Wäre ich Kundendienstmeister oder Mechaniker einer KFZ-Werkstatt und sollte Ersatz für einen beschädigten Reifen bestellen, würde ich mir doch erstens die Dimension des kaputten Reifens sowie der drei intakten Reifen ansehen/notieren und mich zweitens durch Blick in die Papiere absichern, ob die Daten dort deckungsgleich sind, weil ich ja nicht wissen kann, ob an diesem PKW in der Vergangenheit schon mal Reifen gewechselt wurden und ob dabei alles richtig gelaufen ist.
Genau das muß hier in meinem Fall der Knackpunt gewesen sein. Der Ignis wurde nach Panne Samstagabends nach Dienstschluß zum Autohaus in die Werkstatt verbracht. Die Werkstatt hatte während der Reparatur meinen Fahrzeugschein nicht vorliegen und orientierte sich bei Bestellung eines Ersatzreifens an der Größe der noch am Fahrzeug vorhandenen Reifen. Und lag damit instinktiv vollkommen richtig. Was du sagst ist aber völlig korrekt: Hätten Sie den fahrzeugschein vorliegen gehabt und reifen und Schein unmittelbar verglichen, wäre der Unterschied sofort aufgefallen.
Ich hingegen hatte während der Reparatur nur den Fahrzeugschein vorliegen, in dem halt ausschließlich die (für mein Modell falschen) 15 Zoll Felgen eingetragen sind -> 175/65 R15 84H und mußte nach Fahrzeugübernahme davon ausgehen, daß die Werkstatt Murks gemacht haben muß, wenn die einen Reifen von anderer Größe als im Fahrzeugschein angegeben montieren.
Als zusätzliche Fehlerquelle ist noch ein Einkaufssachbearbeiter im Autohaus dazwischen geschaltet, der bei Anweisung zur Bestellung eines Ersatzreifens durch die Werkstatt sich auch schnell mal in der benötigten Größe irren kann. Von diesem Fehler bin ich zunächst ausgegangen und war dann entsprechend sauer, daß erst der Sachbearbeiter nachlässig arbeitet und eine falsche Reifengröße bestellt, anschließend der Monteur den Fehler fortführt.
Wer kann auch ahnen, daß der Eintrag im Fahrzeugschein nur halb wahr ist, weil der Comfort+ eben mit 16 Zöllern statt 15 Zöllern kommt und entsprechend beide Größen im Fahrzeugschein hinterlegt sein sollten, zumindest jedoch die für mein Modell richtige Größe -> 175/60 R16 82H?! Ich jedenfalls hätte Stein und Bein darauf geschworen, daß nur die einzige Angabe im Fahrzeugschein richtig und relevant sein kann. Weil die bei einer Fahrzeugkontrolle auch der einzige Anhaltspunkt für die Polizei ist.
Leider ist unsere lokale Zulassungsstelle zur weiteren Klärung heute offensichtlich anhaltend telefonisch nicht erreichbar. Es kann durchaus auch sein, daß die Sachbearbeiterin bei Wiederzulassung damals einen groben Schnitzer gemacht hat und die kleineren Räder in den Schein eingetragen hat, aus irgendeiner hinterlegten Datei oder Tabelle.
Dritte mögliche Fehlerquelle: Der Vorbesitzer hat ohne Eintrag im Fahrzeugschein eigenmächtig den Ignis auf 16 Zoll umgerüstet. Das konnte ich aber anhand des Herstelldatums auf der Reifenflanke kurzfristig ausschließen. Dem Alter nach sind alle vier Reifen Erstausrüster-Reifen.
Für die 15 Zoll-Felge ist übrigens die Auswahl an (Ganjahres)Reifen deutlich größer als für die 16 Zoll-Felge. Und die 16 Zöller Reifen sind bis zu 50% teurer, trotz des nur geringen Größenunterschieds.