Rückgaberecht bei Felgen

  • Komischer Weise ist Reifen.com bei mir in der Ecke mit am teuersten, dann doch lieber zum privaten Reifendienst, da Kostet mich der Komplette Satz mit Reifen ca. 150€ weniger!!! Okay, wenn man ausgefallene Felgen a la Sparco oder so will sollte man woanders gucken, aber Preis-Leistungs-Sieger wird Reifen.com nie.

  • Vorab: Ich bin kein Jurist und beziehe mich hier lediglich auf mein Wissen, welches ich im Rahmen meiner Ausbildung erlangt habe. Im Zweifelsfrei lieber mit einem Anwalt Rücksprache halten


    Generell hast du bei Käufen über das Internet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen. §312 & §355 BGB
    Dadurch, dass du die Sache schon in Gebrauch genommen hast, sieht das schon wieder etwas komplizierter aus.


    Für mich handelt es sich dabei um einen klaren Sachmangel, denn die Sache (Felge) weist keine Beschaffenheit auf, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und als Käufer zu erwarten ist. §434 BGB


    Die angegebenen 48 Monate Gewährleistung laut den AGB´s sind soweit auch korrekt, allerdings ist zu beachten, dass in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt, womit davon ausgegangen wird, dass der Mangel von Anfang an bestand und der Verkäufer nachzuweisen hat, dass der Käufer die Ware beschädigt hat. Erst mit Ablauf der 6 Monate bist du dann in der Beweispflicht. §476 BGB


    Im Falle eines Sachmangels hast du nun das Recht auf Nacherfüllung. §437 BGB
    Hier kann der Verkäufer entscheiden welchen Schritt er wählt. Er kann versuchen die Mängel zu beseitigen (2 Versuche), oder dir eine mangelfreie Ware übergeben. §439 BGB


    Bei erfolgloser Nacherfüllung hast du das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder kannst vom Kaufvertrag zurücktreten. §440 §441 BGB


    Rein theoretisch gesteht dir §437 BGB auch zu Schadensersatz geltent zu machen. In deinem Fall wären das die zusätzlichen Kosten für Montage etc. In wieweit sich der Aufwand dafür allerdings lohnt weiß ich nicht.


    Aber wie hier bereits erwähnt tippe ich wird sich reifen.com da nicht sonderlich quer stellen, da Firmen einen Imageschaden mehr fürchten, als zb einmal unberechtigter Weise einem Kunden Ware zu ersetzen.

  • Für mich handelt es sich dabei um einen klaren Sachmangel, denn die Sache (Felge) weist keine Beschaffenheit auf, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und als Käufer zu erwarten ist. §434 BGB


    Das ist mal ein Interessanter Paragraph :D
    Danke :)


    Ich werd mal den Vorschlag von einem Nachlass in Höhe von 100€ machen...Da werden die sich zwar Querstellen da das gut 1/4 des Gesamtpreises ist aber ich hab ja noch diesen Paragraphen in der Hinterhand :thumbup:


    Mal schaun was die Zeit bringt....Karre ist eh grade in der Werkstatt...Jetzt kann ich mal meinen Swift als Referenz fahren. Habe ja die selben Felgen. Mal schaun wann die Kaputt sind :thumbsup: :thumbsup:

  • Ich werd mal den Vorschlag von einem Nachlass in Höhe von 100€ machen...Da werden die sich zwar Querstellen da das gut 1/4 des Gesamtpreises ist aber ich hab ja noch diesen Paragraphen in der Hinterhand :thumbup:

    Wie gesagt, ist die Minderung des Verkaufspreises nachrangig, soweit ich weiß. Somit hast du erst nur Recht auf Nacherfüllung. Wobei ich auch schonmal gehört habe das Mindern immer geht. Denke hier sollte es sich aber um einen angemessenen Rahmen handeln und da sind 1/4 sicherlich zu viel.


    Außerdem gleich mit der Brechstange ankommen würde ich auch nicht. Sowas kann man gerne machen, wenn die sich quer stellen. Vorher würde ich es auf die nette Tour versuchen. Geht meistens schneller und ist auch nervensparender.


    Alles in allem viel erfolg!

  • Das mit nett und lieb sein haut ja nur bedingt hin....


