschein, der mitzuführen ist und der Polizei bei Kontrolle zur Orientierung dient.


    Da mein Ignis noch seine Werksbereifung hat, habe ich mich natürlich - und genau das war falsch - am Reifenformat im Fahrzeugschein orientiert. Wer kommt auch auf die Idee, das in einem behördlichen Papier vorsätzlich eine nicht vollständige Angabe gemacht wird.


    Ich wünsche allen Ignis-FahrerInnen mit Comfort+-Ausstattung, daß sie niemals in eine Polizeikontrolle kommen und in die absehbare Erklärungsnot geraten.


    Ein dickes "Sorry!!!" an die KFZ-Werkstatt, falls die hier mitliest.

    Die üblichen Pannensets mit Dichtflüssigkeit und Kompressor sollen zwar ihren Zweck erfüllen, aber danach ist der Reifen Schrott, ebenso das RDKS-Ventil. Und das, obwohl das Set nur für gut reparierbare Defekte auf der Lauffläche bis 4mm Durchmesser zugelassen ist.

    Der Pannenhelfer, der den defekten Ignis abends Huckepack nahm und in seine Suzuki-Werkstatt zurückbrachte, erkundigte sich nach Ankunft gleich nach Reserverad und Notfall-Pannen-Kit. Als ich ihm mitteilte, daß ein Pannen-Kit zwar serienmäßig an Bord ist, ich aber aufgrund der völligen Dunkelheit den Schaden am Reifen nicht beurteilen kann und daher von dessen Verwendung abgesehen habe, rutschte ihm die Aussage heraus "Gut. Das Zeug taugt eh nichts..." :rolleyes:


    Ich bin selber seit über einer Dekade "Dampfer", also E-Zigaretten-Konsument und keinesfalls hirntot. Verbrauchte E-Zigaretten-Akkus werden von mir gewissenhaft durch Abkleben der Pole mit Tesafilm gegen mögliche Entladung bis hin zur Explosion bei Kontakt mit anderen Metallen (Batterie-Sammelbehälter) gesichert und anschließend fachgerecht in der Altbatterieannahme des lokalen Wertstoffhofs entsorgt, allein schon der Umwelt zuliebe. Menschen, die sowas in der Natur oder gar der Autobahn entsorgen, haben nicht nur den Begriff Klimawandel nicht verstanden, sondern sind aus meiner Sicht schlicht gewissenlos und kriminell. Aber worüber rege ich mich auf - man sieht ja immer noch FastFood-Papiertüten mit goldenem "M" samt Inhalt links und rechts der Fahrbahn liegen, acht- und gewissenlos während der Fahrt aus dem Autofenster geworfen. Da behaupte noch einer, unsere Spezies wäre die am höchsten entwickelte...

    Keine Frage der Prämie. Schlüsselverlust inkl. Folgekosten bis € 250.000,-- ist in meiner Privathaftpflicht für schlappe € 25,-- Jahresprämie inkludiert. Kann ich nur dringend jedem empfehlen, der Fremdschlüssel, vor allem Schlüssel des Arbeitgebers mit sich führt.


    Wie gesagt, ich gehe von überfahrenem Fremdkörper aus. Der Luftdruck des beschädigten Reifens fiel nicht schlagartig, sondern langsam und kontinuierlich ab. Hätte gern das beschädigte Gummi bei Licht gesehen (Panne passierte bei völliger Dunkelheit auf einer unbeleuchteten Autobahn), aber wie erwähnt war die Werkstatt bei Fahrzeugabholung schon im Feierabend.


    Expreßzuschlag streichen? Nö. Ich fordere die Rückabwicklung von Kauf und Montage und volle Kostenerstattung, zzgl. wiederholter Anfahrt 40km und Nutzungsausfall. Schließlich mache ich mich strafbar, wenn ich mit einem nicht zugelassenen Reifen weiter fahre, vom Sicherheitsrisiko für mich und andere Verkehrsteilnehmer eines 16"-Schlappen auf 15"-Felge mal ganz abgesehen. Vollkommen verantwortungslos und grob fahrlässig. Wie bereits erwähnt erwarte ich, daß VOR Montage und Kundenübergabe gewissenhaft geprüft wird. Ich lasse mir jetzt von einer anderen Werkstatt vier (zum halben Preis!!!) selbst bestellte, neue Schlappen aufziehen.


    Diese "Meisterwerkstatt" hat mich zum letzten Mal gesehen.

