Kosten nach Reifenpanne - irgendwelche Vergleichserfahrungen?

  • Wäre ich Kundendienstmeister oder Mechaniker einer KFZ-Werkstatt und sollte Ersatz für einen beschädigten Reifen bestellen, würde ich mir doch erstens die Dimension des kaputten Reifens sowie der drei intakten Reifen ansehen/notieren und mich zweitens durch Blick in die Papiere absichern, ob die Daten dort deckungsgleich sind, weil ich ja nicht wissen kann, ob an diesem PKW in der Vergangenheit schon mal Reifen gewechselt wurden und ob dabei alles richtig gelaufen ist.

    Genau das muß hier in meinem Fall der Knackpunt gewesen sein. Der Ignis wurde nach Panne Samstagabends nach Dienstschluß zum Autohaus in die Werkstatt verbracht. Die Werkstatt hatte während der Reparatur meinen Fahrzeugschein nicht vorliegen und orientierte sich bei Bestellung eines Ersatzreifens an der Größe der noch am Fahrzeug vorhandenen Reifen. Und lag damit instinktiv vollkommen richtig. Was du sagst ist aber völlig korrekt: Hätten Sie den fahrzeugschein vorliegen gehabt und reifen und Schein unmittelbar verglichen, wäre der Unterschied sofort aufgefallen.


    Ich hingegen hatte während der Reparatur nur den Fahrzeugschein vorliegen, in dem halt ausschließlich die (für mein Modell falschen) 15 Zoll Felgen eingetragen sind -> 175/65 R15 84H und mußte nach Fahrzeugübernahme davon ausgehen, daß die Werkstatt Murks gemacht haben muß, wenn die einen Reifen von anderer Größe als im Fahrzeugschein angegeben montieren.


    Als zusätzliche Fehlerquelle ist noch ein Einkaufssachbearbeiter im Autohaus dazwischen geschaltet, der bei Anweisung zur Bestellung eines Ersatzreifens durch die Werkstatt sich auch schnell mal in der benötigten Größe irren kann. Von diesem Fehler bin ich zunächst ausgegangen und war dann entsprechend sauer, daß erst der Sachbearbeiter nachlässig arbeitet und eine falsche Reifengröße bestellt, anschließend der Monteur den Fehler fortführt.


    Wer kann auch ahnen, daß der Eintrag im Fahrzeugschein nur halb wahr ist, weil der Comfort+ eben mit 16 Zöllern statt 15 Zöllern kommt und entsprechend beide Größen im Fahrzeugschein hinterlegt sein sollten, zumindest jedoch die für mein Modell richtige Größe -> 175/60 R16 82H?! Ich jedenfalls hätte Stein und Bein darauf geschworen, daß nur die einzige Angabe im Fahrzeugschein richtig und relevant sein kann. Weil die bei einer Fahrzeugkontrolle auch der einzige Anhaltspunkt für die Polizei ist.


    Leider ist unsere lokale Zulassungsstelle zur weiteren Klärung heute offensichtlich anhaltend telefonisch nicht erreichbar. Es kann durchaus auch sein, daß die Sachbearbeiterin bei Wiederzulassung damals einen groben Schnitzer gemacht hat und die kleineren Räder in den Schein eingetragen hat, aus irgendeiner hinterlegten Datei oder Tabelle.


    Dritte mögliche Fehlerquelle: Der Vorbesitzer hat ohne Eintrag im Fahrzeugschein eigenmächtig den Ignis auf 16 Zoll umgerüstet. Das konnte ich aber anhand des Herstelldatums auf der Reifenflanke kurzfristig ausschließen. Dem Alter nach sind alle vier Reifen Erstausrüster-Reifen.


    Für die 15 Zoll-Felge ist übrigens die Auswahl an (Ganjahres)Reifen deutlich größer als für die 16 Zoll-Felge. Und die 16 Zöller Reifen sind bis zu 50% teurer, trotz des nur geringen Größenunterschieds.

  • Im Fahrzeugschein steht doch seit langer Zeit nur die kleinste zul. Größe drin. Der Rest steht doch im COC.

    Das alle Größen wie früher aufgeführt werden müssen ist doch schon lange nicht mehr gültig.

    Bei unserem Vitara LY Comfort+ stehen auch nur die 16" drin, obwohl mit 17" ab Werk.

    Bei meinem Golf 4 Cabrio stehen sogar nur die 14" drin, obwohl mit 16" ausgeliefert.


    Hat noch nie Probleme gegeben, weder bei Kontrollen noch beim TÜV.

  • Im Fahrzeugschein steht doch seit langer Zeit nur die kleinste zul. Größe drin. Der Rest steht doch im COC.

    Das alle Größen wie früher aufgeführt werden müssen ist doch schon lange nicht mehr gültig.

    Das kann Otto-Normalsterblicher aber kaum wissen? Der Ignis ist seit drei Jahren mein erster PKW nach 16 Jahren PKW-Abstinenz mit ausschließlicher Motorrad-Mobilität. Dein Einwand wirft zudem die Frage auf, wie ich künftig bei Gebrauchtkauf sicher gehen kann, daß zulässige Felgen am PKW montiert sind, wenn nur die kleinsten möglichen eingetragen sein müssen? Und wenn das korrekt ist, was du schreibst, möchte ich kein Polizist in der "SOKO Autoposer" sein, der ein auffälliges Tuning-Fahrzeug auf zulässige Felgen und Reifen kontrollieren muß...