    Ich soll die Felgen einschicken zum prüfen. Mach ich auch aber ich will:
    A: wissen wer die Demontage zahlt,
    B: 2 neue Ersatzfelgen da es sich mit 2 nur schlecht fährt
    C: Egal was beim Prüfen rauskommt, keine 6 Felgen daheim haben
    D: Wissen wer mir die erneute Montage zahlt. (Händler oder Hersteller)

  • A & D: Hier könntest du das eventuell als entstandenen Schaden geltend machen.
    B: 2 Ersatzfelgen während der Zeit wirst du nicht gestellt bekommen, da der Verküfer das Recht hat hier 2 Versuche von Nachbesserungen vorzunehmen. Was in der zwischenzeit ist kann ihm eigentlich egal sein.


    Sollten die dir da nicht irgendwie entgegen kommen, sonst einfach mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, oder eben doch einen Anwalt nehmen. Der kennt sich da bei weitem besser aus als ich und wird dir da genauere Auskünfte zum weiteren Vorgehen geben. Dies ist dann allerdings wieder mit Kosten verbunden, falls keine Rechtschutzversicherung besteht.

  • Das mit nett und lieb sein haut ja nur bedingt hin....


    Ich soll die Felgen einschicken zum prüfen. Mach ich auch aber ich will:
    A: wissen wer die Demontage zahlt,
    B: 2 neue Ersatzfelgen da es sich mit 2 nur schlecht fährt
    C: Egal was beim Prüfen rauskommt, keine 6 Felgen daheim haben
    D: Wissen wer mir die erneute Montage zahlt. (Händler oder Hersteller)

    A & D: Frag den Hersteller doch einfach mal was er dazu sagt?
    B: Auf dem Wagen waren doch vorher andere Reifen und/oder Felgen drauf? Wieso nimmst du die nicht einfach solange? Oder die Winterreifen?
    C: Wenn der Hersteller nach Prüfung sagt das das ein Montage- oder Benutzungsschaden ist wirst du nur mit einem Anwalt weiter kommen.


    Aber das sind Fragen die dir verlässlich nur ein Rechtsanwalt beantworten kann der auf dem Gebiet der Gewährleistung bewandert ist. Du hast es hier auch nur mit Laien zu tun die vielleicht irgendwo mal was gehört haben und/oder mal selber sowas in der Richtung hatten. Das kann man ruhigen Gewissens als Halbwissen und Gerüchte ablegen. Auf jeden Fall würde ich darauf keine Entscheidung fußen lassen die potenziell teuer ausgehen könnte. (6 Felgen zu Hause, auf den Kosten der Montagearbeiten sitzen bleiben etc. etc.)




    Und du schriebst weiter oben das die Beschädigungen zum nachbessern zu tief sind.
    Das macht man wie bei einem Lackkratzer z.B. durch Steinschlag auf der Haube oder so. Die sind teils auch recht tief.
    1. Mit einem Lackstift nur einen kleinen Tropfen Lack auf die beschädigte Stelle geben und dann trocknen lassen.
    2. Wenn trocken nachschauen ob noch eine "Delle" vorhanden ist und ggf. Schritt 1 wiederholen.
    3. Schritt 1 und 2 solange wiederholen bis man beim drüberstreichen im trockenen Zustand eine Erhebung spürt oder glatt ist.
    4. Wenn ja dann mit Schleifpolitur und Lackpolitur bearbeiten und angleichen (das vielleicht jemanden machen lassen der da schon ein wenig Erfahrung hat wenn man da selber nicht so firm ist).


    Glaub mir... das ist deutlich günstiger als sich mit dem Hersteller rumzuärgern und einen Rechtsanwalt zu bezahlen falls die sich quer stellen... und es schont die Nerven.


    Und zu guter Letzt... für mich sieht die Beschädigung auf dem gezeigten Bild immer noch nach einem Montagefehler aus. Als wenn die Felge an der Stelle zuviel Druck bekommen hätte und dadurch dann der Lack abgeplatzt ist. Wenn man genau hinschaut sieht man rechts neben dem Lackschaden auch noch eine Vertiefung in dem Wulst der Felge dort. Ich kann mir keinen Materialfehler denken der so ein perfekt rundes Schadensbild und eine Vertiefung daneben ergibt. Aber wie gesagt... ich bin auch nur Laie.


    Was hat den der Montagemensch dazu gesagt? Hast du ihm das schonmal gezeigt? Obwohl ich mir auch denken kann was der erstmal gesagt hat. ;)