    Gegen einen verloren Wohnungsschlüssel, auch Schlüssel für Büro/ Firma/ Arbeitsplatz, kann man sich über die Privathaftpflicht versichern, inkl. der Folgekosten für eventuelle Folgeschäden, z.B. Tausch aller betroffenen Schlösser. Und das kann seeeeehr teuer werden, falls z.B. Sicherheitsschlösser installiert sind.


    Niedriger Reifendruck als Pannenursache scheidet aus, da erst kürzlich Prüfung auf Luftdruck aller vier Reifen mit Anpassung von mir vorgenommen wurde. Ich tippe auf überfahrenen Fremdkörper auf der Fahrbahn. Die Suzuki-Werkstatt berechnet für den Neureifen satte € 135,-- und damit 103% Aufschlag gegenüber dem Einzelhandel. Ich lasse mir einen Aufschlag durch die Werkstatt ja gefallen, aber nicht unverschämte 103%.


    Zusammen mit der Rechnung und Schlüssel erhielt ich den abgebildeten Gegenstand bei Fahrzeugabholung zurück. Die Mitarbeiter der Werkstatt waren natürlich schon im Feierabend und konnten keine Auskunft dazu geben. Die kassierende Mitarbeiterin zuckte nur hilflos die Schulter. Weiß jemand, was das sein könnte? Vielleicht der Luftdruckprüfer im zerschossenen Reifen?


    Der teure Reifen inkl. dessen aufpreispflichtigen Expreßversand war übrigens nutz- und wertlos: Die MEISTERWERKSTATT hat einen neuen Reifen in Größe 175/60 R16 82H und damit einen für den Ignis nicht zugelassenen Reifen bestellt und montiert -> korrekte Reifengröße wäre 175/65 R15 84H gewesen. Wenn der Sachbearbeiter da mal bei Bestellung einen Fehler macht, habe ich Verständnis. Spätestens die Werkstatt, selbst Suzukihändler, hätte vor Montage aber auf korrektes Format und richtigen Load- und Speedindex prüfen müssen und keinesfalls den falschen Reifen aufziehen und den Kunden damit vom Hof fahren lassen dürfen. Durch dieses stümperhafte Verhalten nun erneut mindestens drei Tage Nutzungsausfall des KFZ. 🤪 Wer in Zeiten von Bauernblockade, Bahnstreik und winterlichen Minusgraden morgens um halb sechs schon mal verzweifelt auf den ÖPNV gewartet hat, um pünktlich zur Arbeit zu kommen weiß was das bedeutet...

    Hallo zusammen,


    ich bin neu in diesem Forum und hätte gern mal von anderen Ignis-Besitzern gewußt, welche Erfahrungen sie mit den Folgekosten einer Reifenpanne gemacht haben?


    Mir ist am Wochenende beim Auffahren auf die Autobahn und gleich darauf folgender Einfahrt in eine Baustelle der rechte Hinterreifen meines Ignis geplatzt. Mangels Haltebucht oder Rastplatz mußte ich dann ca. zwei Kilometer mit - natürlich arg gedrosselter Geschwindigkeit - bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren. Über den Schutzbrief meiner KFZ-Versicherung erhielt ich Pannenhilfe, zufälligerweise von genau dem Autohaus, in dem ich meinen Ignis vor drei Jahren gebraucht erworben hatte.


    Der Wagen wurde mangels Ersatzrad zum Autohaus des Händlers transportiert, eine Instandsetzung war anschließend am Samstagabend - natürlich :rolleyes: - nicht mehr möglich. Am darauffolgenden Montag orderte der Händler nach telefonischer Rücksprache einen Ersatzreifen gleichen Typs per Express, bereits am nächsten Tag war der Wagen dann abholbereit. Die nun fällige Rechnung läßt mich jetzt erstmal nach Luft schnappen: Die Werkstatt verlangt für einen Neureifen gleichen Typs inkl. Montage saftige € 215,--. Wie genau sich die Rechnung sich zusammen setzt und was berechnet wird, kann ich erst heute nach Abholung einsehen. Dennoch kommt mir dieser "Service" schon jetzt massiv überteuert vor; einen Neureifen gleichen Typs kann ich im Einzelhandel für € 67,-- beziehen, die Werkstatt sollte den im Großhandel noch deutlich günstiger bekommen. Ich rätsele nun darüber, was darüber hinaus der Händler da kalkuliert hat? Die Montage eines Reifens kommt hier regional so zwischen € 20 und € 40. Damit läge ich immer noch deutlich unter dem, was mein Suzuki-Händler da verlangt. Ich befürchte fast, der will meine Notlage nach Panne ausbeuten.


    Was zahlt ihr bei euren Suzuki-Werkstätten so im Schnitt für den Wechsel eines Reifens?