Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus
Wo steht im Satz zwei, dass dieser sich auf Satz 1 bezieht?
Ich denke, der Satz gilt vollkommen "frei" und sagt wörtlich "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Punkt. Undzwar NIE