  • Das kann Otto-Normalsterblicher aber kaum wissen? Der Ignis ist seit drei Jahren mein erster PKW nach 16 Jahren PKW-Abstinenz mit ausschließlicher Motorrad-Mobilität. Dein Einwand wirft zudem die Frage auf, wie ich künftig bei Gebrauchtkauf sicher gehen kann, daß zulässige Felgen am PKW montiert sind, wenn nur die kleinsten möglichen eingetragen sein müssen? Und wenn das korrekt ist, was du schreibst, möchte ich kein Polizist in der "SOKO Autoposer" sein, der ein auffälliges Tuning-Fahrzeug auf zulässige Felgen und Reifen kontrollieren muß...

    Die Jungs von der "SOKO" haben aufgerüstet, die haben meist ein vernetztes Laptop, da klimpern die kurz drauf rum, und dann wissen die was Dein Auto so haben darf.

  • Poser fahren in der Regel keine Serienfelgen:D Alle nicht Serienbereifung muss natürlich eingetragen werden,

    sollte keine ABE vorhanden sein, die dann auch mitzuführen ist.


    Die Polizei hat Zugriff auf die Daten über die ABE des Kfz und weiß damit, welche Felgen für das Fahrzeug zugelassen sind.

  • Die Polizei hat Zugriff auf die Daten über die ABE des Kfz und weiß damit, welche Felgen für das Fahrzeug zugelassen sind.

    An der Aussage muß ich Zweifel haben, weil der Suzuki-Werkstattleiter im Gespräch erwähnte, daß er schon mehrfach Ärger mit Kunden hatte, die nicht sicher waren, welche Felgen beim Ignis zulässig sind und wie ich falsche Reifengrößen vermuteten. Und er hatte auch schon diesbezügliche Anfragen der örtlichen Polizei, die im Fahrzeugschein - wie bei mir - 15 Zoll eingetragen vorfanden, die dann aber am Fahrzeug tatsächlich 16 Zöller waren. Und die nun von ihm verbindliche Auskunft wollten, was denn nun werksseitig Tatsache ist. Also, so ganz transparent scheinen da COC und Fahrzeugschein nicht mehr zu sein. Und wenn da noch nicht mal die Polizei durchsteigt...?

  • Ich seh schon, da herrscht noch Raum für Klarheit.

    Im Fahrzeugschein steht doch seit langer Zeit nur die kleinste zul. Größe drin. Der Rest steht doch im COC.

    Das alle Größen wie früher aufgeführt werden müssen ist doch schon lange nicht mehr gültig.

    ist fast korrekt, aber nur fast... denn im Fahrzeugschein (!) standen immer alle zulässigen Größen drin. Also genau so, wie's NortherIgnis auch gewohnt ist.


    Knackpunkt: das, was ihr da alle im Auto habt, ist kein Fahrzeugschein mehr. Sondern eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Die gibt es in dieser Form seit dem 1. Oktober 2005, also quasi erst kürzlich... da ist ja auch verständlich, dass das noch nicht alle Streifenpolizisten wissen können :pinch:


    Hintergrund:

    In den EU-harmonisierten Papieren steht seit Anbeginn (wie gesagt, 1.10.05) nur noch die kleinste im Sommer eingetragene (also technisch mögliche, abgenommene, erlaubte) Serienbereifung drin, unter Punkt 15.1 und 15.2 (früher: 20/21). Piepegal, ob die bei der jeweiligen Ausstattung überhaupt lieferbar war. Alle weiteren ab Werk freigegebenen Größen - in den alten Papieren auf die Punkte 22 (zweite Größe Vorderachse), 23 (zweite Größe Hinterachse) und 33 (weitere mögliche Größen) verteilt - stehen nur noch im bereits seit Ende der 90er üblichen COC-Papier drin (das sollte man quasi als Zulassungsbescheiniging-Teil-II-Anhang behandeln und bei diesem aufbewahren; ich tu's jedenfalls). Die mitgeführte Kopie ist auch eine gute Idee.

    Ausnahme stellen Sonderformate dar, die man nachträglich hat eintragen lassen. Diese werden - wie davor auch üblich - per Einzelabnahme zusätzlich im Kommentarfeld eingetragen. Das kann sofort erfolgen müssen, oder auch erst nach einer weiteren Änderung der Papiere, und bis dahin reicht es einen von TÜV & co gedruckten Wisch mitzuführen. DAS ist dann für die Poser ;)



    Fun Fact:

    Für den Ignis hätten - weil's nur 2 Größen gibt - im alten Fahrzeugschein tatsächlich die Punkte 20 bis 23 gereicht. Da wär's nach alter Notierung übersichtlicher gewesen.

    Bei meinem Mercedes (Baujahr 1998) ist dort von 195/65R15 bzw. 205/60R15 die Rede, und für 205/55R16 musste man (ebenso wie für die Felgendimensionen) schon auf den Bemerkungsbereich ausweichen. Diesen unübersichtlichen Buchstabenhaufen gibt's einfach nicht mehr..., und selbst dort sind bei mir die weiteren (ab Werk!) problemlos möglichen Größen wie auch 225/45R17 oder 2 Mischbereifungsvariationen nicht aufgeführt gewesen. Sehr wohl aber ohne Eintragung erlaubt; nur muss man halt wissen, wo das stattdessen steht.

    Vor dem Hintergrund wird vielleicht auch klarer, warum man diesen Weg gegangen ist.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I. Die gibt es in dieser Form seit dem 1. Oktober 2005, also quasi erst kürzlich... da ist ja auch verständlich, dass das noch nicht alle Streifenpolizisten wissen können

    Hihi... Das erinnert mich, wenn auch OT, an Leute, die heute noch fragen, warum sie keinen Bewährungsaufstieg mehr bekommen und man ihnen dann zum Troste erklärt, dass diese ja beim Wechsel von BAT auf TVÖD abgeschafft wurden, man das aber unmöglich bereits mitbekommen haben könne, da das ja "erst" 2005 war...